Wertvolle Bäume, Subventionen

Was ist das?

Der Baumfonds der Gemeinde Aalten leistet einen Beitrag zur Pflege und Untersuchung von Bäumen, die in der Liste wertvoller Bäume der Gemeinde Aalten registriert sind und sich im Besitz von Privatpersonen befinden. Die Subvention ist als Zuschuss zu den Kosten für die Pflege und bei Problemfällen gedacht. Es handelt sich dabei um Bodenuntersuchungen und -verbesserungen sowie um oberirdische Arbeiten wie Kronenschnitt und Kronenverankerung.

Wertvolle Bäume überprüfen

Was muss ich tun?

Antragsverfahren für den Erhalt einer Förderung

  • Überprüfen Sie unter check waardevolle bomen, ob der Baum in der kommunalen Liste wertvoller Bäume registriert ist. 
  • Der Eigentümer oder Bevollmächtigte sendet das vollständig ausgefüllte „Antragsformular für eine Förderung durch den Baumfonds” zusammen mit einer Kopie des Angebots eines fachkundigen Baumpfleger, der die Arbeiten ausführen wird, ein.
  • Das Antragsformular für die Subvention kann nur für ein Grundstück/Objekt gleichzeitig verwendet werden.
  • Nach Eingang erhalten Sie eine Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage.
  • Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die festgelegte Förderobergrenze erreicht ist.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag auf einen Unterhaltsbeitrag aus dem kommunalen Baumfonds.
  • Es ist möglich, dass Mitarbeiter der Gemeinde einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den betreffenden Baum und die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort zu begutachten.
  • Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen eine Zusage oder eine Ablehnung.
  • Bei einer Zusage wird auch ein sogenanntes „Eigenerklärungsformular” mitgeschickt. Dieses füllen Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten aus und senden es zusammen mit einer Kopie der Rechnung des ausführenden Unternehmens an die Gemeinde.
  • Nach Erhalt der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung und einer Kopie der Rechnung erfolgt eine Überprüfung durch einen zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde. Nach der Genehmigung wird der Zuschuss so schnell wie möglich ausgezahlt. Die Gemeinde gewährt keine Vorauszahlung.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Registrierung in der Liste wertvoller Bäume oder auf einen Zuschuss für die Pflege stellen.

Anmeldeformular für die Registrierung in der Liste wertvoller Bäume

Antrag auf Zuschuss für Instandhaltung

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Zusätzliche Informationen

Höhe des Beitrags und Art der Tätigkeiten

  • Der Gemeinderat entscheidet jährlich, ob und in welcher Höhe der Baumfonds aufgefüllt wird. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn der Baumfonds über ausreichende Mittel verfügt. Wenn die Mittel aufgebraucht sind, ist Schluss.
  • Der kommunale Baumfonds erstattet bis zu 75 % der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei der maximale Zuschuss jedoch niemals höher ist als der zuvor bewilligte Betrag. Die Höhe des Zuschusses wird bei der Zusage mitgeteilt.
  • Der Beitrag versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Der Zuschuss ist eine Beteiligung an den Unterhaltskosten wie: Untersuchung der Qualität des Baumes und seines Standortes, strukturelle Verbesserung und Schutz des Standortes, Kronenschnitt und Kronenverankerung, dies nach Ermessen des zuständigen Beamten der Gemeinde.
  • Alle Eingriffe am Baum müssen darauf abzielen, den wertvollen Charakter des Baumes zu erhalten.
  • Das Antragsformular für die Förderung durch den Baumfonds der Gemeinde Aalten können Sie bei der Gemeinde anfordern.
  • Das Formular für die Eigenerklärung für Arbeiten an Bäumen aus der Liste wertvoller Bäume können Sie bei der Gemeinde anfordern.

Allgemeine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Zuschusses

  • Arbeiten, für die ein Zuschuss gewährt wurde, müssen innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Zusage durchgeführt werden. Der Beginn der Arbeiten muss der Gemeinde spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn mitgeteilt werden.
  • Wenn die Arbeiten nicht gemäß der Zusage durchgeführt werden können, muss dies unverzüglich schriftlich dem Ansprechpartner der Gemeinde gemeldet werden. Die Kontaktdaten sind im Bewilligungsschreiben angegeben.
  • Alle Arbeiten an wertvollen Bäumen müssen von einem fachkundigen Baumpfleger (mindestens im Besitz des Zertifikats „European Tree Worker“) durchgeführt werden. Die nationale Baumstiftung führt eine Liste mit einigen Baumpfleger, die diese Arbeiten für Sie durchführen können (siehe www.bomenstichting.nl). Diese Liste ist natürlich nicht vollständig.

Allgemeine Bedingungen für Antragsteller auf einen Zuschuss

  • Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Einreichung des Antragsformulars keinen Anspruch auf einen Zuschuss begründet.
  • Der Antragsteller erklärt, dass mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Der Antragsteller ist sich bewusst, dass der Zuschuss nicht gewährt wird, wenn mit den Arbeiten begonnen wurde, bevor über diesen Antrag entschieden wurde.
  • Wenn sich herausstellt, dass Arbeiten, für die ein Zuschuss gewährt wurde, nicht ausreichend ausgeführt wurden, hat die Gemeinde das Recht, den Zuschuss zu widerrufen.

Wenn ein Baum bei der Gemeinde nicht registriert ist und Sie der Meinung sind, dass dieser Baum dennoch in die Liste wertvoller Bäume aufgenommen werden sollte, können Sie den Baum nachträglich anmelden. Siehe Abschnitt „Sofort regeln”.

Kriterien für die Aufnahme in die Liste wertvoller Bäume der Gemeinde Aalten

Für die Registrierung als monumentaler Baum auf der Liste wertvoller Bäume der Gemeinde Aalten werden die Kriterien der Bomenstichting (Baumstiftung) herangezogen. Ein Baum muss zwei Bedingungen erfüllen, um in das nationale Register aufgenommen und als monumentaler Baum auf die Liste der Gemeinde Aalten gesetzt zu werden:

  1. Der Baum ist mindestens 80 Jahre alt.
    • Eine Ausnahme kann beispielsweise für einen Gedenkbaum oder einen Baum mit hohem dendrologischem Wert gemacht werden. Die Bäume dürfen sich nicht in einem irreparablen schlechten Zustand befinden (d. h. die Bäume müssen grundsätzlich wieder in einen angemessenen Zustand gebracht werden können), ein vollständiger Verfall des Baumes darf nicht innerhalb von zehn Jahren zu erwarten sein.
  2. Der Baum weist mindestens eines der folgenden spezifischen Merkmale auf:
    • Bildprägend: Aufgrund seines Alters und seines Aussehens ist der Baum für den Charakter der Umgebung unersetzlich und von landschaftlicher Bedeutung.
    • Kulturgeschichtlicher Wert:
      • Gedenkbaum: gepflanzt anlässlich eines wichtigen Ereignisses (z. B. Geburt, Hochzeit eines Prinzen oder einer Prinzessin).
      • Markierungsbaum: gepflanzt zur Markierung, wie Grenzbaumpflanzungen in landwirtschaftlichen Gebieten oder Markierungsbäume entlang von Flüssen.
      • Kreuz / Kapellenbaum: neben einer Kapelle oder einem Kruzifix gepflanzt, um den Standort hervorzuheben.
      • Besondere Schnittform: zum Beispiel Kunstschnittform, zweistämmig.
  3. Dendrologischer Wert: Der Baum gehört zu einer seltenen Art oder Sorte. Oder er hat aufgrund natürlicher Ursachen eine besondere Wuchsform, beispielsweise zwei- oder mehrstämmig.
  4. Naturwert: Der Baum ist bedeutend, weil dort seltene Pflanzen oder Tiere leben.
  5. Seltenheit: Der Baum ist der dickste, älteste oder höchste in der Gemeinde, Region oder Provinz.

Kriterien für die Registrierung besonderer Bäume

Für die Registrierung als besonderer Baum auf der Liste wertvoller Bäume der Gemeinde Aalten werden die folgenden Kriterien herangezogen. Diese Kriterien weisen gewisse Ähnlichkeiten mit der Liste der Bomenstichting (Baumstiftung) auf, basieren jedoch nicht darauf. Die Anpassungen sind auf kommunale Gegebenheiten zugeschnitten.

Die grundlegenden Kriterien für die Registrierung sind:

  • Das geschätzte Alter muss deutlich höher sein als das der Bäume in der Umgebung, und der Baum sollte vorzugsweise mindestens 50 Jahre alt sein (gilt nicht für Gedenkbäume, kulturhistorisch wertvolle Elemente und Bäume, die Teil der Hauptgrünstruktur sind).
  • Der Baum darf sich nicht in einem irreversibel schlechten Zustand befinden; ein vollständiger Verfall des Baumes ist innerhalb von 10 Jahren nicht zu erwarten.
  • Der Baum hat einen für die Art charakteristischen Wuchs oder kann sich zu diesem charakteristischen Wuchs entwickeln.

Darüber hinaus gibt es noch spezifische Kriterien:

  1. In Bezug auf die räumliche Bedeutung:
    • Der Baum bestimmt den Charakter der Umgebung.
    • Der Baum ist Teil einer vollständig intakten Baumgruppe oder einer einheitlichen Alleebepflanzung, die eine charakteristische Struktur in der Stadt oder Landschaft sichtbar macht.
    • Der Baum ist ein Erkennungs-/Orientierungspunkt.
    • Der Baum hat das Potenzial, zu einem monumentalen Baum heranzuwachsen.
  2. In Bezug auf den monumentalen/besonderen Wert:
    • Der Baum gehört zu einer in Aalten seltenen Art, Gattung oder Altersklasse.
    • Der Baum ist Teil einer denkmalgeschützten Umgebung (Denkmalschutzverordnung) oder eines kulturhistorisch wertvollen Objekts.
    • Der Baum ist ein Gedenkbaum anlässlich eines wichtigen gesellschaftlichen Ereignisses.
  3. In Bezug auf die überdurchschnittliche ökologische Bedeutung:
    • Der Baum ist Teil eines Biotops mit (in der Umgebung von Aalten) selten vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten.
    • Der Baum bildet ein Glied in der Kette ökologischer Infrastruktur-Elemente oder nimmt in einem vollständig versteinerten Gebiet eine Position ein, die in der ökologischen Infrastruktur die Funktion eines „Sprungbretts” erfüllen kann.
  4. Sonstige Bedingungen:
    • Der Baum hat dendrologischen Wert.
    • Der Baum ist aufgrund seines Habitus außergewöhnlich, beispielsweise aufgrund seiner außergewöhnlichen Höhe, Dicke, Schnittweise und Ähnlichem.
    • Ein Baum ist besonders, wenn er zwei Grundkriterien und eines der spezifischen Kriterien erfüllt.