Einrichtung einer kommunalen Vorrechtserweiterung Gewerbegebiet Kern Aalten

Am 24. September 2024 hat der Stadtrat der Stadt Aalten beschlossen, gemäß Artikel 9.1 Absatz 2 des Umweltgesetzes ein Vorrecht an einem Grundstück zu bestellen, das sich an der Südwestseite des bestehenden Gewerbegebiets Kern Aalten befindet. Das Grundstück ist auf dem dem Vorrechtsbeschluss beigefügten und beglaubigten Lageplan mit der Nummer A6-30-18 sowie auf der Liste der beglaubigten Grundstücke nach dem Stand der öffentlichen Register des Grundbuchamtes vom 12. September 2024 eingetragen. Der Beschluss der Kammer vom 24. September 2024 liegt zusammen mit den ihm beigefügten Anlagen, die Bestandteil des Beschlusses sind, ab dem 24. September 2024 sechs Wochen lang (bis einschließlich 7. November 2024) zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus. Die Einsichtnahme ist nach Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung (Hofstraat 8 Aalten) möglich.

Einrichtung einer kommunalen Vorrechtserweiterung Gewerbegebiet Kern Aalten