Geschäftlicher Inhalt der vorherigen Vereinbarung zum Erholungsgebiet „’t Walfort” in Aalten gemäß Artikel 6.24 Wro (Gesetz über Raumordnung und Umwelt)
Der Bürgermeister und beigeordnete Gemeinde Aalten geben gemäß Artikel 6.2.12 des Raumordnungsbeschlusses bekannt, dass sie eine vorherige Vereinbarung getroffen haben. Diese Vereinbarung betrifft die Grundstückserschließung im Sinne von Artikel 6.24 des Raumordnungsgesetzes.
Geschäftliche Beschreibung
Die Vereinbarung wurde mit dem Initiator geschlossen, da dieser beabsichtigt, das Erholungsgebiet „'t Walfort” zu einem hochwertigen Erholungspark mit maximal 116 Ferienwohnungen umzugestalten. Um dies zu ermöglichen, wird ein Änderungsplan gemäß Artikel 3.6 Absatz 1 Buchstabe a Wro (Gesetz über Raumordnung und Bauwesen) festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in Übereinstimmung mit den innerplanmäßigen Befugnissen, wie sie im derzeit geltenden Bebauungsplan „Landelijk gebied 2015” (Ländliches Gebiet 2015) enthalten sind. Die Entwicklung erfolgt im Rahmen einer landschaftlichen Einbindung und einer grünen Umrahmung. Die vorherige Vereinbarung ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem Initiator (und Eigentümer) mit dem Ziel, Vereinbarungen über die Neugestaltung des Erholungsgebiets zu treffen.
Geschäftlicher Inhalt
Nachstehend finden Sie eine kurze Zusammenfassung des geschäftlichen Inhalts der Vereinbarung:
- Der Initiator ist für die Erstellung des Änderungsplans mit allen dazugehörigen Untersuchungen verantwortlich.
- Die Gemeinde verpflichtet sich, den Änderungsplan in das Verfahren einzubringen und zu verabschieden.
- Der Initiator verpflichtet sich, einen Beitrag zu den Kosten zu leisten, die der Gemeinde im Zusammenhang mit den Verwaltungs- und Beratungskosten entstehen.
- Der Initiator sorgt selbst für die Erschließung und Bewohnbarmachung des Betriebsgebiets.
- Eventuelle Planungskosten gehen zu Lasten des Initiators.
Betriebsgebiet
Das Betriebsgebiet, auf das sich der Vertrag bezieht, entspricht dem Gebiet, auf das sich der Änderungsplan bezieht, und deckt sich mit dem ehemaligen Freizeitpark 't Walfort. Es umfasst die Katasterparzellen der Gemeinde Aalten, Abschnitt P, Nr. 162, 166 und 1321.
Einsichtnahme
Diese sachliche Beschreibung des Vertragsinhalts liegt gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.2.12 des Raumordnungsbeschlusses ab Donnerstag, dem 20. Dezember 2023, sechs Wochen lang im Gemeindeamt in der Hofstraat in Aalten zur Einsichtnahme aus.
Keine Stellungnahmen, Einsprüche und Berufungen
Es ist nicht möglich, gegen diese Vereinbarung Stellungnahmen, Einsprüche oder Berufungen einzulegen.