Beitrag zu den Studienkosten MBO
Bin ich berechtigt?
Über den Leistungsrechner können Sie schnell feststellen, ob Sie Anspruch auf eine Beihilfe zu den Studienkosten für die berufsbildende Sekundarstufe II (MBO) haben. Außerdem erfahren Sie hier, welche anderen Regelungen und Zulagen für Sie verfügbar sind und wie Sie diese beantragen können.
Eltern von Kindern bis zu 18 Jahren, die aufgrund hoher Kosten von finanziellen Schwierigkeiten bedroht sind, können eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde beantragen.
Der Zuschuss hängt von der jeweiligen Situation ab und ist immer maßgeschneidert. Der Beitrag beläuft sich auf maximal 375 € pro Kind und Jahr.
Kontaktieren Sie die Gemeinde.