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Die Eheschließung ist eine der Möglichkeiten, Ihre Beziehung zu Ihrem Partner offiziell zu dokumentieren. Die Eheschließung vor der Gemeinde wird als zivile Ehe bezeichnet. Möchten Sie auch kirchlich heiraten? Dann ist dies erst nach der standesamtlichen Trauung erlaubt.
Was muss ich tun?
Sie rufen bei der Gemeinde an, um Ihr Hochzeitsdatum und die Uhrzeit festzulegen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und die erforderlichen Meldeformulare. Für die Abgabe der Meldeformulare müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Sie machen die Anmeldung in der Gemeinde, in der Sie heiraten wollen
- Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor der Eheschließung erfolgen.
- Geben Sie an, wer Ihre Trauzeugen bei der Zeremonie sein werden. Diese Personen müssen volljährig sein. Sie können mindestens 2 und höchstens 4 Trauzeugen benennen.
- Wenn Sie und Ihr Partner eine eingetragene Partnerschaft miteinander haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen, beantragen Sie eine Umwandlungsurkunde".
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung werden Sie Folgendes besprechen
- das Datum und den Ort der Hochzeit;
- Welchen Trauredner Sie wünschen;
- Wer wird bei der Zeremonie als Trauzeuge auftreten?
- Ob Sie ein Ehebuch wollen;
- Wie hoch sind die Kosten?
Wichtig ist
- Sie und Ihr Partner sind beide 18 Jahre oder älter;
- Sie sind beide unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer anderen Person.
Im Ausland lebende niederländische Staatsangehörige
Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und hat mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Wenn ja, müssen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag einreichen. In diesem Fall raten wir Ihnen, die Anmeldung mindestens 6 Monate vor dem Datum der Trauung vorzunehmen. Es kann nämlich sein, dass Sie zusätzliche Dokumente einreichen müssen. Vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns, um eine Reihe von Fragen zu klären.
Was brauche ich?
- Gültige Ausweispapiere von Ihnen und Ihrem Partner
- Kopie der gültigen Ausweise Ihrer Zeugen
Manchmal werden bei der Anmeldung zusätzliche Dokumente benötigt
Wenden Sie sich bitte zunächst an die Gemeinde, wenn die Braut (oder der Bräutigam) im Ausland geboren ist, außerhalb der Niederlande lebt oder gelebt hat. In diesem Fall müssen oft zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall mindestens 6 Monate vor dem Datum der Trauung über das Kundenkontaktzentrum unter der Nummer 0543 49 33 33 an uns. Sie können auch eine E-Mail an burgerlijkestand@aalten.nl senden.
Was kostet das?
Kosten der Ehe
| Tschüss | Zeit | Tarif 2025 |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 09:00-16:00 | € 425.35 |
| Montag bis Freitag | nicht zwischen 09.00-16.00 Uhr fallen | € 649,15 |
| Samstag, allgemein anerkannter Feiertag oder nach dem AGB-Gesetz bestimmter Tag | 09:00-16:00 | € 850,90 |
| Vor Ort, bis 1-3-2025 keine Gebühr. Ab 1-3-2025 Betrag zum angegebenen Tarif | ab 1-3-2025 Aufpreis | € 119,40 |
| Montagmorgen: Abschluss ohne Zeremonie im Beratungszimmer, nur in Anwesenheit von max. 4 Zeugen | 9 Uhr und 9.30 Uhr | Kostenlos |
| Montag bis Donnerstag: Zeremonie ohne Zeremonie im Beratungsraum: nur in Anwesenheit von max. 8 Personen inkl. Trauzeugen | 09:00-16:00 | € 153,30 |
Verschiedene Tarife
| Beschreibung | Tarif 2025 |
|---|---|
| Erklärung zum Personenstand | € 17,10 |
| Partnerschaftsbroschüre/Hochzeitsbroschüre | € 29,80 |
| Anderen Standort bestimmen (Aufpreis) bis 01-03-2025 | € 119,40 |
| Ernennung eines bereits in einer anderen Gemeinde vereidigten Trauredners (BABS) | € 128,75 |
| Ernennung eines noch nicht vereidigten Trauredners (BABS) | € 393,45 |
| Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe | € 38,40 |
| Stornierung/Änderung | € 38,40 |
| Tschüss | Zeit | Tarif |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 09:00-16:00 | € 434.25 |
| Montag bis Freitag | nicht zwischen 09.00-16.00 Uhr fallen | € 662,75 |
| Samstag, allgemein anerkannter Feiertag oder nach dem AGB-Gesetz bestimmter Tag | 09:00-16:00 | € 868,75 |
| Vor Ort | Zuschlag | € 121,95 |
| Montagmorgen: Abschluss ohne Zeremonie im Beratungszimmer, nur in Anwesenheit von max. 4 Zeugen | 9 Uhr und 9.30 Uhr | Kostenlos |
| Montag bis Donnerstag: Zeremonie ohne Zeremonie im Beratungsraum: nur in Anwesenheit von max. 8 Personen inkl. Trauzeugen | 09:00-16:00 | € 156,50 |
| Beschreibung | Tarif |
|---|---|
| Erklärung zum Personenstand | € 17,80 |
| Partnerschaftsbroschüre/Hochzeitsbroschüre | € 31,10 |
| Anderen Standort benennen (Zuschlag) | € 0,00 |
| Ernennung eines bereits in einer anderen Gemeinde vereidigten Trauredners (BABS) | € 131,45 |
| Ernennung eines noch nicht vereidigten Trauredners (BABS) | € 401,70 |
| Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe | € 39,20 |
| Stornierung/Änderung | € 39,20 |
Wir bitten Sie, alle Gebühren zu bezahlen, wenn Sie bei uns sind, um die Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung einzureichen (vorzugsweise per Debitkarte).
Zusätzliche Informationen
In der Gemeinde Aalten können Sie zwischen drei Formen der Trauung wählen
Hochzeit mit Zeremonie
Die Trauung findet im Trausaal des Rathauses in Aalten statt (maximal 60 Personen). Sie können auch einen Ort Ihrer Wahl bestimmen. Eine Trauung mit Zeremonie ist von Montag bis Samstag möglich. Für eine Trauung am Samstag wird ein erhöhter Tarif .
Hochzeitsfeier ohne Zeremonie
Eine Trauung ohne Zeremonie kann von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00-16:00 Uhr stattfinden.
- Sie können mit einer Gruppe von bis zu 8 Personen kommen (einschließlich Zeugen)
- Es wird keine Rede geben
- Sie können keinen Trauredner wählen
- Die Zeremonie findet in einem Besprechungsraum des Gemeindeamtes, Hofstraat , Aalten, statt.
Freie Trauung
Montagmorgens um 09.00 oder 09.30 Uhr können Sie Ihre Trauung kostenlos durchführen.
- Nur Ihre Zeugen sollten anwesend sein
- Es wird keine Rede geben
- Sie können keinen Trauredner wählen
- Die Zeremonie findet in einem Besprechungsraum des Gemeindeamtes, Hofstraat , Aalten, statt.
Ort Ihrer Wahl
Die Trauung findet normalerweise im Trausaal des Rathauses statt. Bevorzugen Sie einen externen Ort? In der Gemeinde Aalten gibt es eine große Auswahl an Hochzeitslocations. Alle diese Orte sind als Hochzeitslocations zugelassen.
Möchten Sie die Zeremonie an einem Ort abhalten, der nicht als offizieller Trauungsort in unserer Gemeinde ausgewiesen ist? Dann wenden Sie sich an das Bürgeramt, Tel. (0543) 49 33 33.
Denken Sie daran, dass Sie mit dem externen Hochzeitsort selbst Vereinbarungen über Datum und Uhrzeit Ihrer Trauung treffen. Hochzeitslocations verlangen oft eine Miete für die Nutzung des Veranstaltungsortes.
Standesbeamte der Gemeinde Aalten
Weitere Informationen über Hochzeitsbeamte finden Sie hier.
Bringen Sie Ihren eigenen Standesbeamten mit (BABS)
Es ist möglich, die Trauung von einem „eigenen” Standesbeamten durchführen zu lassen. Dies kann eine Person sein, die bereits als ABS/BABS in einer anderen Gemeinde ernannt wurde. Es kann aber auch eine Person sein, die noch nicht zuvor vereidigt und ernannt wurde. Dieser Beamte wird dann für einen Tag ernannt. Der Antrag hierfür muss spätestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin bei der Gemeinde Aalten eingereicht werden. Das Formular „Antrag auf Ernennung zum BABS für einen Tag” können Sie bei der Gemeinde anfordern.
Die Mitnahme eines BABS ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
- Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das "Ja-Wort". In einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
- Eine eingetragene Partnerschaft kann, wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben, außergerichtlich beendet werden. Bei einer Ehe müssen Sie immer vor Gericht gehen, um eine Scheidung zu erwirken.
- Bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es keine rechtliche Trennung, bei der Ehe schon.
- Eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau wird überall auf der Welt anerkannt. Eine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen wird jedoch nicht anerkannt. Auch eine eingetragene Partnerschaft wird nicht von allen Ländern anerkannt. Einige Länder kennen diese nur für zwei Männer oder für zwei Frauen. Erkennt das Land, in dem Sie Urlaub machen, leben oder Geschäfte machen wollen, die eingetragene Partnerschaft nicht an? Dann wird man Sie als unverheirateten Partner ansehen. Sie haben dann möglicherweise nicht die Rechte und Pflichten, die verheiratete Partner in diesem Land haben.
Andere Bedingungen
- Sie dürfen nicht Ihr eigenes Kind, Ihren Bruder, Ihre Schwester, Ihren Elternteil, Ihren Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihren Halbbruder oder Ihre Halbschwester heiraten.
- Sie sollten nicht zur Heirat gezwungen werden.
- Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Vormunds oder des kantonalen Richters.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Minister für Justiz und Sicherheit die Genehmigung dennoch erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Geschwister geworden sind. Dies wird als Heiratsdispens bezeichnet.
Heirat oder Gütergemeinschaft
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue güterrechtliche Bestimmungen. Die allgemeine Gütergemeinschaft wird durch eine beschränkte Gütergemeinschaft ersetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Rijksoverheid oder erkundigen Sie sich bei einem Notar. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es ratsam, einen Notar zu konsultieren. Sie können einen Notar frei wählen (siehe www.notaris.nl).
Co-Mutterschaft (Eintragung der Ehe oder Partnerschaft zwischen 2 Frauen)
Die Mit-Mutterschaft entsteht automatisch, wenn das Kind während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft geboren wird. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen unbekannten Spender handelt. Dies können Sie mit einer Elternschaftserklärung der Stiftung Spenderdaten nachweisen.
Ist der Spender des Kindes bekannt? Zum Beispiel, wenn der Spender ein Freund, Bekannter oder Familienmitglied ist. Dann erhält die Co-Mutter nicht automatisch die rechtliche Elternschaft über ein Kind. In diesem Fall können Sie das Kind anerkennen. Sie können die Anerkennung auch schon vor der Geburt des Kindes veranlassen. In diesem Fall sind Sie ab der Geburt des Kindes ein rechtlicher Elternteil.
Die Mutterschaft durch Anerkennung wird im Ausland nicht immer anerkannt. Es gibt Länder, in denen die rechtliche Elternschaft von Co-Müttern durch Anerkennung nicht gesetzlich geregelt ist. Dies ist von Bedeutung, wenn Sie im Ausland Urlaub machen oder wenn Sie und/oder Ihr Kind später im Ausland leben werden. Mutterschaft durch Adoption wird im Ausland in der Regel besser akzeptiert. Für weitere Informationen zur Adoption wenden Sie sich bitte an einen Anbieter von Rechtshilfe.
Weitere Informationen zur Erkennung eines Kindes finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.