Adresse des Briefes
Was ist das?
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in den Niederlanden haben, können Sie sich bei einer anderen Person oder bei einer Einrichtung anmelden. Dies wird als Postadresse bezeichnet. Sie erhalten dann Ihre Post an diese Adresse. Diese Postanschrift können Sie bei der Gemeinde beantragen.
Wie funktioniert das?
Eine Postadresse ist immer eine Adresse in den Niederlanden und darf kein Postfach sein.
Die Person oder Institution, die unter der Briefadresse registriert ist, wird Briefadressenanbieter genannt. Der Briefadressenanbieter muss dafür sorgen, dass Sie Ihre Post von der Regierung bekommen. Zum Beispiel:
- Buchstaben
- Steuerformulare
- eine Wahlbenachrichtigungskarte
- eine Vorladung
Wer kann eine Postanschrift beantragen?
- Die Person selbst (die Person, die in einer Einrichtung leben wird, oder die keine Wohnadresse hat)
- Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuer von Jugendlichen bis zu 16 Jahren, die eine Postanschrift benötigen.
Beantragung einer Postanschrift für eine andere Person
- Ein Partner (verheiratet oder eingetragene Partnerschaft) kann eine Briefadresse für den anderen Partner beantragen, wenn er/sie von diesem schriftlich dazu ermächtigt wird
- Erwachsene Kinder können eine Postanschrift für einen Elternteil beantragen, wenn sie von diesem dazu ermächtigt sind
Darüber hinaus können auch folgende Personen eine Briefadresse für eine andere Person beantragen
- Jeder Erwachsene für eine Person, die ihn schriftlich dazu ermächtigt hat.
- Der Leiter der Einrichtung, in der Sie wohnen werden.
Was sollte ich tun?
Lesen Sie zunächst die Informationen auf der Website Häufig gestellte Fragen Briefadres | RvIG. Dort wird deutlich erklärt, wann Sie Anspruch auf eine Briefadresse haben. Sind Sie nach der Lektüre der Meinung, dass Sie Anspruch auf eine Postadresse haben? Dann wenden Sie sich telefonisch an die Gemeinde über das Kundenkontaktzentrum, 0543 49 33 33.