Nur Aalten hat einen Bahnhof. ProRail stellt Anforderungen an die Beleuchtung in und um Bahnhöfe. Die umliegenden Straßen gehören der Gemeinde.

Die Rolle von ProRail

Im Bahnhofsbereich gibt es viele Leuchten, die nicht der Gemeinde gehören. So ist die Beleuchtung am und um den Bahnhof von ProRail vorgeschrieben. Das Licht auf den Zufahrtsstraßen gehört jedoch der Gemeinde. Weil das Licht am und um den Bahnhof so hell ist, erscheint es im weiteren Verlauf sehr dunkel. Dort ist jedoch eine normale Lichtmenge vorhanden.

Bahnhofsbereich in Aalten. Die Beleuchtung am Fahrradabstellplatz und auf dem Bahnsteig stammt von ProRail. Durch die Lichtmenge wirkt die Straße dunkel, obwohl dort ganz normale Beleuchtung vorhanden ist.
Foto: Bahnhofsbereich in Aalten. Die Beleuchtung am Fahrradabstellplatz und auf dem Bahnsteig stammt von ProRail. Durch die Lichtmenge wirkt die Straße dunkel, obwohl dort ganz normal eine Beleuchtung vorhanden ist.

Welche Möglichkeiten haben wir?

  • Nach 19 Uhr werden wir die Beleuchtung dimmen. Dies gilt (unter anderem) für die Zufahrtsstraßen zum Bahnhof.
  • Wir werden mit ProRail darüber sprechen, ob sie ihre Beleuchtung nach 19 Uhr reduzieren und dimmen wollen. Wir werden auch fragen, ob die Beleuchtung nachts, nach dem letzten Zug, ausgeschaltet werden kann.