Suche nach Adressen
Was ist das?
In den folgenden Fällen können Sie bei der Gemeinde eine Adressensuche beantragen:
- Unter Ihrer Adresse ist jemand gemeldet, der dort nicht wohnt.
- Jemand hat eine Briefadresse an Ihrer Adresse und Sie können diese Person nicht mehr erreichen.
- Jemand hat eine Postanschrift an Ihrer Adresse und Sie möchten Ihre Genehmigung für die Postanschrift zurückziehen.
Wie funktioniert das?
Sie können eine Adressermittlung beantragen, wenn Sie Eigentümer, Mieter oder Mitbewohner der Immobilie sind. Sie können eine Adressermittlung auch zurückziehen.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen bei der Gemeinde eine Adresserhebung.
Was benötige ich?
- Ihr gültiger Identitätsnachweis.
- Nachweis, dass Sie der Eigentümer oder Mieter der Immobilie sind, z. B. ein Kauf- oder Mietvertrag.
- Kennen Sie die betreffende Person? Wenn ja, geben Sie bitte auch den Namen, das Geburtsdatum und die Telefonnummer der betreffenden Person an.
Wie lange dauert es?
- Eine Adressensuche dauert bis zu 12 Wochen.
- Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen mitgeteilt.
- Die Gemeinde kann eine Person nach der Untersuchung abmelden oder an einer neuen Adresse anmelden.