Benachrichtigung über eine Adressänderung
Wenn Sie in diese Gemeinde oder innerhalb dieser Gemeinde umziehen, müssen Sie diese Gemeinde benachrichtigen. Dies muss spätestens 5 Tage nach Ihrem Umzug geschehen.
Eine verspätete Meldung kann sich zum Beispiel auf die Mietzulage, die Studienfinanzierung, den Parkausweis, die Kommunalsteuer oder die Sozialleistungen auswirken.
Wie funktioniert das?
Die folgenden Personen können einen Umzug melden:
- jeder ab 16 Jahren für sich selbst
- zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
- die Eltern, der Vormund oder der Pfleger minderjähriger Kinder
- Elternteil(e) für ortsansässige erwachsene Kinder (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
- erwachsene Kinder für den/die ansässigen Elternteil(e) (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
- der Treuhänder für eine unter Vormundschaft stehende Person
- der Leiter der Einrichtung für Personen, die in einer Einrichtung wohnen
- jemand, den Sie ermächtigt haben, den Umzug für Sie weiterzuleiten
Jemanden bevollmächtigen
Für eine Genehmigung schreiben Sie ein Schreiben, das folgende Informationen enthält:
Ich bevollmächtige hiermit (Ihre Initialen, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift), die unten genannte Person (Initialen, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift der von Ihnen bevollmächtigten Person), mir meinen Umzug von (alte Anschrift) nach (neue Anschrift) mitzuteilen.
Unterschreiben Sie dieses Schreiben und geben Sie es dem Bevollmächtigten.
Am Schalter muss der Bevollmächtigte Folgendes vorweisen:
- sein gültiges Ausweisdokument
- (eine Kopie) Ihres gültigen Personalausweises
- einen Nachweis über Ihre neue Adresse, z. B. einen Kauf- oder Mietvertrag oder die Erlaubnis des Hauptmieters, wenn Sie bei einer anderen Person wohnen werden
- das unterzeichnete Genehmigungsschreiben
Behörden, die Details zu Ihrem Umzug benötigen
Die Gemeinde gibt Ihren Umzug an die Stellen weiter, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Was sollte ich tun?
Melden Sie Ihren Umzug bei der neuen Gemeinde. Tun Sie dies spätestens 5 Tage nach Ihrem Umzug. Wenn Sie den Umzug früher melden möchten, können Sie dies bis zu 4 Wochen vor dem Umzugstermin tun.
Anmerkung:
Wenn Sie nach Ihrem Umzug eine Adressänderung angeben, gilt das Datum des Umzugs als Datum der Adressänderung. Dies muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Umzug erfolgen.
- Wenn Sie sich später melden, gilt das Datum, an dem Sie der Gemeinde die Änderung mitteilen, als offizielles Datum der Adressänderung.
- Wenn Sie in der Zukunft umgezogen sind, aktualisiert die Gemeinde die Adressdaten an dem Tag, an dem Sie umziehen. Dies ist dann das Datum der Adressänderung.
Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben machen, die die Gemeinde benötigt. Andernfalls wird die Gemeinde Ihre Adressdaten nicht aktualisieren.
Was benötige ich?
Online einreichen
- Sie melden Ihren Umzug online mit DigiD an. Wenn Sie noch keinen DigiD haben, beantragen Sie ihn über DigiD.nl. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie den DigiD-Login-Code.
Persönlich weitergeben
- Ihr gültiges Ausweisdokument
Schriftlich kommunizieren
- das Umzugsformular der Gemeinde
- Ihre Unterschrift auf dem Formular
- eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
Unmittelbar arrangieren
Mit dem unten stehenden Formular können Sie einen Umzug online melden. Einen Umzug melden und mit jemandem zusammenziehen? Ziehen Sie mit jemandem zusammen oder wohnen Sie mit jemandem zusammen? In diesem Fall erhält der Hauptwohnsitzinhaber ein Schreiben der Gemeinde.
Umzug innerhalb der Gemeinde Aalten oder in die Gemeinde Aalten
Sie können auch einen Termin vereinbaren, um Ihren Umzug zu melden.
Zusätzliche Informationen
Das Ausfüllen der oben genannten Formulare mit falschen Daten kann als Verstoß gegen die Meldepflicht nach dem Grundmeldegesetz gewertet werden.
Gemäß Abschnitt 4.17 des Personenregistergesetzes kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 325 € geahndet werden.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Wie lange dauert es?
Die Stadtverwaltung wird Ihre Adressdaten innerhalb von 5 Arbeitstagen aktualisieren.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen oder in einer Lebensgemeinschaft leben, müssen Sie der Gemeinde außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises
- schriftliche Erklärung des Hauptwohnsitzes
- Kopie des Personalausweises des Hauptbewohners