Festlegung des kommunalen Vorkaufsrechts für die Erweiterung des Gewerbegebiets im Zentrum von Aalten

Das Kollegium Bürgermeisters und beigeordnete Gemeinde Aalten hat am 24. September 2024 beschlossen, auf der Grundlage von Artikel 9.1 Absatz 2 Omgevingswet Vorkaufsrecht für Immobilien auf der Südwestseite des bestehenden Gewerbegebiets Kern Aalten zu begründen. Die Immobilien sind näher auf dem zur Vorzugsrechtsentscheidung gehörenden und als solches beglaubigten Lageplan mit der Nummer A6-30-18 und auf der als solches beglaubigten Parzellenliste angegeben, jeweils gemäß dem Stand der öffentlichen Register des Katasteramtes vom 12. September 2024. Der Beschluss des Kollegiums vom 24. September 2024 liegt zusammen mit den dazugehörigen und integralen Anhängen ab dem 24. September 2024 sechs Wochen lang (bis einschließlich 7. November 2024) für jedermann kostenlos zur Einsichtnahme aus. Sie können die Unterlagen nach Vereinbarung im Gemeindeamt (Hofstraat , Aalten) einsehen.