Umzug ins Ausland
Was ist das?
- Bevor Sie die Niederlande verlassen, müssen Sie Ihre Abreise bei der Gemeinde anmelden (Auswanderung).
- Sie wandern aus, wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens 8 Monate im Ausland verbringen.
- Diese acht Monate müssen nicht zusammenhängend sein.
Wie funktioniert das?
Sie können Ihren Wegzug aus den Niederlanden online anmelden, wenn alle Bewohner der Adresse gleichzeitig auswandern.
Wenn Sie mit mehreren Personen an einer Adresse leben und nicht alle mit Ihnen gehen, müssen alle, die mit Ihnen gehen, persönlich bei der Gemeinde erscheinen. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren.
Wer kann eine Auswanderung weitergeben?
- alle Personen ab 16 Jahren
- Eltern, Vormünder oder Betreuer von Kindern unter 16 Jahren
- Eltern für ihr(e) ansässiges(n) erwachsenes(n) Kind(er) (nur wenn Eltern und ansässige Kinder gemeinsam ins Ausland ziehen)
- zusammenlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (nur wenn Ehegatten und Lebenspartner gemeinsam ins Ausland ziehen)
- erwachsene Kinder für den/die ansässigen Elternteil(e) (nur wenn erwachsene ansässige Kinder und Elternteil(e) gemeinsam ins Ausland ziehen)
- der Treuhänder für eine unter Vormundschaft stehende Person.
Die Anmeldung des Umzugs ins Ausland durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Was muss ich tun?
Sie melden Ihre Abreise bis zu 5 Tage im Voraus bei der Gemeinde an. Bitte geben Sie dabei die folgenden Informationen an:
- die Namen und Geburtsdaten der mit Ihnen auswandernden Familienangehörigen
- Ihre alte Adresse
- Ihre neue Adresse
- das Datum der Auswanderung
Hinweis
Sie werden an dem Tag abgemeldet, an dem Sie Ihren Umzug melden (d. h. nicht an dem Tag, an dem Sie tatsächlich abreisen).
Was brauche ich?
Online einreichen
- Ihr DigiD
Persönlich weitergeben
- Ihr gültiges Ausweisdokument
Schriftlich kommunizieren
- das Formular der Gemeinde
- Ihre Unterschrift auf dem Formular
- eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
Direkt regeln
Sie können das nachstehende Formular verwenden, um einen Umzug ins Ausland online zu melden.
Zusätzliche Informationen
Das Ausfüllen dieses Formulars mit falschen Angaben kann als Verstoß gegen die Meldepflicht nach dem Meldegesetz gewertet werden.
Gemäß Abschnitt 4.17 des Personenregistergesetzes kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 325 € geahndet werden.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Zusätzliche Informationen
In der Gemeinde ist es nicht möglich, nach dem Abreisetag einen Auszug mit Abreisedaten auszudrucken. Sie können dies nur an einem der RNI-Schalter tun.