Erklärung zur Geburt
Ein Baby ist geboren, herzlichen Glückwunsch! Sie müssen das Baby beim Standesamt der Gemeinde anmelden, in der es geboren wurde. Dies kann digital oder nach Terminvereinbarung geschehen.
Digitale Geburtenregistrierung
Liegt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft vor, muss sich nur der Anmelder für die Online-Meldung anmelden. Ist dies nicht der Fall, melden sich beide Elternteile an.
Wer kann digitale Steuererklärungen einreichen?
- Die Mutter
- Die Mutter des Duos:
- Wenn sie das Kind anerkannt hat oder
- Wenn sie eine Erklärung der Stiftung für Spenderdaten hat (künstliche Befruchtung mit einem anonymen Spender)
- Der Vater:
- Wenn er das Kind bereits anerkannt hat oder
- Wenn er mit der Mutter verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt
Was brauchen Sie für die digitale Steuererklärung?
- DigiD
- Mindestens ein Elternteil besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit
- Eine von der Hebamme oder dem Arzt unterzeichnete Geburtsurkunde
- Falls zutreffend: Urkunde über die Anerkennung des Kindes, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft haben. Oder im Falle einer Duo.
- Beide Eltern müssen an derselben Adresse in den Niederlanden wohnen
- Wenn die Mutter alleinstehend ist, kann sie eine Erklärung abgeben
Erfüllen Sie als Vater oder Zweifachmutter diese Bedingungen nicht? Dann können Sie die Geburt nur am Schalter anmelden.
Geburtsanmeldung am Schalter
Sie können Ihre Steuererklärung nicht online abgeben? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter 0543 49 33 33.
Wer kann die Geburtserklärung am Schalter abgeben?
Der Vater, die Mutter oder die Zweifachmutter meldet die Geburt.
Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, kann eine der folgenden Personen die Erklärung abgeben:
- jede Person, die bei der Geburt anwesend war
- im Falle einer Hausgeburt: ein Mitbewohner des Hauses
Ist auch dies nicht möglich, wird die Erklärung vom Bürgermeister der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, oder in seinem Namen abgegeben.
Was brauchen Sie, um eine Anmeldung am Schalter abzugeben?
- Gültiges Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt
- Eine von der Hebamme oder dem Arzt unterzeichnete Geburtsurkunde
- Falls zutreffend: Urkunde über die Anerkennung des Kindes, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft haben. Oder im Falle einer Duo.
- Falls zutreffend: Urkunde über die Wahl des Namens
- Erklärung der Stiftung Spenderdaten (bei künstlicher Befruchtung mit einem anonymen Spender)
Wann können Sie eine Steuererklärung abgeben?
Sie melden sich innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt des Kindes an. Manchmal ist das nicht möglich, weil es das Wochenende oder ein Feiertag ist. Dann können Sie die Anmeldung am ersten Werktag nach dem Wochenende oder den Feiertagen einreichen.
| Datum der Geburt | Letzter Tag der Anmeldung |
|---|---|
| Montag | Donnerstag |
| Dienstag | Freitag |
| Mittwoch | Montag |
| Donnerstag | Montag |
| Freitag | Dienstag |
| Samstag | Dienstag |
| Sonntag | Mittwoch |
Nach der Erklärung
Die Gemeinde, in der Sie wohnen, nimmt Ihr Kind in das Basisregister Personen (BRP) auf. Innerhalb von 1-2 Wochen nach der Geburtsanzeige erhalten Sie per Post die Bürgerservicenummer (BSN) Ihres Kindes. Diese kann ab dem 1. Tag nach der Anzeige auch auf MijnOverheid Persönliche Daten) (DigiD erforderlich) abgerufen werden.
Geburtsurkunde
Die Gemeinde erstellt nach der Anmeldung eine Geburtsurkunde. In der Geburtsurkunde sind der Vorname oder die Vornamen und der Nachname Ihres Kindes angegeben. Auch die Namen der Eltern, das Geburtsdatum, die Geburtszeit und der Geburtsort sind darin enthalten. Wenn Sie möchten, können Sie bei der Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde erwerben. In jedem Fall erhalten Sie von der Gemeinde ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Daten Ihres Kindes in das Basisregister Personen (BRP) aufgenommen wurden. Dieses Schreiben wird an die Wohnadresse des Kindes geschickt.