Was ist das?

Wenn Asbest bricht, brennt oder zerbröckelt, werden krebserregende Stoffe freigesetzt. Deshalb müssen Sie strenge Regeln befolgen, wenn Sie Asbest entfernen wollen.

Sie wollen oder müssen Asbest entfernen?
Dann machen Sie den Genehmigungs-Check auf dem Umweltdesk. Er bietet einen klaren Überblick über alle Vorschriften zur Asbestsanierung.
Von diesem Check aus können Sie die Anmeldung einfach einreichen. Verwenden Sie dazu DigiD oder eHerkenning (eRecognition). 

Was sollte ich tun?

Sind Sie nicht der Eigentümer der Immobilie, sondern der Mieter?
Wenn ja, wenden Sie sich zunächst an den Vermieter.

Melden Sie sich mindestens 4 Wochen vor Beginn des Abrisses an. In den folgenden Fällen müssen Sie die Meldung spätestens 5 Arbeitstage im Voraus vornehmen:

  1. Ihr Unternehmen führt Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten an einem asbesthaltigen Teil des Gebäudes durch. Dies gilt nur, wenn das Gebäude während dieser vier Wochen unnötigerweise unbewohnt ist oder seine Nutzung verhindert.
  2. Der Vermieter führt Instandhaltungsarbeiten durch.
  3. Der Bewohner, der anhaftenden Asbest bis zu einer Fläche von maximal 35 m2 pro Grundstück entfernt. Beispiele hierfür sind:
  • verschraubte Wellplatten mit anhaftenden Asbestfasern (keine Dachschiefer)
  • Bodenfliesen
  • nicht verklebter Bodenbelag

Was benötige ich?

  • Name und Anschrift des Eigentümers des asbesthaltigen Gebäudes
  • Name und Anschrift der Person, die die Arbeiten ausführt
  • Adresse, Katasternummer und Art des Gebäudes
  • die Daten und Zeiten, zu denen Sie abreißen werden
  • wie Sie abreißen werden
  • Angaben zu den Abfällen und der Art ihrer Entsorgung
  • eine maßstabsgetreue Lagezeichnung des Grundstücks, in der die abzureißenden Gebäude eingezeichnet sind

Bericht über die Asbestinventur

In diesen Fällen übermitteln Sie auch einen Bericht über die Asbestinventur:

  • Sie entfernen mehr als 35m2 asbesthaltiges Material.
  • Sie entfernen Asbest aus einem Gebäude, das vor 1994 gebaut wurde.

Der Bericht muss von einem zertifizierten Asbestinventarisierungsunternehmen erstellt werden.

Unmittelbar arrangieren

Mit dem nachstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Asbestsanierung stellen.

Antrag auf Asbestsanierung

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenordnung. Siehe örtliche Vorschriften.

Wie lange wird es dauern?

Sie können 4 Wochen nach Ihrer Anmeldung mit der Asbestsanierung beginnen. Wenn Sie eine Meldung für Arbeiten gemacht haben, die Sie spätestens 5 Arbeitstage vorher ankündigen mussten, können Sie nach 5 Arbeitstagen mit dem Abriss beginnen.

Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihre Anmeldung unvollständig ist, dürfen Sie noch nicht beginnen. Sie müssen zunächst eine neue Anmeldung einreichen. Die Frist beginnt dann von neuem.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, sehen Sie sich den Asbestfahrplan an, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Materialien Asbest enthalten können. Oder führen Sie den Schritt-für-Schritt-Plan Was soll ich im Falle von Asbest tun?

Alle Vorschriften zu Asbest sind in der Übersicht Asbestvorschriften zu finden. 

Nur ein zertifiziertes Unternehmen darf untersuchen, ob Asbest vorhanden ist. Unter www.ascert.nl können Sie nachsehen, ob ein Unternehmen als Asbestsanierungsunternehmen zertifiziert ist.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Dann legen Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch ein.