Wanderwege und Rückegassen

Wandern ist gesund. Wir haben viele Wanderwege in der Gemeinde. Sie können von einem Weg durch einen Wald bis zu einem Weg durch ein Wohngebiet reichen. Wir haben mehrere Arten von Wanderwegen:

  • entlang einer Fahrbahn oder eines Radwegs; 
  • durch Büsche oder Gras von der Straße getrennt; 
  • Fußwege, die die Stadtteile miteinander verbinden;
  • lose Fußwege. 
einen beleuchteten Fußweg
Foto: Ein Fußweg in unserer Gemeinde, direkt an der Straße, beleuchtet von der Straßenbeleuchtung.

Scheinbare Sicherheit

Die soziale Sicherheit spielt sicherlich eine Rolle auf losen Fußwegen. Es geht vor allem um das Gefühl der Sicherheit. Oft werden die Trampelpfade genutzt, um mit dem Hund spazieren zu gehen. Wenn der Weg aus der Umgebung einsehbar ist, besteht eine gewisse soziale Kontrolle. Oft liegen die Wege aber zwischen Wohngebieten und sind von der Umgebung nicht einsehbar. Mit einem beleuchteten Fußweg ist dann ein gewisser Grad an Sicherheit gegeben. 

Ein Fußweg in der Nachbarschaft.
Foto: Misterweg in Bredevoort, ein Fußweg in der Nachbarschaft.

Rückweg

Hintere Wege sind Wege, die hinter den Häusern verlaufen. Das sind oft schmale Wege, um Hinterhöfe zu erreichen. Wir beleuchten die Hinterhöfe, die der Gemeinde gehören, nicht. Oft gehören die Hinterhöfe aber auch anderen. Diese entscheiden dann, ob der hintere Weg beleuchtet wird oder nicht.

Hinterer Weg: Der Weg wird als Zugang zu den angrenzenden Gärten genutzt.
Foto: Irenestraat Dinxperlo. Hinterweg der Gemeinde, der nicht beleuchtet ist. Der Weg wird genutzt, um die angrenzenden Gärten zu erreichen.

So werden wir es von nun an machen

  • Fußwege entlang einer Durchgangsstraße in bebauten Gebieten werden in der Regel indirekt über die Straßen- oder Radwegbeleuchtung beleuchtet. Wenn der Fußweg von der Straße oder dem Radweg getrennt ist, beleuchten wir den Fußweg nicht separat. 
  • Wir beleuchten lose öffentliche Fußwege nur dann, wenn sie Wohngebiete verbinden und es eine ausreichende soziale Kontrolle gibt. Dies wird von Fall zu Fall beurteilt. 
  • Bei beleuchteten Wanderwegen werden die Lichter nach 19 Uhr gedimmt. Wenn sie nach 23 Uhr kaum noch genutzt werden, können wir beschließen, die Beleuchtung abzuschalten. Dies sollte dann technisch möglich sein. 
  • Wir beleuchten unsere Hinterhöfe nicht. Gehört ein Gehweg Dritten, z. B. einer Wohnungsbaugesellschaft, entscheiden diese, ob er beleuchtet wird oder nicht. Wir besprechen mit diesen Eigentümern, ob ihre Entscheidung mit unserer in Einklang gebracht werden kann.