Eine Auszeichnung beantragung, so funktioniert das!
Sie kennen einen Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Kollegen oder jemanden in Ihrem Umfeld, der sich mit ganzem Herzen für die Gesellschaft engagiert. Mehr, als man normalerweise von jemandem erwarten würde. Jemand, der beispielsweise seine gesamte Freizeit für Verwaltungs- oder Freiwilligenarbeit opfert und den Menschen immer um Hilfe bitten können. Oder jemand, der eine besondere Leistung erbringt. Kurz gesagt, jemand, von dem Sie denken: „Der hätte wirklich eine Auszeichnung verdient“. Sie können derjenige sein, der das in Gang setzt. Wie Sie das anstellen? Wir erklären es Ihnen gerne.

Gut zu wissen
- Eine königliche Auszeichnung oder „Orden“ ist eine wertvolle Anerkennung für das persönliche Engagement einer Person für die Gesellschaft. Jeder kann einen solchen Orden für eine andere Person beantragung. Sie können ihn nicht für sich selbst beantragung.
- Die Richtlinie für eine Auszeichnung lautet, dass sich eine Person mindestens 15 Jahre lang uneigennützig für die Gesellschaft engagiert haben muss. Sie beantragen eine Auszeichnung in der Gemeinde, in der die Person, die Sie vorschlagen möchten, wohnt.
- Versuchen anmeldung vor der anmeldung unauffällig herauszufinden, ob die Person, die eine Auszeichnung verdient, diese auch annehmen würde. Aber Vorsicht: Sagen Sie nicht, dass Sie eine Auszeichnung beantragen werden. Das muss bis zum Zeitpunkt der Verleihung geheim bleiben.
1. Schritt – Sie wenden sich an die Gemeinde
Wenden Sie sich unter der Telefonnummer 0543 49 33 33 an die Gemeinde. Fragen Sie nach dem Mitarbeiter für Kabinettsangelegenheiten, denn dieser ist beantragung die beantragung Auszeichnung zuständig. In der Regel werden Sie von diesem Mitarbeiter zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Dann können Sie ausführlich darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass jemand eine Auszeichnung verdient. Wird die Einschätzung getroffen, dass die Verdienste für eine Auszeichnung ausreichend sind? Dann erhalten Sie Informationen über den weiteren Verlauf Ihrer anmeldung was Sie dafür tun müssen. In den Schritten 2 und 3 haben wir dies bereits kurz erwähnt.
2. Schritt – Sie suchen Unterstützung bei Ihrer anmeldung
Für die anmeldung es wichtig, dass Sie alle Verdienste einer Person im Blick haben. Außerdem benötigen Sie die Unterstützung anderer Personen, die ebenfalls der Meinung sind, dass die von Ihnen vorgeschlagene Person eine Auszeichnung verdient. Für alle besonderen Verdienste benötigen Sie mindestens ein Unterstützungsschreiben. Sie wenden sich vertraulich an die Kontaktpersonen mit der Frage, ob sie Ihre anmeldung unterstützen anmeldung , und erklären, welche Informationen Sie benötigen.
3. Schritt – Sie wenden sich an die Gemeinde
Wenn Sie alle ausgefüllten Unterstützungsschreiben beisammen haben, füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Ihre anmeldung nun vom Mitarbeiter Kabinettsangelegenheiten bearbeitet. Der Bürgermeister, der Kommissar des Königs und das Kapitel für die Zivilorden verfassen eine Stellungnahme zu Ihrer anmeldung. Der Minister trifft die endgültige Entscheidung über die Verleihung einer Auszeichnung. Er kann die anmeldung ablehnen. Insgesamt kann es einige Monate dauern, bis der Bürgermeister benachrichtigt wird und Sie erfahren, ob Ihr Familienmitglied, Nachbar, Bekannter oder Kollege eine Auszeichnung erhält.
Jemand kann zu zwei Zeitpunkten eine Auszeichnung erhalten
- Die Verleihung der Orden am Werktag vor dem Königstag. Eine anmeldung bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden. Dies gilt für die Verleihung der Orden im Jahr 2027. Für die Verleihung der Orden in diesem Jahr können keine beantragung gestellt werden.
- Besonderer Anlass, eine Verleihung zu einem anderen Zeitpunkt. Dies ist nur möglich, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen den Verdiensten und einem besonderen Tag besteht. Zum Beispiel bei einem Jubiläum oder dem Ende einer Vorstandsfunktion. Sie müssen die anmeldung 6 Monate im Voraus einreichen.
Haben Sie Fragen zu einer königlichen Auszeichnung für einen Einwohner der Gemeinde Aalten? Rufen Sie bitte die Nummer 0543 49 33 33 an und fragen Sie nach der Mitarbeiterin für Kabinettsangelegenheiten. Sie hilft Ihnen gerne weiter.