Beglaubigung von Kopien oder Abschriften

Was ist das?

Die Gemeinde kann beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente ausstellen, beispielsweise Ihres Reisepasses oder Führerscheins. Mit der Beglaubigung bestätigt der Beamte, dass die Kopie genau mit dem Original übereinstimmt.

Eine beglaubigte Kopie oder beglaubigte Abschrift kann für folgende Zwecke erforderlich sein:

  • formelle Transaktionen, wie beispielsweise der Kauf eines Hauses
  • Fälle, in denen Sie das Originaldokument nicht aus der Hand geben möchten, beispielsweise bei einer Kopie eines Ausweisdokuments

Hinweis

Kopien von Diplomen und Zeugnissen werden von der Gemeinde nicht beglaubigt. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Bildungseinrichtung, an der Sie das Diplom oder Zeugnis erworben haben. Auch Dokumente mit kirchlichem Bezug werden von der Gemeinde nicht beglaubigt.

Was muss ich tun?

Um eine Abschrift oder Kopie beglaubigen zu lassen, müssen Sie persönlich bei der Gemeinde vorbeikommen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Was brauche ich?

  • das Originaldokument
  • ein gültiges Ausweisdokument

Was kostet das?

ProduktTarif 2025
Kopie beglaubigen 14,60 € pro Seite

Wie lange dauert es?

Sie erhalten die beglaubigte(n) Kopie(n) sofort mit.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung