Datenschutz
Als Gemeinde sind wir eine Organisation, die viele personenbezogene Daten verarbeitet. Hier finden Sie Informationen darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen.
Erklärung zum Datenschutz
Ihre Privatsphäre, unsere Verantwortung!
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Deshalb behandeln wir Ihre persönlichen Daten sehr sorgfältig und vertraulich. Dabei halten wir uns an die Datenschutzgesetze und -vorschriften, wie die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) und das Polizeidatengesetz (Wpg). Wir verwenden Ihre Daten nur für den Zweck, für den sie benötigt werden, und bewahren sie nicht länger als nötig auf. Außerdem haben wir Maßnahmen ergriffen, um Ihre personenbezogenen Daten ordnungsgemäß zu schützen.
Welche Daten verwenden wir?
Wenn Sie Dienstleistungen oder Produkte der Gemeinde in Anspruch nehmen, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Personenbezogene Daten sind Daten, die Informationen über eine Person enthalten und zu dieser Person zurückverfolgt werden können. Beispiele für personenbezogene Daten sind:
- Name
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Adressdaten
- Rufnummer
- E-Mail Adresse
- Bürgerservicenummer (BSN)
Manchmal verwenden wir auch besondere personenbezogene Daten von Ihnen. Dazu gehören beispielsweise Daten über Ihre Gesundheit, Ihre Religion oder strafrechtliche Daten. Dies ist uns nur gestattet, wenn dies gesetzlich geregelt ist.
Wozu verwenden wir Ihre Daten?
Wir erfassen Ihre personenbezogenen Daten, weil wir das Basisregister Personen (BRP) führen und weil Sie unsere Produkte oder Dienstleistungen nutzen, darunter:
- z. B. einen Reisepass oder eine Baugenehmigung beantragen oder wenn Sie eine Einrichtung für Rollstuhlfahrer nutzen möchten.
- die Erfüllung unserer (öffentlich-rechtlichen) Pflichten, wie z. B. die Beurteilung Ihrer Bewerbung.
- Abwicklung Ihrer Zahlung.
- Sie anzurufen, wenn dies für unsere Dienstleistungen erforderlich ist.
- Weil wir Sie über Änderungen an unseren Dienstleistungen und Produkten informieren möchten.
- wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. Daten, die wir für Ihren Steuerbescheid benötigen.
- bestimmte Ermittlungsaufgaben des Sonderermittlungsbeamten, z. B. bei einem Verkehrsverstoß.
Weitere Informationen über die Vertraulichkeit personenbezogener Daten finden Sie hier.
Wir sagen es Ihnen!
Bevor wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, erklären wir Ihnen, wofür wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden, aber in den meisten Fällen ist das für Sie klar. In einigen Fällen müssen wir Sie sogar um Ihre Zustimmung bitten.
Mit anderen teilen
In bestimmten Situationen können unsere Mitarbeiter Sie fragen, ob Ihre Daten weitergegeben werden dürfen, z. B. an (interne/externe) Kollegen oder (staatliche) Stellen. Sie müssen dann einem anderen Kollegen nicht noch einmal alles erzählen. Bevor wir in diesen Situationen Ihre Daten an einen Kollegen oder eine Behörde weitergeben, werden wir Sie darüber informieren.
Öffentliches Register der Verarbeitungstätigkeiten
Im Register ist vermerkt, welche Daten wir von Ihnen erheben, verarbeiten und warum (Öffentliches Register der Verarbeitungsaktivitäten). Oft haben Sie diese Daten bei der Antragstellung selbst angegeben, aber wir verwenden auch Ihre Daten aus dem Basisregister Personen (BRP). Denken Sie beispielsweise an die Beantragung eines Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins. Sie können das Register der Verarbeitungsaktivitäten anfordern, indem Sie eine E-Mail an gemeente@aalten.nl senden.
Auf der Website www.wiekrijgtmijngegevens.nl können Sie sehen, welche Organisationen Daten über Sie erhalten.
Mit Organisationen, die Ihre Daten in unserem Auftrag benötigen, schließen wir eine Vereinbarung. Wir vereinbaren mit diesen Organisationen, dass sie Ihre Daten genauso sorgfältig behandeln wie wir. Die Gemeinde Aalten bleibt für diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.
Sie fragen etwas über unsere Website an
Sie können über unsere Website immer mehr Produkte und Dienstleistungen anfordern, Ihre persönlichen Daten, die Sie dabei angeben, fallen ebenfalls unter das AVG. Wenn Sie auf unserer Website ein Kontakt- oder Anfrageformular ausfüllen oder uns eine E-Mail senden, werden die von Ihnen übermittelten Daten so lange aufbewahrt, wie sie für die Beantwortung und Bearbeitung erforderlich sind oder wie es das Gesetz verlangt.
Speichern Sie
Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir halten uns dabei an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Sicherheit
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst und ergreifen geeignete Maßnahmen, um den unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten sowie deren Verlust und Missbrauch zu verhindern. Diese Maßnahmen sind in unserer Informationssicherheitspolitik dargelegt. Die Art und Weise, wie wir dies zu tun haben, ist in der Baseline Information Security Government (BIO).
Speicherung von Daten innerhalb der EU
Wir verarbeiten Ihre Daten innerhalb der EU. Sollten wir uns aus gutem Grund dafür entscheiden, Daten außerhalb der EU zu speichern, gelten für uns die gleichen Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Wenn wir Daten außerhalb der EU speichern, werden wir dies in unserem öffentlichen Register für die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich erwähnen.
Ihre Rechte
Einsichtnahme, Berichtigung, Löschung, Recht auf Einschränkung oder Widerspruch. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen. Sie können einen Online-Antrag auf Einsicht, Berichtigung oder (soweit möglich) Löschung Ihrer Daten stellen. Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen. Dazu füllen Sie ein Formular aus, das Sie am Schalter des Gemeindeamtes erhalten. Möchten Sie mehr darüber wissen? Dann lesen Sie unsere ausführlichen Informationen über Ihre Rechte. Aus Gründen des Datenschutzes ist es Ihnen nicht gestattet, die Daten anderer Personen einzusehen.
Recht auf Einschränkung oder Einspruch
Wenn besondere Umstände vorliegen, können Sie einer bestimmten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen oder Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend machen. Sind Sie der Meinung, dass Sie für dieses Recht in Frage kommen? Wenn ja, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzkoordinator unter: (0543) 49 33 33. Der Datenschutzkoordinator wird mit Ihnen prüfen, ob Sie diese Rechte in Anspruch nehmen können, und Ihnen gegebenenfalls das weitere Verfahren erläutern.
Legitim
Sie müssen sich ausweisen, wenn Sie Ihre Daten einsehen, korrigieren oder löschen lassen möchten. Dies ist möglich bei einer digitalen Anfrage mit DigiD auf unserer Website oder mit dem manuell ausgefüllten Antragsformular und einem Ausweisdokument am Schalter in unserem Gemeindeamt, Hofstraat in Aalten.
Kameraüberwachung von städtischen Gebäuden
Wir verfügen über mehrere Gebäude, in denen Kameraüberwachung eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um das Rathaus (Markt in Aalten), das Gemeindeamt (Hofstraat in Aalten) und die Eurohal (Europastraat in Dinxperlo). Wir haben ein Protokoll zur Kameraüberwachung, in dem festgelegt ist, wie wir mit den Kamerabildern umgehen.
Einsatz von Bodycams
Beim Einsatz von Bodycams werden personenbezogene Daten verarbeitet. Wenn die Beteiligten auf dem Bild erkennbar sind, gilt die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der "Policy Rules on Camera Surveillance" der Behörde für personenbezogene Daten. Im Folgenden geben wir an, wie und zu welchem Zweck die Gemeinde diese personenbezogenen Daten verarbeitet.
Ziel
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Einsatz von Bodycams ist es, das Sicherheitsgefühl von Sonderermittlungsbeamten (Boas) zu erhöhen und Vorfälle zu verringern und möglicherweise zu verhindern. Die Daten werden in keiner Weise als Personalverfolgungssystem (z. B. für Beurteilungsgespräche) verwendet.
Basis
Die Gemeinde verarbeitet diese personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Wahrung ihrer berechtigten Interessen als Arbeitgeber der Boas. Als Arbeitgeber trägt die Gemeinde eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter bei der Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben.
Lagerung
Die Stadtverwaltung geht mit Bodycam-Aufnahmen sorgfältig um. Die Bilder werden verschlüsselt gespeichert. Wenn die Bodycam gestohlen wird, können die Bilder nicht gelesen und/oder angesehen werden. Die Bodycams sind nicht mit dem Internet verbunden und werden nicht mit anderen Anwendungen verknüpft.
Aufbewahrungsfristen
Gemäß dem Archivgesetz sind die Bilder nach 28 Tagen zu entfernen und zu vernichten, es sei denn, es liegt ein Vorfall vor, der die Sicherheit einer Boa betrifft. Im Falle eines Vorfalls, der die Sicherheit einer Boa betrifft, werden die Bilder so lange aufbewahrt, wie es für die straf- und/oder zivilrechtliche Klärung des Vorfalls erforderlich ist.
Wer darf die Bilder ansehen?
Nur befugte Bedienstete der Gemeinde dürfen die Aufnahmen einsehen, und auch nur dann, wenn dies dem Ziel dient, die Sicherheit der Boas zu erhöhen. Darüber hinaus hat jede betroffene Person (der gefilmte Bürger oder der Vollstreckungsbeamte) das Recht auf Einsicht in seine eigenen personenbezogenen Daten. Alle Betroffenen können einen Antrag auf Einsichtnahme gemäß dem auf der Seite Datenschutz/Bodycams aufgeführten Verfahren stellen.
Facebook und Twitter
Diese Website enthält Schaltflächen zum Bewerben oder Teilen von Seiten in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Diese Schaltflächen werden durch Code realisiert, der von Facebook und Twitter selbst bereitgestellt wird. Dieser Code setzt unter anderem ein Cookie (siehe oben).
Bitte lesen Sie die Datenschutzbestimmungen von Facebook und Twitter (die sich regelmäßig ändern können), um zu erfahren, was sie mit Ihren persönlichen Daten machen, die sie mit diesem Code verarbeiten.
Beschwerden oder Vorschläge zum Schutz Ihrer Privatsphäre
Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Haben Sie dennoch Beschwerden über die Art und Weise, wie wir mit Ihrer Privatsphäre umgehen, oder sind Sie der Meinung, dass wir etwas besser machen könnten? Wenn ja, können Sie Ihre Beschwerde oder Ihren Vorschlag unten online melden.
Beschwerde oder Anregung melden
Datenschutzbeauftragter (FG)
Herr R. Brinkhof
E: fg@aalten.nl
T: 0314 37 73 77
Datenschutz-Koordinator
Frau A. Bruil
E: gemeente@aalten.nl
T: 0543 49 33 33
Weitere Informationen
Wenn Sie nach der Lektüre dieser Informationen noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Telefonnummer lautet 0543 49 33 33.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 04-11-2025 geändert.
Datenschutzerklärung Police Data Act
Wenn ein Sonderermittlungsbeamter (boa) im Rahmen seiner polizeilichen Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, gilt das Polizeidatengesetz (Wpg). Wie das AVG stellt auch das Wpg Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Hiermit informieren wir Sie darüber, wie wir polizeiliche Daten verarbeiten.
Die Gemeinde beschäftigt spezielle Ermittlungsbeamte (Boas) für Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung der öffentlichen Ordnung und der sozialen Sicherheit.
Eine Boa überwacht die öffentliche Ordnung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verstößen überwacht die Boa die Einhaltung und ergreift Vollstreckungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck verarbeitet eine Boa personenbezogene Daten.
Verarbeitet eine boa personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgabe, gilt das AVG (Allgemeine Datenverarbeitungs-Verordnung). Verarbeitet eine boa im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgabe (z.B. Aufdeckung von Straftaten und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung) personenbezogene Daten, so gilt das Polizeidatengesetz (Wpg). Wie das AVG stellt auch das Wpg Anforderungen an die Verarbeitung von Personendaten. In dem Moment, in dem Daten nach dem AVG verarbeitet werden, spricht man von Personendaten. Sobald personenbezogene Daten nach dem Wpg verarbeitet werden, werden diese Daten als polizeiliche Daten bezeichnet.
Wozu verarbeiten wir polizeiliche Daten?
Im Rahmen des Wpg werden Polizeidaten für verschiedene Zwecke verarbeitet. Diese Zwecke sind in den Artikeln 8, 9 und 13 des Wpg beschrieben. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen eines Protokolls, wenn eine Straftat begangen wurde. Die Bearbeitung, Verwaltung und finanzielle Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Protokoll, wie z. B. die Gewährung von Einsprüchen, die Anwendung der Kulanzregelung (eine Regelung zur Lösung unangemessener nachteiliger Auswirkungen und bedauerlicher Situationen), die Anwendung von Ermäßigungen und Zahlungsvereinbarungen. Ermittlung und Aufspüren von Verdächtigen strafbarer Handlungen (darunter auch Graffiti-Vorfälle).
Welche polizeilichen Daten werden verarbeitet?
Bei der Bekanntgabe einer offiziellen Meldung halten wir fest:
- Kontaktinformationen
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Beschreibung der Straftat mit Tag, Datum und Uhrzeit sowie dem Ort, an dem die Straftat begangen wurde
- Bürger-Service-Nummer (BSN)
- Art des Ausweises
- Personalausweisnummer
- Finanzdaten bei der Begleichung eines gerichtlichen Mahnbescheids und/oder beim Treffen von Zahlungsvereinbarungen.
Bei der Anzeige von Straftätern, der Ermittlung von Verdächtigen und der Untersuchung von Straftaten können wir auch Kamerabilder verwenden.
Was ist die Grundlage der Verarbeitung?
Polizeiliche Daten können nicht einfach so verarbeitet werden; es bedarf einer sogenannten Verarbeitungsgrundlage. Die Grundlage, auf der die boas personenbezogene Daten für die Wpg verarbeiten, ist die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Die boas verarbeiten personenbezogene Daten auf der Grundlage von:
- Strafprozessordnung;
- Polizeidatengesetz;
- Erlass eines außerordentlichen Ermittlungsbeamten;
- Allgemeines Ortsstatut (APV).
Wie lange bewahren wir polizeiliche Daten auf?
Die Wpg enthält gesetzlich festgelegte Fristen für die Aufbewahrung von Polizeidaten. Nach Zeitspanne dieser Zeitspanne müssen die personenbezogenen Daten endgültig gelöscht werden. Polizeidaten dürfen maximal fünf Jahre lang gespeichert werden. Nach einem Jahr sind die Polizeidaten nicht mehr einsehbar, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, die Polizeidaten erneut einzusehen. Kameraaufnahmen von Bahnhöfen, Haltestellen, Gebäuden und Geländen speichern wir – sofern kein Vorfall vorliegt – maximal 28 Tage lang. Kamerabilder, die für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben verwendet werden (z. B. Bilder, auf denen ein Vorfall oder eine Straftat zu sehen ist), speichern wir, um sie im Falle von Strafverfahren an die Polizei weiterzugeben.
An wen werden die polizeilichen Daten weitergegeben?
Nur autorisierte Mitarbeiter erhalten Zugang zu den Daten. Sie dürfen nur die Daten einsehen, die sie für ihre Arbeit benötigen. Wir können Mitarbeitern der Polizei oder der Gemeinde Zugang gewähren. Auch sie erhalten nur Zugriff auf die Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen. Die Aktionen der Mitarbeiter in den Systemen werden protokolliert. So können wir nachvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt welche Aktion in einer bestimmten Datei durchführt. Die Empfänger der Daten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei der Ausstellung eines Protokolls überprüfen wir die Daten im Basisregister Personen (BRP).
Manchmal ist es erforderlich, dass die Gemeinde registrierte polizeiliche Daten an Dritte weitergibt. Zum Beispiel an die Zentralstelle für gerichtliches Inkasso (CJIB) oder an die Staatsanwaltschaft (OM) oder an die Polizei wegen eines Vorfalls, bei dem die Gemeinde eine Anzeige erstattet.
Darüber hinaus geben wir manchmal polizeiliche Daten an Auftragsverarbeiter weiter, die polizeiliche Daten im Auftrag und für die Gemeinde verarbeiten. Zu diesen Auftragsverarbeitern gehören Inkassobüros, Cloud- und Hosting-Anbieter sowie IT-Dienstleister. Mit diesen Auftragsverarbeitern wurde eine Verarbeitungsvereinbarung geschlossen, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Verarbeitung festgelegt sind.
Ihre Rechte
Einsicht in polizeiliche Daten
Nach dem Wpg haben Sie andere Rechte als nach dem AVG. Sie haben das Recht, die polizeilichen Daten einzusehen, die die Gemeinde nach dem Wpg über Sie verarbeitet.
Ändern, Ergänzen oder Löschen von polizeilichen Daten
Wenn Ihre polizeilichen Daten nach dem Wpg unrichtig oder unvollständig sind, können Sie die Gemeinde bitten, Ihre polizeilichen Daten zu ändern oder zu ergänzen. Außerdem können Sie polizeiliche Daten löschen lassen oder eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer polizeilichen Daten beantragen.
Sie können Ihren Antrag auf Einsichtnahme, Änderung, Ergänzung oder Löschung polizeilicher Daten digital einreichen und sich mit DigiD anmelden:
Polizeidatengesetz: Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten
Wir werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag auf Zugang, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bearbeitet wurde.
Legitim
Sie müssen sich jedoch identifizieren, wenn Sie Ihre Daten einsehen, korrigieren oder löschen wollen. Dies können Sie tun, indem Sie die Anfrage über unsere Website stellen und sich bei DigiD anmelden.
Einreichung einer Beschwerde
Schließlich können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Wpg verstößt.
Antrag ablehnen
Wir haben das Recht, eine Anfrage in den folgenden Fällen abzulehnen:
- das Ersuchen würde gerichtliche Ermittlungen oder Verfahren behindern
- das Ersuchen die Verhinderung der Begehung von Straftaten, die Aufdeckung, Ermittlung, Verfolgung oder Verhängung von Strafen beeinträchtigt
- die öffentliche Sicherheit steht auf dem Spiel
- die Rechte und Freiheiten von Dritten verletzt werden
- die nationale Sicherheit steht auf dem Spiel
- wenn die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, diese personenbezogenen Daten aufzubewahren, ist der Antrag unbegründet oder überzogen
Fotos und Filmmaterial
Datenschutzgesetz
Fotos und Bildaufnahmen sind personenbezogene Daten im Sinne des neuen Datenschutzgesetzes: der AVG (General Data Protection Regulation).
Warum machen wir Fotos und Bildaufnahmen?
Als Gemeinde machen wir Fotos und Videoaufnahmen von den Ereignissen in unserer Gemeinde und unseren Aktivitäten als Gemeinde. So organisieren wir verschiedene Informations-, Aufklärungs-, Offene-Tür- und andere Veranstaltungen zu verschiedenen Themen und Projekten. Darüber hinaus nehmen wir auch an Messen, Märkten, Kongressen, Unternehmensbesichtigungen, regionalen Treffen und Veranstaltungen Dritter teil. Als Gemeinde machen wir auch Fotos und Videoaufnahmen von den veranstaltungen unserer Gemeinde. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten, die wir im öffentlichen Raum durchführen, die Verleihung königlicher Auszeichnungen oder Ehrenmedaillen, Gedenkfeiern, Eröffnungen und festliche Zusammenkünfte durch ein Mitglied des Kollegium, aber auch Sitzungen des Gemeinderats, des RTG und manchmal auch des B&W.
Wir verwenden die Fotos und Bildaufnahmen ausschließlich für unsere eigene Kommunikation. Dazu gehören Broschüren, Poster, die Website, die Facebook-Seite und Twitter. Wir geben diese Fotos und Bildaufnahmen nicht an andere Organisationen oder Unternehmen weiter.
Wann müssen wir Sie um Erlaubnis bitten?
Wenn Sie allein oder nur mit wenigen anderen Personen vollständig im Bild zu sehen sind, bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zur Verwendung des Fotos oder der Bildaufnahme. Der Fotograf händigt Ihnen ein Einverständnisformular der Gemeinde aus. Auf diesem Einverständnisformular können Sie angeben, ob wir das Foto oder die Bildaufnahme verwenden dürfen und auf welchen Kanälen wir diese veröffentlichen dürfen. Für Kinder unter 16 Jahren bitten wir die Eltern/gesetzlichen Vertreter um ihre Zustimmung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zustimmung zu erteilen, und Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Dazu können Sie einen Brief oder eine E-Mail an gemeente@aalten.nl senden.
Wann fragen wir Sie nicht nach Ihrer Zustimmung?
In manchen Fällen ist es uns nicht möglich, alle Personen persönlich um Erlaubnis zu fragen. Zum Beispiel sind Sie auf einem Foto oder einer Bildaufnahme mit sehr vielen Personen zu sehen. Sie können auch als zufälliger Passant auf einem Foto oder einer Videoaufnahme zu sehen sein. Wir machen immer im Voraus deutlich, dass Fotos oder Videoaufnahmen gemacht werden. Wenn Sie nicht fotografiert oder aufgenommen werden möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dies dann berücksichtigen. Wir gehen mit Ihren persönlichen Daten so sorgfältig wie möglich um. Wir achten genau darauf, für welche Themen wir solche Fotos und Videoaufnahmen verwenden.
Manchmal machen wir visuelle Aufnahmen
Wir tun dies, um denjenigen, die aus dem einen oder anderen Grund nicht physisch anwesend sein können, die Möglichkeit zu geben, trotzdem auf diese Weise teilzunehmen. Auch hier gilt: Wenn Sie nicht gefilmt werden möchten, geben Sie dies bitte im Voraus an. Wir werden dies dann berücksichtigen.
Einspruch gegen ein Foto oder eine Bildaufnahme
Sie haben uns die Erlaubnis gegeben, ein Foto von Ihnen zu verwenden, möchten diese Erlaubnis aber zurückziehen? Oder haben Sie Einwände gegen ein Foto, das wir von Ihnen gemacht haben? Möchten Sie, dass wir ein Foto, auf dem Sie zu sehen sind, löschen? Bitte kontaktieren Sie uns.
Gemeinde Aalten
z. Hd. des Datenschutzkoordinators
Postbus
7120 AC Aalten
Tel. 0543 49 33 33
gemeente@aalten.nl
Beanstandungen
Wenn Sie eine Beschwerde oder einen Vorschlag bezüglich der Verwendung Ihres Fotos haben, können Sie unten online einen Bericht einreichen. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden.
Meldung einer Beschwerde oder eines Vorschlags
Die Gemeinde Aalten hat eine Datenschutzbeauftragte, Frau A. Nas. Bei Beschwerden können Sie sich auch an sie wenden, indem Sie eine E-Mail an gemeente@aalten.nl senden. Sollten Sie mit uns keine Einigung erzielen, können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die nationale Aufsichtsbehörde, die Autoriteit Persoonsgegevens (Datenschutzbehörde), wenden.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20-08-2021 geändert.
Bodycams
Außerordentliche Ermittlungsbeamte (Boas) müssen manchmal mit unsicheren Situationen fertig werden, zum Beispiel wenn Menschen aggressiv werden. Sie stellen dann eine Gefahr für die Boas und die Menschen in der Nähe dar. Aus diesem Grund tragen unsere Boas eine Bodycam. Das ist eine kleine tragbare Kamera an ihrer Uniform.
Wie Bodycams funktionieren
- Die Boa nimmt nur in Situationen auf, die eskalieren oder zu eskalieren drohen.
- Die Bodycam ist deutlich sichtbar und die Boa warnt immer zuerst und beginnt erst dann mit der Aufnahme.
- Die Bodycam ist immer in Bereitschaft.
- Drückt der Vollstrecker die Aufnahmetaste? Dann zeichnet die Bodycam auch die 120 Sekunden davor auf. Auf diese Weise wird auch der Grund für die Situation festgehalten.
- Ist nichts los und der Enforcer betätigt die Aufnahmetaste nicht? Dann werden die Bildaufnahmen automatisch überschrieben (nach 120 Sekunden). Dann werden keine Bilder gespeichert.
Datenschutz und Sicherheit von Bildern
Alle Bilder der Bodycam sind ordnungsgemäß gesichert. Die Bilder sind unlesbar und können von der Boa vor Ort weder eingesehen noch gelöscht werden. Nach jeder Schicht werden die Bilder auf einem sicheren Server gespeichert.
Die Aufnahmen werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Es sei denn, es gibt einen Grund, die Aufnahmen länger aufzubewahren. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können die Aufnahmen für strafrechtliche Ermittlungen anfordern. Auch die Boa selbst kann beantragen, das Filmmaterial noch einmal zu sehen, um aus ihrem eigenen Handeln zu lernen.
Recht auf Ansicht der Bilder
Die Gemeinde behandelt die Bilder sicher. Wir halten uns an die Regeln der Datenschutzgesetzgebung (AVG). Sind Sie selbst mit einer Bodycam gefilmt worden? Wenn ja, können Sie kommen und die Aufnahmen von Ihnen sehen.
Sie können dies schriftlich oder per E-Mail beantragen
- Stadtverwaltung Aalten
- Zu Händen: Team für administrative Unterstützung und Sicherheit
- Postbus
- 7120 AC Aalten
- Oder per E-Mail: gemeente@aalten.nl
Bitte geben Sie die folgenden Details an
- Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse
- Der Grund, warum Sie die Bilder ansehen möchten
- Datum, Ort und Uhrzeit, zu denen die Bilder aufgenommen wurden
Weitere Informationen
Wenn Sie die Protokoll-Bodycams sehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.