"WOZ-Wert zu hoch? Wir objektivieren für Sie kostenlos!"

Es gibt mehrere Unternehmen, die mit diesem Slogan werben. Vielleicht haben Sie schon einmal etwas darüber gelesen, in der Zeitung, im Internet oder in einer Werbebroschüre. Das klingt gut, aber wie funktioniert es wirklich?

Die Gemeinde hat den WOZ-Wert Ihres Hauses, Ihrer Geschäftsräume und/oder Ihres Grundstücks ermittelt. Wenn Sie mit dem Wert nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Gemeinde möchte wie Sie, dass der WOZ-Wert korrekt ist. Wir haben kein Interesse daran, den Wert zu hoch anzusetzen. In den vergangenen Jahren haben wir die WOZ-Werte aufgrund eines Telefonanrufs oder eines Besuchs eines Anwohners angepasst. Denn wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Sollte sich herausstellen, dass wir bei der Festlegung des WOZ-Wertes einen Fehler gemacht haben, werden wir diesen gerne für Sie korrigieren. Kostenlos.

Informationen über den WOZ-Dialog

Auf der Vorderseite Ihres Bescheides befindet sich der QR-Code WOZ-Dialog. Scannen Sie diesen QR-Code und Sie gelangen in einen privaten Bereich, in dem Sie Fragen zur WOZ stellen, eine Reaktion abgeben oder einfach widersprechen können.

Formeller Einspruch

Wenn Sie sich mit dem Gemeindegutachter nicht einigen können, können Sie immer noch Einspruch erheben. Ihr Einspruch muss bis spätestens 4. April 2024 bei der Gemeinde eingehen. Ein formeller Einspruch ist immer kostenlos, und Sie brauchen nur selten eine spezialisierte Agentur dafür. Das ist schön, denn diese Agenturen behaupten zwar, dass sie kostenlos arbeiten, aber das ist nicht ganz richtig. Wie steht es damit?

Die Entlassung eines Unternehmens führt zu einer höheren OZB in der Zukunft

Wenn die Beschwerde begründet ist, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, eine Kostenerstattung zu zahlen. Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, in Ihrem Namen Einspruch einzulegen, ermächtigen Sie dieses Unternehmen, die Kostenerstattung einzuziehen, die die Gemeinde bei Begründetheit zahlen muss. Diese Kostenerstattung beträgt schnell 325 € pro Einspruch und ist somit so hoch, dass die Unternehmen, die dies „kostenlos” für Sie tun, davon leben können. Ihr Broterwerb ist also die Kostenerstattung, die die Gemeinde ihnen zahlen muss, weil Sie das Unternehmen beauftragt haben. Auf diese Weise entstehen der Gemeinde höhere Kosten. Diese zusätzlichen Kosten werden letztendlich wieder in den Tarife verrechnet. Letztendlich zahlen Sie also doch einen Preis für das Unternehmen, das Sie beauftragen. Und das ist schade und unnötig, denn selbst Einspruch einzulegen ist wirklich kostenlos.

Selbstverleugnung / Fragen

Auf der Vorderseite Ihres Bescheides befindet sich ein QR-Code WOZ-Dialog. Scannen Sie diesen QR-Code und Sie gelangen in einen geschützten Bereich, in dem Sie Ihre Fragen zur WOZ stellen, eine Stellungnahme abgeben oder Einspruch erheben können.

Sie können dies auch telefonisch über die allgemeine Nummer der Gemeinde tun: 0543 49 33 33. Und zwar vor allem dann, wenn Sie Fragen oder Zweifel zu Ihrer WOZ-Veranlagung oder einer der Gemeindesteuern haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!