Reisen mit Kindern
Was ist das?
Ihr Kind muss im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Auch wenn Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist.
Reisen Sie mit Ihren Kindern ins Ausland und haben diese einen anderen Nachnamen? Dann könnte dies bei der Passkontrolle am Flughafen zu Problemen führen. Die Eltern, der Vormund oder die Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, müssen Ihnen diese Erlaubnis erteilen.
Wenn ein alleinreisendes Elternteil eine Genehmigung benötigt
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Elternteil allein mit einem minderjährigen Kind reist. Zum Beispiel:
- Ein Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht reist allein mit dem Kind. Hierfür benötigen Sieeine Genehmigung.
- Ein Elternteil mit alleinerziehender Sorge (alleiniger Sorgeberechtigter) reist allein mit dem Kind. Hierfür benötigen Sie keine Genehmigung, aberzusätzliche Dokumente.
- Ein Elternteil ohne elterliche Sorge reist allein mit dem Kind. Hierfür benötigen Sieeine Genehmigung.
- Ein Elternteil ist verstorben. Dann benötigen Sie einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister.Einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister beantragen Sieschriftlich bei einem Gericht in Ihrer Nähe.
Was muss ich tun?
- Überprüfen Sie auf der Website der Gendarmerie, ob Sie beispielsweise die Zustimmung des anderen Elternteils benötigen.
- Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, füllen Sie bitte das Formular „Genehmigung für Reisen mit Minderjährigen ins Ausland“ aus.
- Unterschreiben Sie das Formular gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
- Wenn Sie mit mehreren Kindern reisen, füllen Sie für jedes Kind eine Einverständniserklärung aus.
- Falls erforderlich: ein Auszug aus demSorgerechtsregister.
Ihr Kind reist mit einem anderen Erwachsenen
Wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist und mit einem anderen Erwachsenen ins Ausland reist, ist die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils/der sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Denken Sie beispielsweise an einen Urlaub mit dem Großvater, der Großmutter oder den Eltern eines Freundes. Dies regeln Sie mit dem Formular „Zustimmung zur Auslandsreise mit Minderjährigen”.
Was brauche ich?
- Ihr Kind benötigt einen eigenen Reisepass oder Personalausweis.
- Falls erforderlich: die ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung.
- Falls erforderlich: ein Auszug aus dem Sorgerechtsregister.
Wie funktioniert das?
Beachten Sie die zusätzlichen Vorschriften und die umfangreichen Kontrollen durch die Königliche Militärpolizei an den Grenzen. Die Königliche Militärpolizei kontrolliert Eltern, die allein mit einem Kind in den oder aus dem Schengen-Raum reisen . Dies geschieht, um internationale Kindesentführungen zu verhindern.