Programm für den sozialen Wohnungsbau

Das Gesetz zur Stärkung der Steuerung im sozialen Wohnungsbau tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Das Gesetz verpflichtet den Staat, die Provinzen und die Gemeinden, ein Programm für den sozialen Wohnungsbau zu erstellen, in dem festgelegt ist, wie viele Wohnungen, wo und für welche Zielgruppen – wie Senioren und Studierende – sie bauen werden. Die Gemeinden müssen spätestens am 1. Juli 2027 über ein Programm für den sozialen Wohnungsbau verfügen.
 

Die Gemeinde möchte, dass alle Einwohner der Gemeinde Aalten gut wohnen können. Aus diesem Grund hat das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete Entwurf des Wohnungsbauprogramms verabschiedet. In diesem Entwurf ist dargelegt, wie wir in den kommenden Jahren daran arbeiten werden, ausreichenden, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum für unsere Einwohner zu schaffen.
Das Wohnungsbauprogramm zeigt auf, welche Weichen wir in den kommenden Jahren im Bereich Wohnen stellen. Dabei betrachten wir nicht nur den Wohnungsbau selbst, sondern auch die Zusammenhänge mit Pflege, Wohlbefinden und Lebensqualität in Stadtvierteln und Dörfern.

Die Gemeinde möchte das Wohnungsangebot erweitern und den Wohnungsmangel verringern. Das erreichen wir nicht nur durch den Bau neuer Wohnungen, sondern auch durch die Berücksichtigung von Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit und der Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt. Dabei blicken wir ausdrücklich in die Zukunft: Welche Wohnungen werden wir in Zukunft benötigen?

Maßgeschneidertes Wohnen

Da wir unterschiedlich wohnen, leben und alt werden, treffen wir Entscheidungen, die den Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungsgruppen gerecht werden.

Berufseinsteiger und junge Menschen

Für Erstkäufer und junge Menschen wollen wir mehr bezahlbare Miet- und Eigentumswohnungen schaffen. Auch das Darlehen für Erstkäufer bleibt bestehen. Darüber hinaus fördern wir neue Wohnformen, wie zum Beispiel Wohngemeinschaften oder die Aufteilung bestehender Wohnungen.

Ältere Menschen und Menschen mit Pflegebedarf

Für ältere Menschen und Menschen, die Pflege benötigen, wollen wir mehr altersgerechte Wohnungen schaffen. Das sind Wohnungen, in denen man länger angenehm wohnen kann. Außerdem setzen wir uns für den Wohnungswechsel ein, damit Menschen in eine Wohnung umziehen können, die besser zu ihnen passt. Darüber hinaus fördern wir Wohnformen, in denen Wohnen und Pflege miteinander verbunden sind.

Zielgruppen

Für Menschen, die bei der Wohnungssuche zusätzliche Unterstützung benötigen, treffen wir regionale Vereinbarungen über Wohnraum und die Verteilung der Wohnungen. Außerdem arbeiten wir an einer Regelung für dringende Fälle und einer angemessenen Betreuung.

Mittlere Einkommensgruppen und Aufsteiger

Für Menschen mit mittlerem Einkommen und diejenigen, die aufsteigen möchten, setzen wir auf mehr Wohnungen im mittleren und höheren Preissegment. So kommt Bewegung in den Wohnungsmarkt und es entstehen auch Chancen für andere.

Fortsetzung: Verfahren und Umsetzung des Wohnungsbauprogramms

Der Entwurf des Wohnungsbauprogramms lag vom 13. April bis einschließlich 25. Mai 2026 zur Einsichtnahme aus. In diesem Zeitraum wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Das bedeutet, dass keine formellen Einwände oder Reaktionen auf den Entwurf eingegangen sind.

Nach Ablauf dieser Einsichtsfrist wird das Programm der Provinz zur Genehmigung und Stellungnahme vorgelegt. Anschließend wird es – unter anderem auf der Grundlage einer gegebenenfalls eingegangenen Stellungnahme der Provinz – dem Kollegium erneut zur Verabschiedung Kollegium . Nach der Verabschiedung tritt das Wohnungsbauprogramm in Kraft und ersetzt damit die derzeitige Wohnvision.

Anschließend arbeiten wir die Pläne in einem Umsetzungsplan weiter aus. Darin werden konkrete Maßnahmen, Schritte und Prioritäten festgehalten. Der Umsetzungsplan ist ein dynamisches Instrument. Auf diese Weise können wir auf neue Entwicklungen und sich ändernde Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren, und die Umsetzung der Politik bleibt aktuell und zielgerichtet.