Hotel, Bed & Breakfast oder Campingplatz gründen

Was ist das?

Wenn Sie ein Hotel, eine Frühstückspension (B&B), einen Campingplatz oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit eröffnen möchten, melden Sie dies bitte bei der Gemeinde an. Auch wenn Sie einen solchen Betrieb übernehmen, verlegen oder schließen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Was muss ich tun?

  • Sie melden bei der Gemeinde, dass Sie ein Hotel, eine Pension, einen Campingplatz oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit eröffnen möchten. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
    • Angaben zum Geschäftsführer
    • der Standort Ihres Unternehmens
  • Können in Ihrem Unternehmen mehr als 10 Personen gleichzeitig übernachten? Beantragen Sie dann eine Umgebungsgenehmigung für brandschutztechnische Nutzung über das Umgebungsloket.
  • Wenn Sie dort auch Alkohol verkaufen möchten, beantragen Sie dazu eine Alkoholgenehmigung bei der Gemeinde.

Nachtregister führen

Jedes Unternehmen, das Übernachtungsmöglichkeiten anbietet, muss ein Nachtregister führen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Nachtregister werden die Daten aller Gäste erfasst. Tragen Sie Folgendes in das Nachtregister ein:

  • Name und Adresse des Gastes
  • Ankunftstag
  • Abreisetag
  • welchen Ausweis der Gast vorgelegt hat

Direkt regeln

Für ein Antragsformular für eine Betriebsgenehmigung für ein Gastronomieunternehmen senden Sie bitte eine E-Mail an gemeente@aalten.nl.

Zusätzliche Informationen

Die Gründung eines Hotels, einer Pension oder eines Campingplatzes ist mit viel Aufwand verbunden. Möglicherweise benötigen Sie weitere Genehmigungen, beispielsweise für Umbauarbeiten und Werbung. Außerdem müssen Sie Vorschriften in Bezug auf Hygiene, Gastronomie und Catering beachten. Die Gemeinde hilft Ihnen gerne dabei weiter.

Bibob-Gesetz