Adresse des Briefes

Was ist das?

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in den Niederlanden haben, können Sie sich bei einer anderen Person oder bei einer Einrichtung anmelden. Dies wird als Postadresse bezeichnet. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse. Diese Postanschrift können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Wie funktioniert das?

Eine Briefadresse muss immer eine Adresse in den Niederlanden sein und darf kein postbus .

Die Person oder Einrichtung, die unter der Briefadresse registriert ist, bezeichnen wir als Briefadressgeber. Der Briefadressgeber muss dafür sorgen, dass Sie Ihre Post von Behörden erhalten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Buchstaben
  • Steuerformulare
  • eine Wahlbenachrichtigungskarte
  • eine Vorladung

Wer kann eine Briefadresse beantragung?

  • Die Person selbst (die Person, die in einer Einrichtung leben wird, oder die keine Wohnadresse hat)
  • Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuer von Jugendlichen bis zu 16 Jahren, die eine Postanschrift benötigen.

Briefadresse beantragung eine andere Person

  • Ein Partner (verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft) kann für den anderen Partner eine Briefadresse beantragung er/sie dafür von diesem Partner schriftlich bevollmächtigt ist.
  • Volljährige Kinder können für einen Elternteil eine Briefadresse beantragung sie von diesem Elternteil dazu bevollmächtigt sind.

Darüber hinaus können auch folgende Personen eine Briefadresse beantragung eine andere Person beantragung

  • Jeder Erwachsene für eine Person, die ihn schriftlich dazu ermächtigt hat.
  • Der Leiter der Einrichtung, in der Sie wohnen werden.

Was muss ich tun?

Lesen Sie zunächst die Informationen auf der Website Häufig gestellte Fragen Briefadres | RvIG. Dort wird deutlich erklärt, wann Sie Anspruch auf eine Briefadresse haben. Sind Sie nach der Lektüre der Meinung, dass Sie Anspruch auf eine Postadresse haben? Dann wenden Sie sich telefonisch an die Gemeinde über das Kundenkontaktzentrum, 0543 49 33 33.