Sie erhalten von der Stadt Aalten ein maßgeschneidertes Angebot. Zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder einen Scooter. Einen Teil der Kosten dafür zahlen Sie selbst. Wir nennen das einen persönlichen Beitrag. Im Sozialhilfegesetz 2015 steht, dass die Gemeinde dies von Ihnen verlangen kann. 

Welche individuellen Leistungen sind zuzahlungspflichtig?

Die Eigenbeteiligung gilt für alle Sonderausstattungen im Rahmen der Wmo, außer für Rollstühle und ZOOV-Sonderausstattungen. Haben Sie eine Transportversorgung für länger als 1 Jahr? Dann zahlen Sie einen Eigenanteil von 65 € pro Jahr. Sind Sie jünger als 18 Jahre? Dann zahlen Ihre Eltern und/oder Erziehungsberechtigten nur einen Eigenanteil für den Umbau Ihres Hauses. Den Eigenanteil zahlen Sie an die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK).

Abonnementpreis

Bei der Berechnung des Eigenbeitrags für die Wmo werden Einkommen und Vermögen nicht mehr berücksichtigt und es gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Jeder zahlt maximal 21 € pro Monat. Die Aufnahme und das betreute Wohnen sind nicht im Beitragssatz enthalten. 

Partner + kein staatliches Rentenalter = kein Beitrag

Sind Sie verheiratet oder haben Sie einen Partner? Und mindestens einer von Ihnen ist noch nicht 67 Jahre alt (AOW-Alter)? Dann müssen Sie keinen Beitrag für Hilfe und Unterstützung durch die Wmo zahlen. Erreichen Sie beide im Laufe des Jahres das AOW-Alter? Dann beträgt Ihr eigener Beitrag maximal 21 € pro Monat.