Werbung
Wir finden die Werbung in allen unseren Kernen. Sie ist auch aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Geschäfte, Unternehmen, Vereine. Alle nutzen Werbung, um zu zeigen, wo sie sich befinden, um zu zeigen, was angeboten wird, um auf etwas aufmerksam zu machen oder aus vielen anderen Gründen.
Eine Werbung nutzt oft auch die Beleuchtung, um besser wahrgenommen zu werden. Bis vor kurzem wurden Werbetafeln oder Plakate mit einer Lampe beleuchtet. Jetzt sieht man immer häufiger Leuchtkästen, meist mit einer von innen nach außen leuchtenden LED-Lampe. Aber auch große Displays und zunehmend blinkende und bewegte Bilder. In unserer Gemeinde gibt es Regeln, um Werbung anbringen zu dürfen.
LED-Anzeigen
Wir sehen immer häufiger LED-Anzeigen/LED-Bildschirme und dergleichen (jetzt weiter als LED-Anzeigen bezeichnet). Sie sind beleuchtete Werbetafeln und haben zunehmend bewegte und manchmal blinkende Bilder. Manchmal besteht der obere Teil aus Text und der untere Teil aus einer Anzeige. Die Bildschirme sind von weitem sichtbar, und die Helligkeit des Lichts stört viele Menschen. Die Sicherheit im Straßenverkehr kann beeinträchtigt werden, wenn die Verkehrsteilnehmer durch sie abgelenkt oder geblendet werden.

Werbung in Buswartehallen (abri's)
Manchmal sehen wir Leuchtreklamen in Buswartehallen (Wartehallen). Das Licht eines Wartehäuschens kann hell und ablenkend sein.
In unserer Gemeinde gibt es keine Leuchtreklame in Buswartehallen.
Beleuchtete Schaufenster
Die Geschäftsinhaber möchten ihre Läden auffallen lassen und die Anwohner zum Einkaufen animieren. Oft strahlt das Licht aus den Schaufenstern auf die Straße, so dass es dort dunkel erscheint.

Zunehmend sieht man auch LED-Bildschirme in Schaufenstern. Diese sind auch dann eingeschaltet, wenn das Geschäft geschlossen ist.

Inserate eines Unternehmens
Unternehmer möchten ihr Unternehmen ins rechte Licht rücken. Dies kann durch beleuchtete Namensschilder an der Fassade oder vor den Geschäftsräumen geschehen. Manchmal sind diese so hell beleuchtet, dass sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr lesbar sind. Interessanterweise sind viele Unternehmen am späten Abend oder in der Nacht leichter zu finden als tagsüber. Tagsüber fällt ihr Logo nicht auf, dafür aber im Dunkeln umso mehr.

Werbung an Laternenpfählen
Wir haben keine beleuchteten Werbekästen, die an Laternenpfählen hängen. Für die Kommune kann das eine zusätzliche Einnahmequelle sein. Aber diese Werbung hat auch ihre Schattenseiten. Nicht jeder schätzt die hell leuchtenden Schilder in der Nacht und am Abend, weil sie Lichtverschmutzung verursachen. Auch der Energieverbrauch wirft Fragen auf.
Gesetze und Verordnungen
Die Kriterien für die Werbung sind in der Welstandsnota der Gemeinde festgelegt worden. Werbung ist nur in ausgewiesenen Gebieten erlaubt; außerhalb dieser Gebiete ist sie grundsätzlich nicht erlaubt. In Bezug auf Leuchtreklamen heißt es: "Leuchtreklamen vorzugsweise in historischer Umgebung; Neonröhren und Leuchtkästen auf Helligkeit und Farbe prüfen. In historischer Umgebung zurückhaltende Farbe und Helligkeit. Blinkende oder sich heftig bewegende Werbung ist in ländlicher Umgebung nicht erlaubt.
Werbung in ländlichen Gebieten ist prinzipiell nicht erlaubt. Hier fehlt oft der Bezug zwischen der Werbebotschaft und der Tätigkeit.
Das Allgemeine Ortsgesetz (APV) legt in den Artikeln 117 und 118 fest, dass es verboten ist, auf oder an einem Grundstück kommerzielle Werbung in Form von Schriftzügen, Ankündigungen oder Bildern anzubringen, die den Verkehr gefährden oder die Umgebung erheblich belästigen (Artikel 117, Verbot von belästigender oder gefährlicher Werbung).
Eine Genehmigung für Leuchtreklame kann verweigert werden, wenn die Werbung an sich oder für die Umgebung nicht mit der Wohlfahrtspolitik übereinstimmt. Eine Genehmigung kann auch verweigert werden, um eine Belästigung der Umgebung zu verhindern (z.B. Lichtbelästigung).
Für LED-Anzeigen sehen wir uns verschiedene Richtlinien und Veröffentlichungen an:
- Der Leitfaden der Niederländischen Stiftung für Beleuchtung (NSVV) zur Vermeidung von Lichtverschmutzung
- Der Leitfaden von Rijkswaterstaat und die CROW-Veröffentlichung "Werbung an Straßen
- Das Omgevingswet
- Neue, zukünftige Richtlinien für LED-Anzeigen
So werden wir es von nun an machen
Wir sind uns der positiven und negativen Auswirkungen der Werbung bewusst und finden, dass:
- Die Anwohner und der Verkehr sollten nicht durch Werbebeleuchtung behindert werden;
- Flora und Fauna sollten dadurch nicht gestört werden;
- Sie sollte die Landschaft nicht verschandeln.
Wir stehen LED-Displays sehr zurückhaltend gegenüber. Das Omgevingswet vor, dass keine Beeinträchtigung der physischen Lebensumgebung entstehen darf. Sollte dennoch ein LED-Display an einem dafür vorgesehenen Standort genehmigt werden, stellt die Gemeinde in jedem Fall die folgenden Anforderungen:
- die Umgebung, einschließlich Flora und Fauna, darf nicht gestört werden;
- das Display wird abends gedimmt und ist nachts ausgeschaltet;
- keine blinkenden oder bewegten (Film-)Bilder;
- Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden;
- zu den Farben, kann die Gemeinde Auflagen machen. Dies ist situationsabhängig.
LED-Bildschirme in Schaufenstern sollten nicht auf die Straße strahlen oder die Anwohner belästigen. Wir bitten die Unternehmer, die Bildschirme nach 19 Uhr zu dimmen und nach Ladenschluss auszuschalten.
Wir besprechen mit Geschäftsinhabern, dass sie mit beleuchteten Werbetafeln usw. vorsichtig sein sollten. Durch den Einsatz von gerichtetem oder weichem Licht können Unternehmer oft genauso viel oder sogar mehr erreichen.