Der kommunale Verkehrsplan unterteilt die Straßen in Durchgangsstraßen, Verteilerstraßen und Zufahrtsstraßen.

Straßen für den Durchgangsverkehr sind die Provinzstraßen (N-Straßen). Diese Straßen sind für die zuverlässige Bewältigung eines relativ großen Verkehrsaufkommens mit einer hohen Durchschnittsgeschwindigkeit (80 bis 100 km/h) vorgesehen und befinden sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Diese Straßen werden nicht von der Gemeinde verwaltet.

Die Zufahrtsstraßen zu den Gebieten schließen oft an die Provinzstraßen an. Sie dienen sowohl dem Verkehrsfluss als auch dem Austausch innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.)

Anliegerstraßen sind Straßen, deren Hauptzweck der "Aufenthalt" ist. Sie können innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete liegen. Der Verkehr muss auf diesen Straßen keine langen Strecken zurücklegen.

Eine Zufahrtsstraße für Anlieger.
Foto: Meester Weeninkweg Barlo, Beispiel für eine Zufahrtsstraße zu einem Grundstück.

Verkehr und soziale Sicherheit

Wir sprechen von Verkehrssicherheit, wenn wir sicher von A nach B gelangen können. Es geht um den sicheren und reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Die Sicherheit im Straßenverkehr wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Wie ist die Straße beschaffen? Gibt es viele Hindernisse? Gibt es viele unübersichtliche Kurven? Gibt es verschiedene Verkehrsteilnehmer?

Soziale Sicherheit kann objektive oder subjektive Sicherheit sein. Objektive soziale Sicherheit ist messbar, z. B. die Zahl der Einbrüche. Subjektive soziale Sicherheit ist das Gefühl von Sicherheit. Das ist bei jedem Menschen anders.
Auf Verteilerstraßen spielt die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. In Nachbarschaften und Stadtteilen ist es die soziale Sicherheit (Sicherheitsgefühl). Die soziale Sicherheit ist für uns viel schwieriger zu handhaben als die Straßensicherheit.

Gesetze und Verordnungen

Für Straßen gelten verschiedene Gesetze und Richtlinien. In Bezug auf Beleuchtung und Straßen gibt es nur eine Richtlinie, die NPR13201-A1 (2020). Diese enthält Empfehlungen zur Lichtstärke auf der Straße (horizontale Lichtstärke) und zur Verteilung des Lichts auf der Fahrbahn (Gleichmäßigkeit). Außerdem wird die Lichtmenge in 1,5 m Höhe (vertikale Lichtstärke) behandelt. In dieser Höhe sind auch andere Lichtquellen sichtbar, beispielsweise Scheinwerfer, Schaufensterbeleuchtung, Licht aus Wohnhäusern und Ähnliches.

Integral

Entlang vieler Straßen gibt es Straßenlaternen. Entlang dieser Straßen gibt es auch Bäume. Bäume werden immer höher. Wenn daneben ein Laternenpfahl steht, geht oft etwas schief. Wenn man den Standort und die Größe eines Baumes bereits in der Entwurfsphase sorgfältig berücksichtigt, wird es bald keinen Laternenpfahl mehr geben, dessen Licht durch den Baum blockiert wird. Wir nennen das integrale Planung.

Ein Laternenpfahl, der in einem Baum steht.
Foto: Misterstraat Bredevoort. Laternenpfahl steht im Baum. Auf dem Foto hat der Baum noch keine Blätter. Mit Blättern fällt wenig Licht auf die Straße.

Techniken

Wenn wir das Licht dimmen, können wir Energie sparen. Dimmen bedeutet, das Licht weniger hell zu machen. Das ist für die Verkehrsteilnehmer nicht wirklich spürbar. An mehreren Standorten dimmen wir die Beleuchtung abends und nachts schon seit Jahren, ohne dass es Beschwerden gab.

Foto eines Laternenpfahls. Licht auf 100%
Foto: De Heurne, Heurnseweg. Licht brennt zu 100%
Foto eines Laternenpfahls. Licht auf 70%
Foto: Licht brennt zu 70 %.
Foto eines Laternenpfahls. Das Licht ist zu 50 % eingeschaltet.
Foto: Licht brennt zu 50%

Eine andere Technik ist die Erkennung. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem das Licht standardmäßig ausgeschaltet oder mit geringer Helligkeit eingeschaltet ist. Wenn sich jemand nähert, schaltet sich das Licht ein oder wird heller. Sobald die Person vorbeigegangen ist, geht das Licht wieder aus oder wird schwächer.

Nicht beleuchten, es sei denn

Der Grundsatz "Nicht beleuchten, wenn nicht" spiegelt sich in den folgenden Schritten wider.

  • Ist die Verkehrssicherheit gefährdet?
  • Wenn ja, könnte die Straße anders gestaltet werden?
  • Wenn nicht, können wir eine passive Markierung vornehmen?
  • Wenn nicht, können wir eine aktive Markierung verwenden?
  • Wenn dies nicht der Fall ist, installieren wir eine energieeffiziente Beleuchtung, die berücksichtigt, wann und wie viel Licht benötigt wird.

So werden wir es von nun an machen

  • Für neue Situationen und Rekonstruktionen gilt der Grundsatz "Nicht beleuchten, wenn nicht".
  • Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ausschlaggebend für die Wahl zwischen Licht oder keinem Licht, wenn keine gute Alternative verfügbar ist.
  • Wir leuchten mit maximal 75% der Richtwerte für die Lichtstärke. Die Gleichmäßigkeit ist so gut wie möglich (in bestehenden Situationen je nach Abstand zwischen den Masten) auf Durchgangsstraßen und Straßen im zentralen Bereich. Eine Anforderung an die vertikale Leuchtdichte halten wir nicht aufrecht.
  • Für jede Art von Straße und jeden Ort überlegen wir, wie viel Licht zu welchen Zeiten wünschenswert ist.
  • Nach 19 Uhr dimmen wir das Licht.
  • Wir setzen die Erkennung dort ein, wo sie sinnvoll ist.
  • Wenn wir sie ersetzen, stellen wir nicht mehr Licht auf die Straße, als derzeit vorhanden ist, und wir prüfen, ob das Licht wirklich notwendig ist. Wir tun dies gemeinsam mit den Nutzern und Anwohnern.
  • Wir entscheiden uns für die nachhaltigsten Lösungen, die Energie sparen und die Lichtverschmutzung reduzieren, wenn ohnehin eine Beleuchtung installiert werden soll.
  • Wenn wir größere Veränderungen erwarten, werden wir dies mit den Nutzern und Anwohnern abstimmen.
  • Wir sind bestrebt, die Lichtverschmutzung für Verkehrsteilnehmer und Anwohner zu minimieren.
  • Wir planen die Beleuchtung ganzheitlich.