Was ist das?

Die Gemeinde Aalten legt Wert darauf, dass internationale Arbeitnehmer/Arbeitsmigranten bei uns unter guten Bedingungen wohnen und leben können. Deshalb stellen wir Anforderungen an die Qualität der Unterkünfte. Diese Anforderungen gelten sowohl für die zu vermietenden Wohnungen oder Gebäude als auch für die Wohnräume selbst. Da wir auch die Qualität der Unterkünfte überwachen möchten, arbeiten wir mit Vermietungsgenehmigungen.

Was muss ich tun?

Wenn Sie Wohnraum an internationale Arbeitskräfte/Arbeitsmigranten vermieten oder dies planen, benötigen Sie dafür eine Vermietungsgenehmigung. Dies ist eine Pflicht, denn ohne diese Genehmigung ist die Vermietung von Wohnraum nicht erlaubt.

Was brauche ich?

  • Ein Grundriss des Gebäudes. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Bedingungen der Bauverordnung (Bbl) erfüllt sind.

    Außerdem muss er angegeben werden;
  • die Fläche pro Raum(e)
  • die lichte Höhe des Raums/der Räume
  • Luft- und Lüftungsanlagen
  • Berechnung der Tageslichtbeleuchtung
  • die abschließbaren Räume
  • Installation von Rauchmeldern
  • Dusche/Wäscherei und Kochgelegenheit
     

Direkt regeln

Beantragung

Formular Bibob-Gesetz

Nach Einreichung der anmeldung die Vermietungsgenehmigung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, ob Sie für eine Vermietungsgenehmigung in Frage kommen.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir das:

  • Eine Umweltlizenz ist auch für die Vermietung von 5 oder mehr Unterkunftsräumen in einem Gebäude erforderlich.
  • Dass eine Untersuchung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung (das Bibob-Gesetz) Teil der anmeldung .

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenverordnung Artikel 3.18 Mietbewilligung Wohnheim. Siehe Link unter Lokale Vorschriften.

Wie lange dauert es?

  • Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Mietgenehmigung erhalten werden.
  • Die Gemeinde kann diese zeitspanne einmalig um sechs wochen verlängern.
  • Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.