Schulgeldzuschuss
Was ist das?
Für Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren wurde ein so genanntes Kinderpaket geschnürt. Das Schulgeld ist Teil des Kinderpakets.
Der Höchstbeitrag pro Kind im Jahr 2025 für Bildung/schulbezogene Aktivitäten beträgt:
Für Grundschulkinder (4 - 11 Jahre) 250,00 €
Für Sekundarschulkinder (12 - 18 Jahre) 350,00 €
Stichtag für das Alter ist der 1. August.
Wie funktioniert das?
Beträgt Ihr Einkommen nicht mehr als 120 % des sozialen Existenzminimums? Und haben Sie wenig oder kein Vermögen? Dann können Sie einen Zuschuss aus dem Kinderpaket beantragen. Sie können den Zuschuss zusätzlich zu dem Beitrag aus der Meedoenregeling beantragen. Wenn Ihr Einkommen höher ist, können Sie die Gemeinde bitten, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu berechnen.
In Absprache mit Ihnen legen wir fest, welche Kosten zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Schuljahr erstattungsfähig sind. Es ist daher ratsam, sich vor einer Investition mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bitten Sie auch, Belege (Quittungen) einzureichen.
Beispiele für Kosten, die für eine Erstattung in Frage kommen:
- Kosten beim Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe: Kauf eines Fahrrads und von Regenkleidung.
- Kosten für schulische Aktivitäten: Kauf von Sportkleidung, Schultasche und Schülerbeitrag für außerschulische Aktivitäten (Schulausflug, Einführungscamp, Museumsbesuch).
- Anschaffungskosten für Computer, Laptop.
Unmittelbar arrangieren
Mit dem unten stehenden Formular können Sie die Erstattung des Kinderpakets online beantragen.
Antrag auf Erstattung des Kinderpakets
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.