Gesetze und Verordnungen zur Jugendhilfe

Was ist das?

Die kommunale Zuständigkeit für Prävention, Unterstützung, Hilfe und Betreuung von jungen Menschen und Eltern mit Erziehungsproblemen, psychischen Problemen und Störungen ist im Jugendgesetz festgelegt.

Die Gemeinde Aalten hat Richtlinien und eine Verordnung erlassen, um dies umzusetzen.

Wenn Sie eine Beschwerde über die Erbringung von Pflegeleistungen haben, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik "Zusätzliche Informationen".

Die Juiste Loket ist eine unabhängige Informations- und Beratungsstelle für Fragen zum Jugendgesetz, dem Sozialhilfegesetz (Wmo), dem Pflegegesetz (Wlz) und dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw).

Zusätzliche Informationen

Beschwerde über Gesundheitsdienstleister

Wenn Sie mit der Pflege oder Unterstützung, die Sie von Ihrem Gesundheitsdienstleister erhalten, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen. Je nach Art Ihrer Beschwerde können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.

Beschwerde über Gesundheitsdienstleister

Wenn Sie eine Beschwerde haben, besprechen Sie sie zunächst mit Ihrem medizinischen Betreuer. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor. Ein Gespräch kann das Problem lösen.

Reklamation über den Beschwerdebeauftragten

Konnte Ihre Beschwerde nach einem Gespräch mit dem Gesundheitsdienstleister nicht gelöst werden? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an einen Beschwerdebeauftragten oder eine Vertrauensperson wenden. Die meisten Gesundheitsdienstleister und jede Einrichtung des Gesundheitswesens beschäftigt einen Beschwerdebeauftragten. Diese Personen vermitteln zwischen Ihnen und dem Gesundheitsdienstleister.

Beschwerde über den Beschwerdeausschuss

Sie können Ihre Beschwerde auch vor einen Beschwerdeausschuss bringen. Der Ausschuss wird Ihre Beschwerde untersuchen und ein Urteil fällen. Eine Gesundheitseinrichtung kann auf der Grundlage der Entscheidung Maßnahmen ergreifen. Eine Gesundheitseinrichtung ist nicht verpflichtet, die Entscheidung des Beschwerdeausschusses zu übernehmen. Zorgbelang Gelderland kann Ihnen sagen, an welchen Beschwerdeausschuss Sie sich wenden müssen.