Osterfeuer

Was ist das?

Das Verbrennen im Freien ist verboten. Seit Inkrafttreten Omgevingswet neue Vorschriften für Oster- und Freudenfeuer. Seit diesem Jahr ist dafür eine Umweltgenehmigung erforderlich. Dies ist im Beschluss über Aktivitäten im Lebensumfeld (Bal) festgelegt. Das bedeutet, dass Sie immer eine Genehmigung bei der ODA beantragen müssen, wenn Sie ein Oster- oder Freudenfeuer organisieren möchten.

Für ein Osterfeuer werden in der Regel Schnittabfälle gebracht oder gesammelt. Wenn Sie nur Schnittabfälle von Ihrem eigenen Grundstück verbrennen, benötigen Sie gemäß dem Bal keine Genehmigung. Es reicht aus, bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von Schnittgut zu beantragen. 

Diese Erläuterung bezieht sich ausschließlich auf die Umweltgenehmigung. Für die Organisation der Veranstaltung benötigen Sie außerdem eine Veranstaltungsgenehmigung. Diese müssen Sie separat bei der Gemeinde beantragen.

Direkt regeln

Beantragung eines Oster- oder Freudenfeuers: Sie können eine Genehmigung über das Umweltamt beantragen. Dieser Antrag wird von der ODA (Umweltbehörde Achterhoek) bearbeitet.

Antrag auf Genehmigung für Osterfeuer oder Freudenfeuer

Zusätzliche Informationen

Der Antrag muss bis zum 8. Februar 2026 eingereicht werden.

Datenschutz

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