Abfallsteuer
Was ist das?
Alle Haushalte tragen zur Sammlung und Behandlung von Haushaltsabfällen bei. Dafür erhalten Sie eine jährliche Müllabfuhrrechnung. Sie sind verpflichtet, diese Abfallgebühr zu bezahlen, auch wenn Sie Ihren Abfall nie mitnehmen.
Ziel
Die Müllabfuhrgebühr ist eine Gemeindesteuer. Der Zweck dieser Steuer ist die Deckung der Kosten, die der Gemeinde durch die Sammlung und Verarbeitung von Haushaltsabfällen entstehen.
Obligatorische Zahlung
Jeder Haushalt, der seine Abfälle bei der Müllabfuhr (ROVA) abgeben kann, muss eine Müllabfuhrgebühr bezahlen. Die Müllabfuhrgebühr besteht aus einer festen Gebühr. Das ist ein fester Betrag, den jeder Haushalt zahlt. Der andere Teil sind die Kosten für alle Ablagerungen von Restmüll auf der unterirdischen Tonne oder die Anzahl, wie oft man die graue Tonne an die Straße stellt. Eine graue Tonne gibt es nur für Bewohner außerhalb des Stadtgebiets.
Was kostet das?
Die Preise für 2025 sind:
- Grundgebühr, pro Grundstück und Steuerjahr 129,00 € und darüber hinaus
- pro Leerung eines 240-Liter-Containers für Restmüll 14,60 €.
- pro Leerung eines 140-Liter-Restmüllbehälters 8,50 €.
- pro Aufmachung von Restmüll € 2,45
Die Sätze für 2024 sind:
- Grundgebühr, pro Grundstück und Steuerjahr 101,00 € und zusätzlich
- pro Leerung eines 240-Liter-Behälters für Restmüll 11,40 €.
- pro Leerung eines 140-Liter-Behälters für Restmüll 6,65 €.
- pro Aufmachung von Restmüll 1,90 €.
Zusätzliche Informationen
Einspruch erheben
Sind Sie mit den Abfallgebühren nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen, indem Sie einen Brief an die Gemeinde schicken. Bitte geben Sie die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie mit den Abfallgebühren nicht einverstanden sind. Schicken Sie dieses Schreiben mit Ihrem Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum unseres Schreibens an die Gemeinde zu Händen des Finanzbeamten.
Achtung! Sie sind verpflichtet, die Müllabfuhrgebühr zu bezahlen. Auch wenn Sie widersprechen.