Belegung von Ferienhäusern

Was ist das?

Ein Ferienhaus ist für die Freizeitgestaltung bestimmt. Sie dürfen dort also nicht dauerhaft (permanent) wohnen.

Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt hat dazu geführt, dass in bestimmten Situationen eine vorübergehende Belegung erlaubt ist.

Wie funktioniert das?

Die vorübergehende Nutzung von Erholungsimmobilien ist [mit einer Umweltgenehmigung] in den Fällen zulässig, in denen:

  1. eine Renovierung oder Kalamität;
  2. Eine Überbrückungszeit zwischen dem Verkauf einer Immobilie und der Fertigstellung der anderen;
  3. einer Scheidung, der Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft oder einer anderen Form der Auflösung einer langfristigen Beziehung wird eine vorübergehende Unterkunft benötigt.

Die Regelung steht nur Einwohnern der Gemeinde Aalten offen, aber in bestimmten Fällen können auch zukünftige Einwohner davon Gebrauch machen.

Dabei handelt es sich meist um solitäre Erholungshäuser in ländlichen Gebieten. In den Erholungsparks kann eine begrenzte Anzahl von Häusern für diesen Zweck genutzt werden. Auf diese Weise bleibt der Erholungsaspekt in den Parks führend. Auch hier ist die Erlaubnis der Eigentümer der Erholungsheime oder der Parkbetreiber erforderlich.

Von den Betroffenen wird erwartet, dass sie sich - falls zutreffend - aktiv um eine geeignete Dauerwohnung bemühen. Die Belegung ist nämlich nur für einen Zeitraum von 1,5 Jahren zulässig und wird nicht verlängert.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine anmeldung für eine Umgebungsgenehmigung anmeldung .

Umweltgenehmigung

Zusätzliche Informationen

Sie begründen, warum Sie diese anmeldung , und weisen nach, dass Sie die Bestimmungen erfüllen (siehe „So funktioniert es“). Beachten Sie dabei die allgemeinen und besonderen Bestimmungen dieser Richtlinien.

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.