Am 1. Mai 2022 wird das Gesetz über den Zugang der Öffentlichkeit zu staatlichen Informationen (Wob) auslaufen und durch das Gesetz über die offene Verwaltung (Woo) ersetzt werden. Die Prämisse des Woo ist, dass staatliche Informationen öffentlich sind. Jeder kann einen Antrag auf Offenlegung bestimmter staatlicher Informationen stellen: den so genannten Woo-Antrag. Auf diese Weise können die Einwohner mehr Einblick in die Handlungen der Gemeinde erhalten.

Nach dem Woo-Gesetz müssen Informationen zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, es liegt einer der im Gesetz genannten Gründe für eine Ausnahme vor. Keine Auskünfte werden erteilt, wenn sie die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnten, wenn sie Geschäfts- und Produktionsdaten betreffen, die der Regierung von natürlichen oder juristischen Personen vertraulich mitgeteilt wurden, oder wenn sie personenbezogene Daten betreffen. Außerdem gibt es eine Reihe von Gründen, bei denen eine Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Die Frage ist dann, ob das Interesse an der Offenlegung das im Gesetz genannte Interesse überwiegt. Dazu gehört zum Beispiel die Achtung der Privatsphäre. Es gibt auch Rechtsvorschriften, auf die der Woo nicht anwendbar ist. Diese Rechtsvorschriften sind im Anhang zum Woo aufgelistet.

Anfrage

Sie können das nachstehende Formular verwenden, um online Informationen anzufordern.

Informationsanfrage einreichen

Sie können Ihren Antrag auch schriftlich einreichen. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag neben Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten auch die öffentliche Aufgabe oder die damit verbundenen Informationen an. 

Gemeinde Aalten
Postbus
7120 AC Aalten
oder per E-Mail an gemeente@aalten.nl

Entscheidungsfrist

Eine Entscheidung über einen Holzantrag wird innerhalb von 4 Wochen getroffen. Diese Zeitspanne kann einmalig um 2 Wochen verlängert werden.

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags fallen keine Gebühren an.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der schriftlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die WOO-Kontaktperson oder den WOO-Koordinator, erreichbar unter 0543 49 33 33.