Heiraten im Ausland
Ich möchte im Ausland heiraten
Wie schön, dass Sie im Ausland heiraten werden. Es ist wichtig, dass Sie dort nachweisen können, dass Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person leben. Das tun Sie mit einer Ledigkeitsbescheinigung oder einer Ehefähigkeitserklärung. Diese Erklärungen können Sie bei der Gemeinde beantragen.
Was muss ich tun?
- Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, beantragen Sie die Erklärung bei der Gemeinde.
- Wenn Sie als Niederländer im Ausland leben, beantragen Sie bei einer RNI-Gemeinde einen Auszug aus dem Basisregister Personen (BRP).
- Sie wohnen nicht in den Niederlanden und haben noch nie in den Niederlanden gewohnt? Dann beantragen Sie die Bescheinigung bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem Sie heiraten wollen.
Was brauche ich?
- Ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen und Ihrem Partner.
Die Gemeinde kann von Ihnen und Ihrem Partner die folgenden Dokumente verlangen:
- Eine aktuelle Kopie der Geburtsurkunde.
- Wenn Sie früher verheiratet waren: eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde.
- Wenn Sie oder Ihr Partner im Ausland leben: eine Bescheinigung des betreffenden Landes über Ihren Wohnsitz, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand.
Ausländische Urkunden oder andere ausländische Dokumente müssen in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall? Dann müssen Sie die Dokumente zunächst von einem in den Niederlanden vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Manchmal müssen Sie ausländische Dokumente im Herkunftsland beglaubigen lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Was kostet das?
| Produkt | Tarif 2025 |
|---|---|
| Erklärung über die Ehefähigkeit | € 29,80 |
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zur Legalisierung von Dokumenten finden Sie auf der Website des Außenministeriums.