Standort beantragen
Was ist das?
Möchten Sie Waren oder Lebensmittel von einem Stand oder Wagen aus verkaufen, beispielsweise von einem Fischstand, einem Blumenstand oder einem Eiswagen (außerhalb eines Wochenmarktes)? Dann beantragen Sie eine Standplatzgenehmigung bei der Gemeinde. Sie dürfen dann mit Ihrem Stand an einem öffentlichen Ort im Freien stehen, beispielsweise auf oder an einer öffentlichen Straße. Die Genehmigung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Wochenmarkt
Für die Belegung eines Standplatzes auf einem (Wochen-)markt gelten andere Regeln.
Was brauche ich?
- Sie müssen einen Antrag auf eine Standplatzgenehmigung stellen.
- Sie benötigen einen Lageplan.
- Sie benötigen eine schriftliche, datierte und unterschriebene Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, in der der Tag (die Tage) und die Uhrzeit(en) der Nutzung des Standplatzes angegeben sind. Wenn Sie kommunales Grundstück nutzen, fallen dafür Kosten an. Hierfür wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
Direkt regeln
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf eine Standplatzgenehmigung stellen.
Antrag auf Genehmigung eines (Einzel-)Standplatzes
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Der Tarif beträgt 14,65 € für die Bearbeitung eines Genehmigungsantrags.
Zusätzliche Informationen
Eine Standplatzgenehmigung ist nicht dasselbe wie eine Marktplatzgenehmigung.
Sie benötigen eine Marktplatzgenehmigung, wenn Sie einen Stand auf einem Tagesmarkt, Wochenmarkt oder Jahrmarkt betreiben möchten.
Die Vorschriften für eine Standplatzgenehmigung sind in der Allgemeinen Ortsverordnung der Gemeinde festgelegt. Die Gemeinde muss auch für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sorgen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde eine Standplatzgenehmigung verweigern.
Die Gemeinde kann die Erteilung der Genehmigung aus folgenden Gründen verweigern:
- die öffentliche Ordnung
- die öffentliche Sicherheit
- die öffentliche Gesundheit
- Umweltschutz
- der Schutz des Erscheinungsbildes der Gemeinde
- im Widerspruch zum Bebauungsplan
- Schutz eines angemessenen Versorgungsniveaus in der Gemeinde zum Wohle der Verbraucher
Wenn Sie eine Standplatzgenehmigung beantragen, müssen Sie auch die Anforderungen anderer Gesetze erfüllen. So legt beispielsweise das Umweltgesetz Vorschriften fest, um Belästigungen und Beeinträchtigungen zu vermeiden. Das Warengesetz gewährleistet die Hygiene der angebotenen Waren.
Auch wenn Sie einen Standplatz auf einem Gelände einnehmen, das nicht im Besitz der Gemeinde ist, aber für die Öffentlichkeit zugänglich ist, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch in diesem Fall müssen Sie die geltenden Bebauungsvorschriften einhalten.