Gesetze und Vorschriften zur öffentlichen Beleuchtung
Die Regeln für die Nutzung der öffentlichen Beleuchtung in den Niederlanden sind in Gesetzen und Empfehlungen beschrieben. Sie beschreiben auch, wer welche Verantwortung für den Bau und die Wartung trägt.
Gesetze zur öffentlichen Beleuchtung
Bürgerliches Gesetzbuch
In den Niederlanden sind wir nicht verpflichtet, öffentliche Beleuchtungen zu installieren. Allerdings müssen wir die Beleuchtung ordnungsgemäß instand halten, und es gilt das Haftungsprinzip: Wenn die öffentliche Beleuchtung nicht den Anforderungen entspricht, die Verkehrsteilnehmer erwarten dürfen, können sie die Gemeinde für Verletzungen und Schäden haftbar machen (Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 6.162 ff. und Artikel 6.174).
Das Haftungsprinzip bezieht sich nur auf die Verkehrssicherheitsfunktion der öffentlichen Beleuchtung. Die soziale Sicherheit und die Lebensqualität bleiben hier unberücksichtigt, zumindest wenn sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verkehrsteilnehmer muss nicht das Verschulden der Straßenbaubehörde beweisen, sondern den gefährlichen Zustand der Straße (Anlage) und die von ihr ausgehende Gefahr. Gegebenenfalls muss die Gemeinde nachweisen, dass sie in Bezug auf die Beleuchtungsqualität und die Wartung der Beleuchtungsanlage kein vernünftiges Verschulden trifft.
Gesetz zum Schutz der Natur
Das Naturschutzgesetz schützt die Lebensräume von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Neue Aktivitäten in oder in der Nähe eines Natura-2000-Gebiets oder Änderungen, die sich negativ auf geschützte Arten auswirken könnten, erfordern eine Genehmigung bzw. eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für die öffentliche Beleuchtung. Wenn sich die Beleuchtung nachweislich störend auf bestimmte Arten auswirkt, kann nach dem Gesetz entschieden werden, dass die geplante Beleuchtung angepasst oder entfernt werden muss.
Beratung zur öffentlichen Beleuchtung
Richtlinie über öffentliche Beleuchtung
In den Niederlanden haben wir die NPR13201/A1. Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung/Richtlinie. Wir dürfen auch von ihr abweichen. Der Leitfaden gibt Ratschläge zu folgenden Themen:
- Menge des Lichts auf der Straße (horizontale Leuchtkraft). Dies hängt von der Lage, der Art der Straße und dem Verkehrsaufkommen ab.

- Lichtmenge in 1,5 Metern Höhe (vertikale Beleuchtungsstärke). In dieser Höhe gibt es auch Licht von Schaufenstern, Autoscheinwerfern und Licht von Häusern, zum Beispiel. Daher ist dieser Wert schwer zu messen. Außerdem ist der Wert in der Leitlinie sehr hoch.

- - Verteilung des Lichts auf der Straße. Je besser die Verteilung ist, desto weniger schwarze Flecken gibt es auf der Straße und desto besser können wir uns auf niedrigere Lichtstärken einstellen. Außerdem lässt sich so der Effekt des Hell-Dunkel-Lichts (Sonne zwischen Bäumen) vermeiden. An manchen Orten ist die Lichtverteilung wichtig für die soziale Sicherheit, z. B. in Einkaufszentren oder Wohngebieten. Oder für die Verkehrssicherheit auf Durchgangsstraßen.

Markenzeichen
Wir arbeiten mit zwei Gütezeichen. Die Politie Keurmerk Veilig Wonen und die Keurmerk Veilig Ondernemen.
Polizeigütezeichen Sicheres Leben
Das Politie Keurmerk Veilig Wonen (PKVW) ist kein obligatorisches Qualitätszeichen. Es besteht aus den Zertifikaten "Sichere Umgebung" und "Sicheres Wohnen". Bauträger verwenden dieses Gütezeichen häufig. Innerhalb des Gütezeichens wird zwischen bestehenden und neuen Gebäuden sowie zwischen einem Haus und seiner Umgebung unterschieden.
Das Zertifikat "Sichere Umwelt" ist wichtig für die öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde. Die PKVW hat als Anforderung:
- beleuchten Hinterhöfe;
- Richtlinie für die öffentliche Beleuchtung in vollem Umfang.
Viele Hinterwege gehören der Wohnungsbaugesellschaft und nicht uns. Wir beleuchten unsere Hinterwege seit Jahren nicht mehr.

Bauträger nutzen das Siegel oft als Verkaufsargument, weil es ein Gefühl der Sicherheit vermittelt und einen Rabatt auf die Versicherungsprämien bietet. Das fragliche Zertifikat ist das Zertifikat "Sicheres Wohnen". Das Zertifikat deckt das Haus selbst, die Beschläge und die Außenbeleuchtung des Hauses ab. Bauträger können bei Neubauprojekten ein PKVW-Zertifikat "Sicheres Wohnen" ausstellen, nicht aber das Zertifikat "Sichere Umgebung". Die Bewohner haben dann immer noch Anspruch auf einen Rabatt auf ihre Versicherungsprämien.
Gütesiegel für sichere Unternehmen
Das Qualitätszeichen für sicheres Unternehmertum (KVO) ist ein Qualitätszeichen für Gewerbegebiete, Außenbezirke und Einkaufszonen. Es werden Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Verbänden, Polizei, Feuerwehr und der Gemeinde zu verschiedenen Themen getroffen. Diese Vereinbarungen beziehen sich oft auch auf die öffentliche Beleuchtung.
Verantwortung für die Installation
Die unterirdische öffentliche Beleuchtung ist an das Netz des Netzbetreibers Liander angeschlossen. Für die oberirdische Beleuchtung muss jede Gemeinde einen Installationsleiter und verschiedene andere Personen benennen. So kann die Gemeinde die Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Objekten im Niederspannungsbereich gemäß NEN 3140 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Niederspannung" gewährleisten. Liander ist für das unterirdische Netz zuständig.
So werden wir es von nun an machen
- Behalten Sie maximal 75 % der horizontalen Lichtstärke auf der Straße bei. In Einkaufszentren und Vergnügungsvierteln haben wir oft etwas mehr Licht.
- Bestmögliche Verteilung des Lichts auf der Straße, wo dies wünschenswert ist. Dabei ist der vorhandene Abstand zwischen den Laternenmasten entscheidend.
- Keine Vorgabe für die Lichtmenge in 1,5 Metern Höhe. Es müssten dann viel mehr Laternenmasten aufgestellt werden. Das ist für uns und die umliegenden Gemeinden nicht wünschenswert.
- Wir halten das Naturschutzgesetz ein.
- Kein polizeiliches Gütezeichen für sicheres Wohnen bei öffentlicher Beleuchtung.
- Kein Gütesiegel für sicheres Unternehmertum für die öffentliche Beleuchtung. Unser Strategieplan „Licht in der Gemeinde Aalten” ist maßgeblich für die Lichtmenge.
- Hinterhöfe beleuchten wir nicht.
- Die Verantwortung für die betriebliche Installation liegt beim Auftragnehmer.