Parkausweis
Was ist das?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Nähe Ihres Wohnortes parken möchten, benötigen Sie in einigen Fällen eine Parkgenehmigung. Dies gilt nur für die Kerkstraat Bredevoort und den Parkplatz an der Prinsenstraat Aalten (hinter den Hausnummern 23 bis 25). Sie können gegen eine bestimmte Tarif Parkgenehmigung bei der Gemeinde beantragen.
Wie funktioniert das?
Um in einer Parkerlaubniszone zu parken, benötigen Sie einen Parkausweis. Hierfür gelten einige Bedingungen:
- Sie sind Eigentümer des Fahrzeugs oder Nutzer eines geleasten Fahrzeugs oder eines Firmenwagens.
- Sie wohnen in einem Gebiet, in dem Sie einen Parkausweis besitzen müssen.
- Sie sind als Einwohner der Gemeinde gemeldet.
- Sie verfügen nicht über einen eigenen Parkplatz, z. B. eine Garage oder eine Einfahrt.
Was muss ich tun?
In der Rubrik "Direkt anordnen" können Sie den Antrag online einreichen. Wenn es keine Warteliste gibt, wird die Gemeinde Ihren Antrag sofort bearbeiten. Oft erhalten Sie den Parkausweis innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Lehnt die Gemeinde Ihren Genehmigungsantrag ab, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Was brauche ich?
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Eine digitale Kopie Ihres Führerscheins, die Sie Ihrer Bewerbung beifügen können.
- Eine digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung für Ihr (geleastes) Fahrzeug, die Sie dem Antrag beifügen können
Direkt regeln
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Parkausweis beantragen.
- Wählen Sie die Aktivität aus Verkehr, Transport, Parken
Zusätzliche Informationen
Sie bezahlen die Genehmigung gleichzeitig mit diesem Antrag. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, wird der gezahlte Betrag auf Ihr Konto zurückerstattet.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Die Tarif 2024) für die Bearbeitung eines Antrags auf eine neue oder geänderte Parkgenehmigung beträgt 49,55 €.
Die Tarif 2025) für die Bearbeitung eines Antrags auf eine neue oder geänderte Parkgenehmigung beträgt 50,60 €.
Zusätzliche Informationen
Eine Parkgenehmigung unterscheidet sich von einer Parkerleichterung. Eine Parkerleichterung erlaubt es Ihnen normalerweise, vorübergehend an einem Ort zu parken, an dem dies normalerweise nicht erlaubt ist.