Ihre Wahlbenachrichtigung

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung an die Adresse, unter der Sie am 2. Februar 2026 im Basisregister für personenbezogene Daten (BRP) registriert waren. Haben Sie am 2. Februar in einer anderen Gemeinde gewohnt? Dann müssen Sie in dieser Gemeinde wählen.

Identitätsnachweis

Zum Wählen benötigen Sie außerdem einen Identitätsnachweis. Dieser darf maximal 5 Jahre abgelaufen sein. Ist er länger abgelaufen, können Sie nicht wählen. Ein Identitätsnachweis ist beispielsweise:

  • ein reisepasses
  • einen Personalausweis
  • ein Führerschein

Haben Sie keinen Ausweis? Beantragen Sie diesen dann rechtzeitig. Den Ausweis können Sie 5 Tage nach anmeldung .

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten, verloren oder beschädigt?

Dann können Sie einen Ersatzstempel beantragung. Nach beantragung neuen Stempels ist der alte Stempel nicht mehr gültig! Sie können Ihren Ersatzstempel mit Ihrem DigiD beantragung zum 13. März beantragung .

Ersatzstimmzettel beantragung Ihrem DigiD

Persönlicher Ersatzstempel beantragung

Sie können bis spätestens Dienstag, 17. März, 12.00 Uhr, nur noch persönlich am Schalter einen Ersatzstempel beantragung. Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Sie können dafür ohne termin vorbeikommen. Sie erhalten Ihren Ersatzstempel sofort. Nach 17. März, 12.00 Uhr, können Sie keinen Ersatzstempel mehr beantragung.

Sind Sie in eine andere Gemeinde umgezogen?

Ihr Wahlschein wird an die Adresse geschickt, unter der Sie am 2. Februar im Personenregister (BRP) eingetragen waren. Ist das eine andere Gemeinde? Dann müssen Sie dort wählen.