Parkausweis
Was ist das?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Ihrem Wohnviertel abstellen möchten, benötigen Sie in einigen Fällen einen Parkausweis. Dies gilt nur für die Kerkstraat in Bredevoort und den Parkplatz bei der Prinsenstraat in Aalten (hinter den Hausnummern 23 bis 25). Sie können bei der Gemeinde einen Parkausweis zu einem bestimmten Tarif beantragen.
Wie funktioniert das?
Um in einer Parkerlaubniszone zu parken, benötigen Sie einen Parkausweis. Hierfür gelten einige Bedingungen:
- Sie sind Eigentümer des Fahrzeugs oder Nutzer eines geleasten Fahrzeugs oder eines Firmenwagens.
- Sie wohnen in einem Gebiet, in dem Sie einen Parkausweis besitzen müssen.
- Sie sind als Einwohner der Gemeinde gemeldet.
- Sie verfügen nicht über einen eigenen Parkplatz, z. B. eine Garage oder eine Einfahrt.
Was sollte ich tun?
In der Rubrik "Direkt anordnen" können Sie den Antrag online einreichen. Wenn es keine Warteliste gibt, wird die Gemeinde Ihren Antrag sofort bearbeiten. Oft erhalten Sie den Parkausweis innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Lehnt die Gemeinde Ihren Genehmigungsantrag ab, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Was benötige ich?
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Eine digitale Kopie Ihres Führerscheins, die Sie dem Antrag beifügen können
- Eine digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung für Ihr (geleastes) Fahrzeug, die Sie dem Antrag beifügen können
Unmittelbar arrangieren
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen Parkausweis beantragen.
- Wählen Sie die Aktivität aus Verkehr, Transport, Parken
Zusätzliche Informationen
Sie bezahlen die Genehmigung gleichzeitig mit diesem Antrag. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, wird der gezahlte Betrag auf Ihr Konto zurückerstattet.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Was kostet das?
Die Gebühr (2024) für die Bearbeitung eines Antrags auf einen neuen oder geänderten Parkausweis beträgt 49,55 €.
Die Gebühr (2025) für die Bearbeitung eines Antrags auf einen neuen oder geänderten Parkausweis beträgt 50,60 €.
Zusätzliche Informationen
Eine Parkgenehmigung unterscheidet sich von einer Parkerleichterung. Eine Parkerleichterung erlaubt es Ihnen normalerweise, vorübergehend an einem Ort zu parken, an dem dies normalerweise nicht erlaubt ist.