Unterstützungsmaßnahme für soziale Organisationen
Bei schwerwiegenden finanziellen Notlagen aufgrund der Energiekrise gibt es die Unterstützungsmaßnahme für soziale Organisationen. Auf dieser Seite können Sie überprüfen, ob Ihre Organisation für die Regelung in Frage kommt, und direkt einen Antrag stellen.
Für wen ist die Beihilferegelung bestimmt?
Die Regelung gilt für soziale Organisationen. Das heißt, für soziale, sportliche oder kulturell relevante gemeinnützige Organisationen, die lokal ansässig oder lokal tätig sind. Und die aufgrund der steigenden Energiepreise höhere Kosten haben und dadurch in finanzielle Not geraten (oder zu geraten drohen).
Maßgeschneiderte Regelung
Diese neue befristete Regelung richtet sich ausschließlich an soziale Organisationen in der Gemeinde Aalten. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine maßgeschneiderte Lösung – es gibt keine standardisierte Entschädigungsmethode oder -form – und die finanzielle Unterstützung der Gemeinde ergänzt die Hilfsmaßnahmen des Staates oder der Provinz. Um die Notwendigkeit einer kommunalen Unterstützung zu ermitteln, muss die Organisation darlegen, wie sich ihre finanzielle Situation durch die hohen Energiepreise verändert hat und welche Auswirkungen dies auf ihr Tätigkeitsangebot haben könnte. Auf der Grundlage dieser Informationen kann das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete , ob zusätzliche kommunale Unterstützung erforderlich ist.
Wie stellen Sie einen Antrag?
Sie reichen einen Antrag online ein. Dabei beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Wie wirkt sich die Energiekrise auf Ihren Verein aus?
- Welche anderen Beihilfen erhalten Sie bereits?
- Welche Energiesparmaßnahmen wenden Sie bereits an oder wie versuchen Sie, die Einnahmen zu steigern?
Durch möglichst vollständige Beantwortung der Fragen aus dem Fragebogen kann die Organisation die erforderlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Energiekrise vermitteln.
Wann kann man einen Antrag stellen?
Ein Antrag kann vom 1. Januar 2023 bis spätestens 29. Dezember 2023 gestellt werden.
Bewertung des Antrags
Der Antrag wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 Wochen, vom Kollegium Bürgermeisters und beigeordnete .
Förderungshöchstgrenze
Für die Umsetzung der Regelung wurde eine Förderhöchstgrenze von 500.000 € festgelegt. Anträge werden, sobald sie als vollständig gelten, auf der Grundlage des registrierten Eingangsdatums bearbeitet.
Antrag auf Unterstützung bei den Energiekosten für soziale Organisationen