Befristete Förderung für Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität und für Freiwilligenorganisationen (2026–2028)

Die Gemeinde Aalten möchte Initiativen unterstützen, die zu einer starken Gemeinschaft, einem lebendigen Vereinsleben und mehr gegenseitigem Engagement beitragen. Aus diesem Grund gibt es eine befristete Förderregelung für den Zeitraum 2026–2028.

Im Rahmen dieser Regelung können Sport- oder Kulturvereine, andere gemeinnützige Freiwilligenorganisationen sowie Bürgerinitiativen einen Zuschuss beantragung neue Initiativen beantragung , die die Lebensqualität, das gegenseitige Engagement und die Freiwilligenarbeit in der Gemeinde stärken. Ziel ist es, möglichst vielen Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich auf eine Weise einzubringen, die ihren Wünschen und Möglichkeiten entspricht.

Wofür ist der Zuschuss bestimmt?

Der Zuschuss ist für neue Aktivitäten oder Projekte bestimmt, die dazu beitragen, dass:

  • ein starkes und zukunftsfähiges Vereinsleben, insbesondere im Bereich Sport und Kultur;
  • mehr sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität in Stadtvierteln und Dörfern;
  • mehr Engagement unter den Einwohnern (Nachbarschaftshilfe).

Es geht um innovative Initiativen. Ein Projekt kann zwar befristet sein, doch die dahinter stehende Idee muss eine nachhaltige Wirkung haben. Dabei soll die Initiative auch ohne dauerhafte finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde weiterbestehen können.

Beispiele

Denken Sie zum Beispiel an:

  • ein neues Angebot an Aktivitäten eines Sport- oder Kulturvereins, um den Verein für bestehende und neue Mitglieder attraktiv zu halten oder noch attraktiver zu machen;
  • Zusammenarbeit oder Zusammenschluss bestehender Vereine, um eine ausreichende administrative Tragfähigkeit zu gewährleisten;
  • Zusammenarbeit zwischen Vereinen, um neue Zielgruppen zu erreichen;
  • eine Initiative von Anwohnern, um das gegenseitige Engagement im Viertel, im Ortsteil oder im Dorf zu stärken;
  • ein Projekt, das ehrenamtliches Engagement oder die Teilnahme an Aktivitäten fördert.

Wer kann einen Zuschuss beantragung?

Der Zuschuss ist bestimmt für:

  • Sport- und Kulturvereine in der Gemeinde Aalten;
  • zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten;
  • Bürgerinitiativen, die von mehreren Einwohnern getragen werden.

Die Initiative muss stets auf ein gemeinsames Interesse ausgerichtet sein und darf nicht dem individuellen Vorteil dienen.

Wie hoch kann die Förderung sein?

  • Sie können eine Erstattung von maximal 75 % der veranschlagten (förderfähigen) Kosten erhalten.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 € pro Projekt.

Wie wird das Geld aufgeteilt?

Die Gemeinde bearbeitet vollständige beantragung der Reihenfolge ihres Eingangs.

Wer als Erster einen vollständigen anmeldung , wird auch als Erster geprüft. Das insgesamt für den gesamten Zeitraum zur Verfügung stehende Förderbudget beträgt 175.000 €. Ist das verfügbare Budget aufgebraucht? Dann werden keine neuen Fördermittel mehr bewilligt.

Wann können Sie beantragung?

Sie können einen anmeldung , solange die Regelung läuft und noch Mittel zur Verfügung stehen.
Die Regelung läuft bis zum 1. Mai 2028. 
Ein Förderantrag muss spätestens am 28. Februar 2028 eingereicht werden.
Die Initiative, das Projekt oder die Aktivität muss vor dem 1. Mai 2028 abgeschlossen sein.
Eine Organisation darf mehrere beantragung , bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 25.000 €.

Wie beantragen Sie eine Förderung?

Sie beantragen die Förderung über das Online-Antragsformular. beantragung nur vollständige beantragung bearbeitet.

Antragsformular

Nachbetrachtung

Nach Abschluss des Projekts stellen Sie vor, was Sie gemacht haben.

  • Bei Fördermitteln bis zu 10.000 € reicht eine einfache Nachweise aus, beispielsweise ein Zeitungsartikel, ein Beitrag in den sozialen Medien oder Fotos von der Veranstaltung.
  • Bei Fördermitteln zwischen 10.000 € und 25.000 € gelten umfassendere Rechenschaftspflichten. Sie müssen dann unter anderem eine Finanzübersicht über die endgültigen Kosten und Einnahmen der Maßnahme, des Projekts oder der Initiative vorlegen.

Warum diese Regelung?

Die Provinz Gelderland stellt den Gemeinden Mittel zur Verfügung, um das Sport- und Kulturangebot zu stärken und lokale Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität zu fördern.

Die Gemeinde Aalten verwendet diese Mittel für Projekte, die dazu beitragen, dass:

  • eine starke soziale Basis;
  • ein aktives und zukunftsfähiges Vereinsleben;
  • mehr gegenseitiges Engagement der Einwohner.

So bleiben unsere Dörfer und Stadtteile angenehme Orte zum Leben, und jeder erhält die Chance, sich einzubringen.