Baumfällung
Was ist das?
Es ist illegal, einen Baum oder andere Gehölze ohne Umweltgenehmigung zu fällen. Auch sehr drastische Beschneidungen fallen unter Fällung. Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot. Die Fällverordnung 2011 der Stadt Aalten enthält die Regeln. Die Fällverordnung verweist auch auf die städtische Liste der wertvollen Bäume. Die sogenannte Wertvolle Baumliste. Wenn Sie auf den folgenden Link klicken, können Sie sich die Karte mit den wertvollen Bäumen ansehen.
Was sollte ich tun?
Über das Omgevingsloket online können Sie prüfen, ob Sie eine Umweltgenehmigung beantragen müssen. Führen Sie zunächst die Genehmigungsprüfung durch (Registerkarte Direkte Kontrolle). Mit dem Genehmigungs-Check können Sie schnell prüfen, ob Sie eine Genehmigung beantragen oder eine Meldung für Ihre Tätigkeiten machen müssen.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
Antrag auf Fällgenehmigung
Füllen Sie das digitale Bewerbungsformular vollständig aus.
- Der Umweltschalter leitet Ihren Genehmigungsantrag an die Gemeinde weiter. Die Gemeinde bearbeitet den Antrag weiter für Sie.
- Sie erhalten von der Gemeinde eine Empfangsbestätigung.
- Nachdem die Gemeinde eine Entscheidung getroffen hat, wird Ihnen automatisch mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Lizenzantrag nicht einverstanden sind, können Sie bei der Gemeinde Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids geschehen. Danach können Sie eventuell noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. In einigen Fällen können Sie direkt vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung klagen.
Benachrichtigung über die Fällung
Ist für die Fällung eine Anmeldung erforderlich? Wenn ja, wenden Sie sich an die Gemeinde.
Bedingungen:
- Die Meldung muss schriftlich mit einer Lageskizze durch den Eigentümer des Baumes, in seinem Namen oder mit seiner Zustimmung begründet werden.
- Die Gemeinde kann die Genehmigung zur Fällung des Baumes erteilen. Wenn die Genehmigung erteilt wird, wird der Anmelder schriftlich benachrichtigt. Danach kann der Baum gefällt werden.
- Die Meldungen werden nicht veröffentlicht. Daher gibt es keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Unmittelbar arrangieren
Mit dem nachstehenden Formular können Sie eine Online-Genehmigungsprüfung durchführen oder eine Fällgenehmigung beantragen.
Datenschutz
Alle Informationen werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden niemals für andere Zwecke verwendet.
Was kostet das?
Die Bearbeitung eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung (Fällgenehmigung) kostet 82,00 € (Verordnung Leges 2024).
Die Bearbeitung eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung (Fällgenehmigung) kostet 86,00 € (Verordnung Leges 2025).
Eine Meldung kostet nichts.