Feuerwerksverkauf
Was ist das?
Möchten Sie Feuerwerkskörper verkaufen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde.
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2026 dürfen Sie an Verbraucher nur noch F1-Feuerwerkskörper wie Wunderkerzen verkaufen.
Andere Feuerwerkskörper dürfen Sie nur an Vereine oder Stiftungen verkaufen, die zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper abbrennen dürfen (mit einer Ausnahmegenehmigung).
Was bedeutet das für Sie?
- Verkaufen Sie Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch?
Dann dürfen Sie diese nicht mehr an Verbraucher verkaufen. - Importieren oder vertreiben Sie Feuerwerkskörper für Verbraucher?
Dann müssen Sie alle Aktivitäten einstellen, die mit dem Verkauf an Verbraucher in Zusammenhang stehen. - Organisieren Sie professionelle Feuerwerksshows?
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt .
Wie funktioniert das?
Auf der Website der Rijksoverheidfinden Sie alle Informationen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern.