Osterfeuer
Was ist das?
Das Heizen im Freien ist verboten. Ein Osterfeuer darf nur entzündet werden, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung haben. Für ein großes Osterfeuer (30 Kubikmeter oder mehr) benötigen Sie eine Genehmigung.
Was muss ich tun?
Beantragen Sie die Befreiung spätestens 2 Wochen im Voraus unter .
Möchten Sie ein Osterfeuer anzünden, das größer als 30 m3 ist? Dann müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus einen Antrag stellen.
Direkt regeln
Derzeit ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf Befreiung vom Osterfeuer zu stellen.
Zusätzliche Informationen
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen im Voraus eingereicht werden.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Osterfeuer fallen keine Gebühren an. Für die Genehmigung zum Entzünden eines großen Osterfeuers (30 m³ oder größer) werden Gebühren erhoben. Diese Kosten sind in der Gebührenverordnung aufgeführt.