Straßen
Der kommunale Verkehrsplan unterteilt die Straßen in Durchgangsstraßen, Verteilerstraßen und Zufahrtsstraßen.
Straßen für den Durchgangsverkehr sind die Provinzstraßen (N-Straßen). Diese Straßen sind für die zuverlässige Bewältigung eines relativ großen Verkehrsaufkommens mit einer hohen Durchschnittsgeschwindigkeit (80 bis 100 km/h) vorgesehen und befinden sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Diese Straßen werden nicht von der Gemeinde verwaltet.
Die Zufahrtsstraßen zu den Gebieten schließen oft an die Provinzstraßen an. Sie dienen sowohl dem Verkehrsfluss als auch dem Austausch innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.)
Anliegerstraßen sind Straßen, deren Hauptzweck der "Aufenthalt" ist. Sie können innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete liegen. Der Verkehr muss auf diesen Straßen keine langen Strecken zurücklegen.




