Erklärung Forschungsanschlussanforderungen

Das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen der Stadt Aalten

  • prüft gemäß § Ea 6 Abs. 2 des Wahlgesetzes, ob die installierten dezentralen Einrichtungen und die getroffenen dezentralen Maßnahmen mit den vom Wahlvorstand erlassenen Anschlussvorschriften übereinstimmen. Diese Prüfung erfolgte gemäß § Ea 7 Absatz 2 der Wahlverordnung spätestens zwei Tage vor dem Wahltag.
  • erklärt, dass die installierten dezentralen Einrichtungen und die ergriffenen dezentralen Maßnahmen während des Nutzungszeitraums der Ergebnissoftware die festgelegten Anschlussbedingungen erfüllen oder erfüllen werden.

Darüber hinaus bietet das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen der Stadt Aalten

  • dem Wahlrat über eine Austauschplattform eine Liste aller Wahllokale in der Gemeinde zu übermitteln, die mit den Wählern abgestimmt ist.

Aalten 24. Oktober 2025