Unterstützung durch das Sozialgesetzbuch (Wmo)
Das Gesetz über soziale Unterstützung (Wmo) richtet sich an Einwohner, die aufgrund von Krankheit und/oder Behinderung Unterstützung benötigen, um selbstständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Wmo ist als Sicherheitsnetz gedacht. Die Gemeinde bietet nur dann Unterstützung an, wenn Sie das Problem nicht selbst lösen können. Die Gemeinde prüft immer, was Sie selbst unternommen haben, um Ihr Problem zu lösen. Und ob Ihre Familie oder Ihr soziales Netzwerk Ihnen helfen können. Das Frage- und Beratungsteam Aalten (VAT Aalten) kann Ihnen dabei helfen, Lösungen zu finden.
Meldung und Untersuchung
Können Sie selbst und mit den Menschen in Ihrer Umgebung keine Lösung finden? Dann können Sie dies bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde untersucht den Fall und in der Regel wird ein Gespräch bei Ihnen zu Hause vereinbart. Während dieses Gesprächs wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Unterstützung erforderlich ist. Ein unabhängiger Kundenbetreuer kann Ihnen dabei helfen.
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag für eine Wmo-Leistung stellen.
Anmeldung für soziale Unterstützung (Wmo)
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Wmo-Einrichtungen
Aus dem Wmo kennen wir die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten:
- Hilfe für den Haushalt
- Hilfsmittel und Wohnraumversorgung
- Ambulante Betreuung und Tagesbeschäftigung
- Betreutes Wohnen
- Aufnahme
Eigener Beitrag
Für die meisten Wmo-Leistungen zahlen Sie einen monatlichen Eigenbeitrag. Die Rechnung erhalten Sie vom Centraal administratiekantoor (CAK, Zentrales Verwaltungsbüro).