Alkohollizenz

Was ist das?

  • Wenn Sie Alkohol ausschenken oder verkaufen, benötigen Sie eine Alkoholverkaufsgenehmigung der Gemeinde.
  • Wenn Sie während einer Veranstaltung Alkohol ausschenken möchten, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Keine Genehmigung erforderlich

In den folgenden Fällen dürfen Sie Bier, Wein, Portwein und Sherry verkaufen:

  • Supermarkt
  • Lebensmittelgeschäft
  • Caterer
  • Tabakfachgeschäft

Dann benötigen Sie keine Genehmigung. Sie dürfen in Ihrem Geschäft keine Alkoholverkostungen anbieten.

Wie funktioniert das?

Mit einer Alkohollizenz dürfen Sie Alkohol an Personen ab 18 Jahren ausschenken und verkaufen.

Sie können die Genehmigung erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Mitarbeiter sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Ihr Barpersonal unter 18 Jahren darf Alkohol verkaufen, aber nicht trinken.
  • Alle Führungskräfte sind mindestens 21 Jahre alt und verfügen über eine SVH-Erklärung zur Sozialhygiene oder eine Erklärung zur Fachkompetenz. Diese können Sie im Register für Sozialhygiene nachschlagen.
  • Keiner der Führungskräfte hat ein Strafregister.
  • In Ihrem Betrieb muss immer eine Führungskraft anwesend sein. Diese Führungskraft ist auch in Ihrer Genehmigung angegeben.

Vereine und Stiftungen

Für Vereine und Stiftungen, die Alkohol ausschenken, gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Die Zeiten, zu denen Alkohol ausgeschenkt wird, und die Altersgrenze sind an gut sichtbarer Stelle ausgehängt.
  • Innerhalb des Vereins oder der Stiftung gibt es mindestens zwei Führungskräfte mit einer SVH-Erklärung zur Sozialhygiene.
  • Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, ist einer dieser Vorgesetzten anwesend.
  • Die Hausregeln zum Alkoholkonsum sind in der Geschäftsordnung festgelegt.

Was muss ich tun?

  • Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde. Tun Sie dies in der Gemeinde, in der Ihr Unternehmen, Ihr Verein oder Ihre Stiftung ansässig ist.
  • Wenn ein neuer Vorgesetzter hinzukommt, müssen Sie dies der Gemeinde melden. Sie müssen hierfür keine neue Genehmigung beantragen.
  • Sie müssen auch eine Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte beantragen, eine sogenannte Betriebsgenehmigung.
  • Möchten Sie während einer vorübergehenden Veranstaltung Alkohol ausschenken? Dann müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, siehe dazu veranstaltungen , Genehmigung oder Anmeldung.
  • Sie müssen auch ein Antragsformular für das Bibob-Gesetz ausfüllen.

Was brauche ich?

  • gültiger Identitätsnachweis jeder Person, die in der Genehmigung genannt ist
  • Grundriss des Unternehmens, einschließlich Terrasse
  • Offizielle Verwaltungsvorschriften (dies gilt nur für Vereine und Stiftungen)

Die Gemeinde kann zusätzliche Unterlagen anfordern, beispielsweise Arbeitsverträge der Führungskräfte.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Genehmigung oder Meldung einer Änderung im Bereich Getränke und Gastronomie stellen.

Beantragung einer Genehmigung oder Meldung einer Änderung im Bereich Getränke und Gastronomie

Antragsformular Bibob-Gesetz

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Was kostet das?

Tarif das Jahr 2025 beträgt 415,85 € für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung gemäß Artikel 3 des Alkoholgesetzes.

Wie lange dauert es?

  • Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen eine Antwort.
  • Wenn Sie die Genehmigung für einen Verein oder eine Stiftung beantragen, erhalten Sie innerhalb von 6 Monaten eine Antwort.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung