Durch den Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Aalten und Dinxperlo sehen wir deutliche Unterschiede in unseren Wohngebieten. Aber auch das Baujahr, die Bevölkerungszusammensetzung und die Lage bestimmen, wie ein Wohngebiet aussieht. Die Beleuchtungsstärke ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Das ist überhaupt nicht schlimm, oft passt es zur Umgebung und unsere Einwohner sind daran gewöhnt. Dennoch ist es gut zu prüfen, ob es anders, weniger oder besser gehen könnte.

Nachts bestimmt die öffentliche Beleuchtung hauptsächlich das Bild auf der Straße. Manchmal gibt es auch eine Beleuchtung durch Außenlampen und in den Gärten der Bewohner. In einem Wohngebiet kommen Funktionen wie Wohnen und Spielen zusammen. Die öffentliche Beleuchtung kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Aber sie spielt nicht nur eine Rolle.

Leichte Belästigung

Von Lichtbelästigung spricht man, wenn eine Lichtquelle eine Belästigung verursacht. Das kann ein Laternenpfahl sein, der in ein Haus leuchtet. Lichtbelästigung wirkt sich auch auf Flora und Fauna aus. Zum Beispiel, weil das Licht von Sportplatzbeleuchtungen in die Natur strahlt, weil sie falsch eingestellt sind. Dadurch wird das Leben von Pflanzen und Tieren gestört, was zu einer Veränderung der Lebensqualität, einer Störung der biologischen Rhythmen, Desorientierung und einer Anziehung durch Licht führt (was u. a. für Vögel und Insekten tödlich sein kann).

Straße, wo der Laternenpfahl in der Nähe des Hauses steht.
Foto: Brukterenstraat Aalten. Straße, in der ein Laternenpfahl dicht an einem Wohnhaus steht. Dadurch wird das Haus auch von innen beleuchtet.

Gesetze und Verordnungen

In den Niederlanden sind wir nicht verpflichtet, öffentliche Beleuchtungen zu installieren. Allerdings müssen wir die Beleuchtung ordnungsgemäß instand halten, und es gilt das Haftungsprinzip: Wenn die öffentliche Beleuchtung nicht den Anforderungen entspricht, die die Verkehrsteilnehmer an sie stellen dürfen, können sie die Gemeinde für Verletzungen und Schäden haftbar machen (Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 6.162 ff. und Artikel 6.174). Der Haftungsgrundsatz bezieht sich nur auf die Verkehrssicherheitsfunktion der öffentlichen Beleuchtung.

Richtlinie über öffentliche Beleuchtung

In den Niederlanden haben wir die NPR13201/A1. Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung/Richtlinie. Wir dürfen auch von ihr abweichen. Der Leitfaden gibt Ratschläge zu folgenden Themen:

  • Menge des Lichts auf der Straße (horizontale Leuchtkraft). Dies hängt von der Lage, der Art der Straße und dem Verkehrsaufkommen ab.
  • Lichtmenge in 1,5 Metern Höhe (vertikale Beleuchtungsstärke). In dieser Höhe gibt es auch Licht von Schaufenstern, Autoscheinwerfern und Licht von Häusern, zum Beispiel. Daher ist dieser Wert schwer zu messen. Außerdem ist der Wert in der Leitlinie sehr hoch.
  • Verteilung des Lichts auf der Straße (Gleichmäßigkeit). Je besser die Verteilung ist, desto weniger schwarze Flecken gibt es auf der Straße und desto besser können wir uns auf niedrigere Lichtstärken einstellen. Auf diese Weise lässt sich auch der Effekt des Hell-Dunkel-Lichts (Sonne zwischen den Bäumen) vermeiden. An manchen Orten ist Gleichmäßigkeit wichtig für die soziale Sicherheit, z. B. in Einkaufszentren und in Wohngebieten. Oder für die Verkehrssicherheit auf Durchgangsstraßen.
Foto eines brennenden Laternenpfahls, dessen Licht gut über die Straße verteilt ist.
Foto: Gendringseweg Lintelo, das Licht ist gleichmäßig über die Straße verteilt, sodass keine dunklen Flecken entstehen.

Polizeigütezeichen Sicheres Leben

Das Polizeigütezeichen Sicheres Wohnen (PKVW) ist ein (freiwilliges) Gütezeichen. Es wird häufig von Bauträgern angeboten. Es besteht aus mehreren Zertifikaten. Es gibt zum Beispiel das Zertifikat "Sicheres Wohnen". Das sagt etwas über die Beschläge und die Beleuchtung im Haus aus. Damit erhalten Sie als Bewohner einen Rabatt bei der Versicherung.
Es gibt aber auch das Zertifikat "Sichere Umgebung". Das sagt unter anderem etwas über die Lichtverhältnisse auf der Straße und in Hinterhöfen aus. Die Bescheinigungen sind getrennt. Ohne die Bescheinigung "Sichere Umgebung" kann trotzdem ein Nachlass auf die Versicherungsprämie gewährt werden.

Atmosphäre und Lebensqualität

In Wohngebieten sind das Wohnumfeld und die Atmosphäre wichtig. Die Beleuchtung kann zur Lebensqualität und Atmosphäre in einem Wohngebiet beitragen. Wenn wir beispielsweise blaues Licht einsetzen, ist die Atmosphäre unangenehm, es wirkt kalt und ungemütlich. Ein Wohngebiet muss sich angenehm anfühlen. Das kommt der Lebensqualität in einem Stadtteil zugute. Aber noch viele weitere Faktoren bestimmen die Atmosphäre und Lebensqualität in unseren Wohngebieten. Denken Sie beispielsweise an Grünflächen, Verhalten, die Menge an Steinen und so weiter.

Verkehr und soziale Sicherheit

Wir sprechen von Verkehrssicherheit, wenn wir sicher von A nach B gelangen können. Es geht um den sicheren und reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Es gibt viele Faktoren, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinflussen. Wie ist die Straße beschaffen? Gibt es viele Hindernisse? Gibt es viele unübersichtliche Kurven? Gibt es verschiedene Verkehrsteilnehmer?

Soziale Sicherheit kann objektive oder subjektive Sicherheit sein. Objektive soziale Sicherheit ist messbar, z. B. die Zahl der Einbrüche. Subjektive soziale Sicherheit ist das Gefühl von Sicherheit. Das ist bei jedem Menschen anders. Es ist ein persönliches Gefühl und ergibt sich aus der Vergangenheit, aus dem, was geschehen ist, wie gut man die Gegend kennt usw.

In unseren Wohngebieten geht es weniger um die Sicherheit im Straßenverkehr als um das Gefühl der Sicherheit. Keiner will eingebrochen werden. Öffentliche Beleuchtung kann Einbrüche nicht verhindern. Eine Lampe mit Bewegungsmelder an der Fassade wirkt effektiver als ein Laternenpfahl an der Straße.

Scheinbare Sicherheit

Viele Menschen berichten, dass sie sich sicherer fühlen, wenn es hell ist. Das ist ihr Gefühl. Aber ist es wirklich sicherer? Man kann jemanden auf der Straße kommen sehen. Aber gibt es auch Menschen in der Nähe, die helfen können, wenn etwas passiert? Mit anderen Worten: Gibt es genügend soziale Kontrolle? Wenn das nicht der Fall ist, sprechen wir von falscher Sicherheit.

Ein Wanderweg im Stadtteil Kobus, Aalten.
Foto: Laan van Kobus Aalten, Wanderweg ohne soziale Kontrolle.

Farb- und Gesichtserkennung

Die Lichtfarbe bestimmt die soziale Sicherheit. Eine orangefarbene Beleuchtung ermöglicht keine gute Farb- und Gesichtserkennung. Alles erscheint rot/orange und die echten Farben sind nicht zu erkennen. Dies ist auf den nachstehenden Bildern zu sehen. Es handelt sich um gleichfarbige Tabletts. Aber die Lichtfarbe lässt die Tabletts auf dem zweiten Bild rot oder orange erscheinen.

4 Tabletts in rot, gelb, grün und blau.
Foto: weißes Licht, alle Farben sind sichtbar.
Vier Tabletts, die bei orangefarbenem Licht alle orange erscheinen.
Foto: Oranges Licht, alles sieht rot/orange aus.

Wenn etwas passiert und z. B. die Farbe des Autos beschrieben wird, mit dem ein Einbrecher weggefahren ist, nennen Sie es deshalb eine andere Farbe, als das Auto tatsächlich hatteM Wenn etwas passiert und z. B. die Farbe des Autos beschrieben wird, mit dem ein Einbrecher weggefahren ist, nennen Sie es deshalb eine andere Farbe, als das Auto tatsächlich hatte

Fußweg und Rückweg

Viele Fußwege, die zwischen den Stadtvierteln verlaufen, werden tagsüber als Spazierwege oder abends zum Gassi gehen mit dem Hund genutzt. Am späten Abend und in der Nacht gibt es oft wenig oder keine soziale Kontrolle.
Hinter den Häusern verlaufen Trampelpfade. Oft gehören diese Hinterhöfe nicht uns, sondern Dritten wie der Wohnungsbaugesellschaft. Diese entscheiden dann, ob die Hinterhöfe beleuchtet sind oder nicht.

Foto eines Rückwegs.
Foto: Irenestraat Dinxperlo, Hinterweg der Gemeinde. Es gibt keine Beleuchtung.

Parkhäuser

In unseren Wohngebieten gibt es viele Parkplätze. Einige dieser Parkplätze werden stark genutzt, andere nicht. Auf diesen Parkplätzen gibt es oft Lichter. Auf diese Weise können die Anwohner sehen, wer an den Autos vorbeigeht.

Parkplatz in einem Wohngebiet.
Foto: Beispiel eines Parkplatzes in einem Wohngebiet in unserer Gemeinde.

Integral

Begrünung und Beleuchtung spielen in unseren Wohngebieten eine wichtige Rolle. Oft sieht man im Laufe der Jahre einen Laternenpfahl mitten im Grün der Bäume stehen.

In einem Baum stehender Laternenmast.
Foto: Misterstraat Bredevoort. Laternenpfahl steht im Baum. Auf dem Foto hat der Baum noch keine Blätter. Mit Blättern fällt wenig Licht auf die Straße.

So werden wir es von nun an machen

  • Der Ausgangspunkt ist, dass die Atmosphäre und die Lebensqualität in einem Gebiet gut sein und bleiben sollen.
  • Wir wählen die richtige Lichtfarbe.
  • Lichtverschmutzung wird so weit wie möglich vermieden.
  • Wir dimmen das Licht nach 19 Uhr und setzen gegebenenfalls eine Detektion ein.
  • Die neue Beleuchtung können wir aus der Ferne steuern. Wir sehen auch Störungen aus der Ferne.
  • Für die horizontale Leuchtdichte halten wir maximal 75 % der aktuellen Richtlinie (NPR13201/A1) ein. An die vertikale Lichtstärke halten wir uns nicht. Die Gleichmäßigkeit ist so hoch wie möglich, wobei der vorhandene Abstand zwischen den Lichtmasten entscheidend ist.
  • In Wohngebieten, in denen es jetzt viel Licht gibt, kann es weniger Licht geben. Bei größeren Änderungen erfolgt dies in Absprache mit den Anwohnern.
  • Scheinbare Sicherheit wird vermieden, indem zum Beispiel Grünflächen und Parks nicht beleuchtet werden, es sei denn, es handelt sich um eine Durchgangsstraße, für die es keine andere Möglichkeit gibt und für die keine anderen Lösungen bestehen.
  • Lose Fußwege (einsame Fußwege) werden nur dann beleuchtet, wenn sie nachts auch Teil eines durchgehenden Fußweges sind, es keine alternative Route gibt und eine ausreichende soziale Kontrolle besteht.
  • Wir beleuchten unsere Rückegassen nicht. Wenn die Rückegassen Dritten gehören, z. B. Wohnungsbaugesellschaften, entscheiden sie, ob sie beleuchtet werden sollen oder nicht. Wir setzen uns mit diesen Parteien in Verbindung, um herauszufinden, ob ihre Entscheidung mit der unseren in Einklang gebracht werden kann.
  • Wir führen kein polizeiliches Gütezeichen für sicheres Wohnen für die öffentliche Beleuchtung, da wir uns nicht an die Richtlinie halten und keine Hinterhöfe beleuchten.
  • Parkplätze werden nur beleuchtet, wenn sie abends und nachts genutzt werden. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, der Lichtverschmutzung usw. kann beschlossen werden, die Beleuchtung eines Parkplatzes, der während der dunklen Stunden nicht oder kaum genutzt wird, auszuschalten.
  • Größere Veränderungen betreffen die Anwohner des betreffenden Gebiets.
  • Der Entwurf berücksichtigt bereits die Größe des Baumes in der Zukunft. Bestehende Engpässe zwischen Begrünung und öffentlicher Beleuchtung müssen gelöst werden. Das Grundprinzip dabei ist, dass wir dies zu den geringstmöglichen Kosten tun.
  • Bei Lichtquellen, die nicht der Gemeinde gehören (z. B. ein beleuchteter Baum), werden wir mit den Eigentümern dieser Lichtquellen ins Gespräch kommen.