Totgeborenes Kind registrieren

Was ist das?

Wenn ein Kind tot geboren wird, ist dies ein großer emotionaler Verlust. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Kind im Basisregister Personen (BRP) registrieren lassen. Dies ist nicht verpflichtend. Sie stellen Ihren Antrag auf Registrierung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Mit dieser Registrierung ist Ihr tot geborenes Kind für Sie über MijnOverheid.nl und auf einem Auszug aus dem BRP sichtbar. 

Wie funktioniert das?

  • Sie können den Antrag stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt in den Niederlanden gewohnt haben und im BRP registriert waren.
  • Es spielt keine Rolle, wann Ihr Baby geboren wurde oder wie lange die Schwangerschaft gedauert hat.
  • Sie können Ihr Kind nur für sich selbst im BRP registrieren lassen. Da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt, können Sie dies nicht im Namen des anderen Elternteils tun.

Was muss ich tun?

  • Sie stellen einen Antrag bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Um Ihr Kind anzumelden, benötigen Sie eine Geburtsurkunde (leblos) oder eine Bescheinigung über die leblose Geburt. Wenn Sie eine solche Bescheinigung nicht haben, können Sie sie in der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, ausstellen lassen.
  • Es kann vorkommen, dass die Namen Ihres Kindes nicht auf der Geburtsurkunde (totgeboren) oder der Urkunde für totgeborene Kinder stehen. In diesem Fall geben Sie die Namen bei Ihrem Antrag auf Eintragung in das BRP an. Eltern können also unabhängig voneinander einen anderen Namen angeben. Das ist in dieser Situation überhaupt kein Problem.

Was brauche ich?

  • Eine Geburtsurkunde (leblos) oder eine Bescheinigung über ein leblos geborenes Kind.
  • Ein gültiges Ausweisdokument.

Ihr Kind wurde im Ausland geboren

  • Geburtsurkunden, z. B. eine im Ausland ausgestellte Urkunde, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind leblos geboren wurde.
  • Wenn es für Sie schwierig ist, diese Dokumente zu erhalten, teilen Sie dies der Gemeinde mit. Da es sich um eine sehr persönliche Situation handelt, werden die Regeln mit Nachsicht und Verständnis gehandhabt. Sie können dann bei der Gemeinde eine Erklärung über die Geburt Ihres Kindes abgeben.

Wie lange dauert es?

Innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Antwort von der Gemeinde.

Zusätzliche Informationen

  • Außer Ihnen selbst kann nur der Standesbeamte diese Registrierung einsehen. Andere staatliche Stellen erhalten keine Daten über Ihr lebloses Kind.
  • Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes ins Ausland gezogen sind, stellen Sie Ihren Antrag in der letzten niederländischen Gemeinde, in der Sie gemeldet waren.