Förderprogramm zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden in der Gemeinde Aalten 2023
Hausbesitzer in Aalten mit einer Immobilie mit einem maximalen WOZ-Wert von 275.000 €, die
unzureichend isoliert und nachhaltig ist, können bis zu 3.000 € Zuschuss für energiesparende Maßnahmen an ihrer Immobilie erhalten. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu dieser Förderregelung zusammengefasst.
Die Förderungsgrenze ist erreicht und es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Subventionen können von Wohnungseigentümern beantragt werden, deren Wohnung folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Die Wohnung hat kein Energieeffizienzlabel A oder B; und
Die Wohnung wurde vor 2010 gebaut.
Hausbesitzer, die den Energiezuschlag 2022 erhalten haben
Diese Gruppe von Wohnungseigentümern kann eine 100%ige Subventionierung der Kosten erhalten. Der Mindestbetrag der zu beantragenden Subvention pro Wohnung beträgt 500 €. Die maximale Subvention beträgt 3.000 € pro Wohnung.
Hausbesitzer mit einer Immobilie mit einem maximalen WOZ-Wert von 275.000 €
Diese Gruppe kann 30 % der Kosten bezuschusst bekommen. Der Mindest
-Zuschussbetrag
pro Wohnung beträgt 500 €. Der maximale Zuschuss beträgt 3.000 € pro Wohnung.
Wie funktioniert das?
Sobald wir Ihren Förderantrag genehmigt haben, können Sie die Arbeiten durchführen (lassen). Anschließend senden Sie der Gemeinde Belege (Rechnungen, Quittungen und Fotos des Endergebnisses) für die durchgeführten Arbeiten zu. Nach der Genehmigung erhalten Sie dann so schnell wie möglich die beantragte Förderung, damit Sie die Rechnung(en) begleichen können.
Möchten Sie die Maßnahmen selbst durchführen? Auch dann können Sie eine Förderung erhalten. Nicht für die geleisteten Arbeitsstunden, sondern für die Materialien. Sie können dann auch einen Vorschuss auf die Förderung beantragen, damit Sie die Kosten für die Materialien nicht vorstrecken müssen. Auf dem Antragsformular können Sie im Feld „Sonstige Bemerkungen” angeben, dass Sie einen Vorschuss erhalten möchten.
Bedingungen
Die wichtigsten Bedingungen dieser Förderregelung sind:
- Sie können nur für Energiesparmaßnahmen, die auf der Maßnahmenliste stehen, eine Förderung beantragen.
- Sie können eine Förderung für eine oder mehrere Energiesparmaßnahmen beantragen.
- Sie können maximal einmal pro Kalenderjahr einen Zuschuss beantragen.
- Sie dürfen die Energiesparmaßnahmen erst nach Gewährung der Förderung durchführen (oder durchführen lassen).
- Die Energiesparmaßnahmen müssen innerhalb von neun Monaten nach Gewährung der Förderung durchgeführt werden.
- Energieeinsparungsmaßnahmen müssen an der bestehenden thermischen Hülle des Wohngebäudes durchgeführt werden (z. B. nicht an einem neuen Anbau).
- Die Beihilfe kann bis zum 31. Dezember 2023 oder bis zum Erreichen der Beihilfeobergrenze beantragt werden.
Auszahlung
Wenn Ihnen die Beihilfe gewährt wurde, können Sie mit dem untenstehenden Formular einen Antrag auf Auszahlung stellen.
Dazu benötigen Sie den Auszahlungscode, der in dem Bestätigungsschreiben angegeben ist.
Auszahlungsformular für Zuschüsse zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung dieser Förderung? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Aalten unter der Telefonnummer (0543) 49 33 33.