Wahl des Nachnamens für ein Kind
Was ist das?
Bei Ihrem 1. Kind können Sie den Nachnamen selbst wählen. Sie können Ihrem Kind Ihren eigenen Nachnamen oder den Ihres Partners geben. Ab dem 1. Januar 2024 wird es auch möglich sein, Ihrem Kind den Nachnamen von Ihnen beiden zu geben. Alle weiteren gemeinsamen Kinder von Ihnen und Ihrem Partner erhalten dann automatisch denselben Nachnamen wie Ihr 1.
Vor der Geburt oder bei der Geburtsregistrierung tragen Sie den Nachnamen bei der Gemeinde ein.
Wie funktioniert das?
Wenn Sie sich nicht für einen Nachnamen entscheiden oder ihn nicht rechtzeitig bei der Gemeinde anmelden, bestimmt das Gesetz, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommen wird. Welcher Name das ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sehen Sie unten, welche Situation auf Sie zutrifft.
Männlich und weiblich, verheiratet oder eingetragene Partnerschaft
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen der Mutter erhält, müssen Sie dies zusammen mit der Gemeinde vor oder während der Geburtsanmeldung anmelden.
Zwei Frauen, verheiratet oder eingetragene Partnerschaft
- Wenn die Mutter von einem unbekannten Spender schwanger ist, wird Ihr Kind automatisch den Nachnamen der Duo-Mutter annehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Zweifachmutter bei der Geburt automatisch ein rechtlicher Elternteil wird. Dazu ist eine Elternschaftserklärung erforderlich . Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen der leiblichen Mutter annimmt, müssen Sie dies gemeinsam bei der Gemeinde anmelden.
- Wenn die Mutter von einem bekannten Spender schwanger ist und die Zweifachmutter Ihr Kind anerkennt, erhält Ihr Kind automatisch den Nachnamen der leiblichen Mutter. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Familiennamen der Zweifachmutter erhält, müssen Sie dies gemeinsam bei der Gemeinde anmelden.
Nicht verheiratete Eltern und nicht eingetragene Partner
Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Nachnamen des Vaters oder der Zweifachmutter annimmt, muss der Vater oder die Zweifachmutter Ihr Kind anerkennen. Wenn Sie anerkennen, wählen Sie den Nachnamen gemeinsam aus.
Familie mit zwei Männern
Zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes gibt es immer eine Mutter. Die Mutterschaft kann nur durch Adoption beendet werden. Bei der Adoption können Sie den Nachnamen Ihres ersten Kindes wählen. Dies geschieht vor Gericht. Nachfolgende gemeinsame Kinder von Ihnen und Ihrem Partner erhalten denselben Nachnamen.
Was muss ich tun?
Sie und Ihr Partner gehen gemeinsam zur Gemeinde, um den Nachnamen Ihres Kindes eintragen zu lassen.
Achtung! Oft kann die Mutter bei der Geburtsanmeldung nicht anwesend sein. Es ist daher am besten, die Gemeinde vor der Geburt gemeinsam aufzusuchen.
Was brauche ich?
- einen gültigen Identitätsnachweis Ihrer Person
- gültiges Ausweisdokument Ihres Partners
Wie lange dauert es?
Die Gemeinde nimmt sofort den Nachnamen Ihres Kindes auf.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Rijksoverheid unter .
Ausländische Staatsangehörigkeit
- Hat Ihr Kind keine niederländische Staatsangehörigkeit, aber eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten? Dann bestimmen die ausländischen Regeln die Möglichkeiten für die Wahl des Nachnamens.
- Hat Ihr Kind mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten?
Dann können Sie wählen, welche ausländischen Regeln die Wahl des Nachnamens bestimmen.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten erhalten Sie bei der Regierung der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Wahl eines Nachnamens. Die Niederlande erkennen diese Regeln in der Regel an.
Übergangsregelung
Bis zum 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kindern weiterhin den Geschlechtsnamen beider Elternteile zu geben. Es gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Ihr ältestes Kind wurde nach dem 1. Januar 2016 geboren.
- Sie sind verheiratet, leben in einer eingetragenen Partnerschaft oder haben Ihre Kinder anerkannt.
Bitte beachten Sie! Besitzt Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis? Nach der Namenswahl ist er sofort ungültig und Sie müssen ihn abgeben.
Kosten der Übergangsregelung
Für die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes/Ihrer Kinder in den Namen beider Elternteile fallen Gebühren an. Die Kosten für die Namensänderung des ersten Kindes betragen 75 €, für jedes weitere Kind derselben Eltern 50 €. Weitere Informationen finden Sie unterrijksoverheid.nl/achternaam-kind-kiezen.