Öffentliche Gärten

Möchten Sie einen Kleingarten? Die Gemeinde Aalten vermietet Kleingartenparzellen in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aalten und Bredevoort.

Warum ein Schrebergarten?

Kleingärten sind für den Anbau von Gemüse, Obst und Kartoffeln gedacht. Die Gärten bieten eine schöne Gelegenheit, auf nachhaltige Weise Ihre eigenen gesunden Lebensmittel anzubauen und gleichzeitig soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Wo befinden sich die Kleingartenanlagen?

Die Gemeinde verfügt über mehrere Kleingartenanlagen in Aalten und Bredevoort.

Aalten

  • KleingartenanlageEuropaweg, 4 Gärten
  • Kleingartenanlage Nijverheidsweg, 7 Gärten
  • Kleingartenanlage ’t Slaa, 9 Gärten
  • Kleingartenanlage De Kleine Maote, 6 Gärten
  • Kleingartenanlage Boomkampstraat, 2 Gärten

Bredevoort

  • Kleingartenanlage De Halve Maone, 40 Gärten
  • Kleingartenanlage Frenkenweide, 8 Gärten

Dinxperlo

Derzeit gibt es in Dinxperlo keine Kleingartenanlagen, und die Gemeinde verfügt auch nicht über entsprechende Grundstücke. Wohnen Sie in Dinxperlo und interessieren Sie sich für einen Kleingarten? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde. Bei ausreichendem Interesse prüfen wir, ob wir gemeinsam mit den Interessenten einen Plan für eine Kleingartenanlage in Dinxperlo erstellen können.

Wo gibt es Kleingartenparzellen?

Derzeit sind einige Parzellen im Kleingartenkomplex De Halve Maone in Bredevoort verfügbar.

Was kostet das?

Der Mietpreis für eine Kleingartenparzelle beträgt im Jahr 2024 0,25 € pro m². Dieser Preis wird jedes Jahr neu festgelegt.

Was sind die Bedingungen?

Im Oktober 2023 hat der Gemeinderat eine neue Politik für die Kleingärten beschlossen. |Am Ende dieser Seite finden Sie die Bedingungen, was auf den Kleingartenparzellen erlaubt ist und was nicht.

Wie bekomme ich eine Kleingartenparzelle?

Möchten Sie mehr über die Anmietung eines Kleingartens erfahren oder sich für einen Kleingarten anmelden? Dann senden Sie eine E-Mail an gemeente@aalten.nl. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den Kleingartenkomplex Ihrer Wahl an. Sie können auch unter 0543 49 33 33 anrufen.

Wenn Sie sich angemeldet haben, werden Sie auf die Warteliste für den Standort Ihrer Wahl gesetzt. Sobald ein Garten verfügbar wird, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung und Informationen zum weiteren Vorgehen.

Bedingungen für die Nutzung von Kleingärten

Diese Bedingungen ergeben sich aus der Kleingartenpolitik. Diese Bedingungen dienen aus administrativer Sicht als vertraglicher Rahmen.
Der Schwerpunkt der Kleingärten bleibt unverändert: Die gepachtete Fläche ist ausschließlich für den nichtkommerziellen Anbau von Nutz- und Zierpflanzen bestimmt.

Bebauung

Bebauungen auf Kleingärten müssen dem Kleingarten dienen. Das Aufstellen eines Schuppens ist zulässig, sofern die äußere Grundfläche nicht mehr als 6 m² und die größte Länge nicht mehr als 3 Meter beträgt. Die Höhe darf 2,5 Meter nicht überschreiten. Dieser Schuppen dient zur Lagerung von Materialien für die Pflege des Kleingartens. Für das Erscheinungsbild des Kleingartens ist es wünschenswert, dass ein Schuppen eine natürliche Farbe hat. Materialien wie Asbest und Hartplastik dürfen für den Bau nicht verwendet werden. Außerdem verfügt dieser Schuppen über keinen Wasser- oder Stromanschluss.
Materialien, die in den Kleingärten verwendet werden, müssen im Schuppen gelagert werden. Dies gilt auch für eventuellen Bauschutt oder andere Materialien. Auf diese Weise soll ein gepflegteres Erscheinungsbild der Kleingärten geschaffen werden.

Zusätzlich dürfen auf einem Grundstück Bauwerke, die keine Gebäude sind, für die Nutzung des Kleingartens errichtet werden. Die Fläche dieser Bauwerke darf maximal 10 % der Kleingartenfläche betragen. Beispiele hierfür sind Gewächshäuser oder Hühnerställe, deren Höhe 2,5 Meter nicht überschreiten darf.

Tiere

Das Halten von Hühnern in den Kleingärten ist erlaubt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind. Der Grund dafür ist, dass eine große Mehrheit der Nutzer dies befürwortet, wie aus der Nutzerumfrage hervorgeht.

  • Das Futter wird in dichten Behältern/Containern gelagert.
  • Hühner laufen in einem Auslauf
  • Maximal 4 Hühner pro Kleingarten
  • Keine Hähne

Das Futter für die Hühner muss in dichten Behältern aufbewahrt werden, damit Ungeziefer keinen Zugang dazu hat. Die Hühner werden in einem Auslauf gehalten, damit sie nicht frei in den Kleingärten anderer Leute herumlaufen können. Die maximale Anzahl an Hühnern pro Kleingarten beträgt 4, Hähne sind aufgrund möglicher Lärmbelästigung nicht erlaubt.
Andere Tiere sind in den Kleingärten nicht erlaubt.
Die Haltung von Hühnern wird in den Kleingärten versuchsweise erlaubt, da viele Nutzer dies als Teil des Kleingartens betrachten. Dieser Versuch wird 2025 evaluiert.

Verwenden Sie

Die Kleingärten sind für den Anbau von nicht-kommerziellen Nahrungs- und Zierpflanzen bestimmt. Auch eine begrenzte Anzahl von Hühnern ist im Kleingarten erlaubt. Der Kleingarten dient als Ergänzung zu den Gärten der Nutzer und muss als Garten genutzt werden. Ein wichtiger Bestandteil davon ist Ruhe und Entspannung. Die Kleingärten tragen auch zu den sozialen Kontakten zwischen den Kleingärtnern bei und sind vergleichbar mit den informellen Beziehungen zwischen Nachbarn.

Nicht erlaubt

Die Lagerung von Bauschutt, Fahrzeugen oder großen Maschinen. Auch die Lagerung von Kompost oder Misthaufen im Kleingarten ist nicht gestattet. Die Verwendung davon ist jedoch erlaubt.
Die Verwendung von Gift in Kleingärten ist nicht gestattet. Wenn sich die Verwendung davon im Zusammenhang mit einer invasiven Art, wie beispielsweise dem Japanischen Staudenknöterich, als notwendig erweist, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, indem ein schriftlicher Antrag bei der Gemeinde gestellt wird.

Verwaltung

Die Gemeinde ist für die Pflege der nicht vermieteten Teile der Kleingärten verantwortlich, wobei für die Wege und nicht vermieteten Kleingärten gesorgt wird.
Die Pflege von Bäumen ist eine individuelle Angelegenheit. Wenn Probleme auftreten, muss dies der Gemeinde gemeldet werden. Wenn dies als Gruppe oder Nachbarschaft geschieht, wird die Situation geprüft und gegebenenfalls entsprechend gehandelt. Dies ist im Grünflächenkonzept der Gemeinde festgelegt.

Punktstück

Die Nutzung eines Brunnenbohrlochs in Kleingärten ist gestattet, sofern dies schriftlich bei der Gemeinde Aalten beantragt wurde. Das Brunnenbohrloch dient als Wasserquelle für den Kleingarten. Dadurch können Gemüse und Zierpflanzen auf diesen Böden gut wachsen. Bislang wurde nicht erfasst, welche Kleingärten über einen Punktbrunnen verfügen. Ab sofort wird das Anlegen dieser Punktbrunnen registriert, damit die Gemeinde einen Überblick hat. Der Pächter ist selbst für das Anlegen und die Instandhaltung dieser Punktbrunnen verantwortlich.
Die maximale Anzahl von Punktbrunnen pro Kleingarten beträgt einen.