Betriebsgenehmigung für Gastronomiebetriebe

Was ist das?

Wenn Sie ein Gastronomieunternehmen betreiben möchten, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung der Gemeinde. Diese Genehmigungspflicht gilt für jedes Gastronomieunternehmen, d. h. auch wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, müssen Sie diese Betriebsgenehmigung beantragen.

Wenn Sie auch alkoholische Getränke ausschenken, benötigen Sie neben der Betriebsgenehmigung auch eine Alkoholgenehmigung.

Was muss ich tun?

Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.

Was brauche ich?

  • Erklärung zur Sozialhygiene für alle Personen/Führungskräfte, die in der Genehmigung genannt sind.
  • Ein Geschäfts- oder Unternehmensplan mit Informationen über die Tätigkeiten, die Produkte und die Menschen, für die Ihr Gastronomiebetrieb bestimmt ist.
  • Ein Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag für die Immobilie.
  • Ein Lageplan des Grundstücks mit der Lage, Aufteilung, den verschiedenen Räumen und den Grundstücksgrenzen.
  • Eine Kopie eines gültigen Ausweises aller leitenden Angestellten, die in einem Angestelltenverhältnis stehen.
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags aller leitenden Angestellten, die in einem Angestelltenverhältnis stehen.
  • Ein ausgefülltes Bibob-Formular

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung oder Meldung einer Änderung im Bereich Getränke und Gastronomie oder einen Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Gastronomieunternehmen stellen.

Antrag auf Genehmigung/Meldung einer Änderung im Bereich Getränke und Gastronomie – Antrag auf Betriebsgenehmigung

Antragsformular Bibob-Gesetz

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Was kostet das?

Der Tarif das Jahr 2025 beträgt 415,85 € für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Betriebsgenehmigung.

Zusätzliche Informationen

Sie können mit dem Betrieb Ihres Gastgewerbes erst beginnen, wenn die erforderliche Betriebsgenehmigung und gegebenenfalls eine Alkoholgenehmigung vom Bürgermeister endgültig erteilt wurden.

Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken, müssen Sie zusätzlich zur Betriebsgenehmigung auch eine Alkoholgenehmigung beantragen.

Eine Alkohollizenz kann an Personen ab 21 Jahren vergeben werden, die die gesetzlich festgelegten moralischen Anforderungen erfüllen und im Besitz der Erklärung zur Sozialhygiene sind. Darüber hinaus müssen die genutzten Räumlichkeiten den gesetzlichen Anforderungen an die Einrichtung entsprechen. Der Standort muss in den Bebauungsplan passen.

Für die Inbetriebnahme eines Gebäudes als Gastronomiebetrieb müssen natürlich die planerischen Möglichkeiten gegeben sein. Aufgrund der Bauverordnung muss im Rahmen der Sicherheit für Räume, die für mehr als 50 Personen zugänglich sind, auch eine Meldung zur Brandschutzsicherheit eingereicht werden. Handelt es sich um eine Unterkunft für mehr als 10 Personen oder Menschen mit Behinderung, ist eine Umgebungsgenehmigung für Brandschutzsicherheit erforderlich.