Kommunalsteuerbescheid 2025
Sie erhalten einen Bescheid, in dem (falls zutreffend) enthalten sind: Grundsteuer, Abfallgebührenpauschale, Hundesteuer und die Abrechnung der Anzahl der Anlieferungen oder Leerungen von Restmüll im Jahr 2024. So können Sie auf einen Blick sehen, was Sie in diesem Jahr an die Gemeinde zu zahlen haben.
Wir möchten die verschiedenen Teile kurz erläutern.
Grundsteuern (OZB)
Der auf Ihrem Steuerbescheid angegebene WOZ-Wert ist der Wert der Immobilie zum 1. Januar 2024. Im Durchschnitt ist der Wert von Immobilien in der Gemeinde Aalten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4,6 % gestiegen. Der Tarif die Grundsteuer wurde leicht gesenkt. Für eine durchschnittliche Immobilie in der Gemeinde Aalten (WOZ-Wert 346.200 €) zahlen Sie eine Grundsteuer von 329 €. Das sind 7 € mehr als im letzten Jahr.
Abfallgebühren und Entsorgung von Restmüll
Die Dauergebühr für die Müllabfuhr wurde im Jahr 2025 von 101 € auf 129 € pro Jahr erhöht.
Der Grund dafür ist, dass die Kosten für die Sammlung und Verarbeitung von Haushaltsabfällen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Durch den Einsatz einer Rückstellung konnten wir jedes Mal hohe Gebührenerhöhungen vermeiden. Diese Rückstellung ist nun leer, so dass wir eine starke Erhöhung nicht vermeiden können. Neben der Grundgebühr zahlen Sie 1,90 € pro Müllsack im unterirdischen Container und 11,40 € für die Leerung eines Containers. Aus dem Bescheid geht hervor, wie oft Sie im Jahr 2024 den Abfallpass für die unterirdische Tonne benutzt haben oder wie oft Ihre Restmülltonne geleert wurde (für Haushalte im Außenbereich und in kleinen Kerngebieten).
Die Tarife die Bereitstellung eines Müllsacks und die Entleerung eines Containers für das Jahr 2025 wurden ebenfalls deutlich erhöht, und zwar auf 2,45 € (Müllsack), 8,50 € (140-Liter-Container) bzw. 14,60 € (240-Liter-Container). Die Abrechnung dafür finden Sie erst nächstes Jahr auf Ihrem Steuerbescheid.
Hundesteuer
Für das Jahr 2022 hat die Gemeinde beschlossen, die Hundesteuer in vier Jahren abzuschaffen. Wenn Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, wird der Hundesteuersatz auf Ihrem Steuerbescheid um 75 % gesenkt. Ab 2026 wird es also keine Hundesteuer mehr geben.
Zahlung
Der Steuerbescheid muss bis zum letzten Fälligkeitstermin auf das Konto NL70 BNGH 0285 1142 98 überwiesen werden. Sie können ihn selbst überweisen. Sie können auch per Lastschriftverfahren zahlen. Ihr Steuerbescheid wird dann auf acht Monate verteilt (bzw. auf vier Monate, wenn der Bescheid nicht mehr als 100 € beträgt).
Ein Formular, mit dem Sie die Gemeinde ermächtigen können, die Steuer automatisch einzuziehen, finden Sie unter www.aalten.nl/machtiging. Wenn Sie das Formular online ausfüllen, ziehen wir die Steuer 2024 automatisch von Ihrem Konto ein. Sie profitieren dann auch sofort von den längeren Zahlungsfristen.
Kontaktieren Sie uns bei Zahlungsproblemen
Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Steuerbescheid innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu bezahlen? Dann nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen dann einen Zahlungsaufschub gewähren oder mit Ihnen einen Zahlungsplan vereinbaren. So wird zumindest verhindert, dass die Inkassokosten Ihre Steuerschuld erhöhen.
Digitaler Steuerbescheid in der NachrichtenboxMijnOverheid
Sie können Ihren kommunalen Steuerbescheid auch über MijnOverheid . Sie erhalten Ihren Bescheid dann in der Nachrichtenbox von MijnOverheid nicht mehr per Post.
Eine digitale Beurteilung hat eine Reihe von Vorteilen. Sie ist übersichtlich und sicher; nur Sie können auf Ihre Daten zugreifen, da Sie sich mit Ihrem DigiD anmelden müssen. Sie können Ihre Veranlagungen und WOZ-Bescheide jederzeit und überall einsehen. Und Sie können Ihre Veranlagung über IDeal bezahlen.