Festlegung der Kandidatenlisten
Für die Kommunalwahlen richtet die Gemeinde zwei wichtige Organe ein: das kommunale Wahlbüro und das zentrale Wahlbüro. Beide spielen eine eigene Rolle im Wahlprozess.
Das kommunale Wahllokal
Das kommunale Wahlbüro legt in einer öffentlichen Sitzung das offizielle Wahlergebnis der Gemeinde fest.
Das zentrale Wahlbüro
Darüber hinaus richtet die Gemeinde ein zentrales Wahlbüro ein. Der Bürgermeister ist dessen Vorsitzender.
Das zentrale Wahlbüro hat eine wichtige Aufgabe bei der Vorbereitung der Wahlen. Es befasst sich unter anderem mit folgenden Aufgaben:
- die Registrierung politischer Parteien
- die Überprüfung und Feststellung der Kandidatenlisten
- die offizielle Feststellung des Wahlergebnisses
- die Berechnung der Sitzverteilung
Die Rolle des zentralen Wahlbüros bei der Festlegung der Kandidatenlisten
Tag der Kandidatur – 2. Februar
An diesem Tag reichen die politischen Parteien ihre endgültigen Kandidatenlisten und die dazugehörigen Unterlagen beim zentralen Wahlbüro ein.
Geschlossene Sitzung – 3. Februar
Am 3. Februar um 16.00 Uhr bewertet das zentrale Wahlbüro die eingereichten Listen in einer nicht öffentlichen Sitzung. Das Büro überprüft unter anderem:
- ob die Listen vollständig sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- ob alle erforderlichen Erklärungen vorliegen
- ob die Kandidaten die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen
Wenn die zentrale Wahlbehörde Mängel feststellt, werden die Parteien darüber informiert. Sie haben dann noch zwei Tage Zeit, also bis einschließlich 5. Februar, um fehlende Dokumente nachzureichen.
Öffentliche Sitzung – 6. Februar
Am Freitag, dem 6. Februar, um 17:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung „ ” (Die Zukunft der Stadt) statt. Während dieser Sitzung:
- Die Kandidatenlisten werden endgültig festgelegt.
- Die Listenplätze werden so vergeben, wie sie später auf dem Stimmzettel erscheinen werden.
Wenn Dokumente fehlen oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, kann dies Konsequenzen für einen Kandidaten oder sogar für die gesamte Liste haben.
Nach Veröffentlichung der festgelegten Listen können Interessierte innerhalb von vier Tagen beim Verwaltungsgericht des Staatsrats Berufung einlegen. Der Staatsrat entscheidet innerhalb von sechs Tagen.
Zur Einsichtnahme
Am Dienstag, dem 3. Februar 2026, prüft das zentrale Wahlbüro in einer nicht öffentlichen Sitzung die Kandidatenlisten, die am 2. Februar 2026 (Tag der Kandidatur) eingereicht wurden. Es handelt sich um die Kandidatenlisten der folgenden politischen Parteien:
- CDA
- Gemeindeinteressen
- BBB/HMV
- ProgressiveGroenLinks Links-PvdA
- VVD
- ChristenUnie
Die eingereichten Kandidatenlisten, die dazugehörigen Unterstützungserklärungen und das Protokoll der Sitzung Modell I1 liegen ab dem 4. Februar 2026 im Gemeindeamt (Hofstraat in Aalten) zur Einsichtnahme aus. Möchten Sie diese Dokumente einsehen? Dann vereinbaren Sie bitte einen termin Telefonnummer 0543 49 33 33 oder per E-Mail an verkiezingen@aalten.nl für die Einsichtnahme im Gemeindeamt.
Bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis (reisepasses, Personalausweis, Führerschein) mit.
termin ist möglich, bis die Kandidatenlisten endgültig festgelegt sind. Dies ist der Fall, nachdem der Staatsrat über eventuelle Berufungsverfahren entschieden hat oder wenn während der Berufungsfrist keine Berufungen eingereicht wurden.