Feuerwerksverkauf

Was ist das?

Möchten Sie Feuerwerkskörper verkaufen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde. 

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. August 2026 dürfen Sie an Verbraucher nur noch F1-Feuerwerkskörper wie Wunderkerzen verkaufen.
Andere Feuerwerkskörper dürfen Sie nur an Vereine oder Stiftungen verkaufen, die zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper abbrennen dürfen (mit einer Ausnahmegenehmigung).

Was bedeutet das für Sie?

  • Verkaufen Sie Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch?
    Dann dürfen Sie diese nicht mehr an Verbraucher verkaufen.
  • Importieren oder vertreiben Sie Feuerwerkskörper für Verbraucher?
    Dann müssen Sie alle Aktivitäten einstellen, die mit dem Verkauf an Verbraucher in Zusammenhang stehen.
  • Organisieren Sie professionelle Feuerwerksshows?
    Das ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt .

Wie funktioniert das?

Auf der Website der Rijksoverheidfinden Sie alle Informationen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern.